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Experten-Ratgeber
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Berlin (DAV). Eine Gemeinde haftet für einen Glatteisunfall, wenn eine Gefahrenstelle nicht ausreichend bestreut wurde. Gegebenenfalls müsse nachgestreut werden, wenn das Streusalz wegen Schmelzwasser nicht mehr wirkt, entschied das Oberlandesgerichts Hamm am 20. Januar 2006 (AZ - 9 U 169/04). Den Autofahrer trifft aber ein erhebliches Mitverschulden, wenn er zu schnell gefahren ist, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Taxifahrer kam nachts auf einer Brücke wegen Glätte ins Schleudern und prallte gegen eine Laterne. Er zog sich unter anderem einen komplizierten Trümmerbruch eines Unterschenkels zu. Die Gemeinde hatte die Brücke am Morgen davor gestreut. Tagsüber verdünnte sich das Streusalz mit ... weiter lesen
Celle (DAV) - Wer seinen Autoschlüssel in einen Werkstatt-Briefkasten wirft, riskiert seinen Versicherungsschutz. Wird der Pkw mit Hilfe des Schlüssels gestohlen, muss die Kaskoversicherung nicht zahlen. Das meldet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Celle vom 9. Juni 2005 (Az: 8 U 182/04). Im vorliegenden Fall hatte der Kläger seinen Wagen auf dem Gelände einer Kfz-Werkstatt abgestellt. Das Fahrzeug sollte dort am nächsten Tag repariert werden. Den Autoschlüssel steckte der Besitzer wie verabredet in den Außenbriefkasten der Werkstatt. Am nächsten Tag waren Schlüssel und Pkw weg. Die Richter entschieden, die Kaskoversicherung des ... weiter lesen
Kurzfassung Ein Hundebesitzer darf seinen Vierbeiner grundsätzlich nicht unangeleint auf einem offenen Grundstück herumlaufen lassen. Springt das Tier nämlich plötzlich auf eine angrenzende Straße und stößt dort mit einem Fahrzeug zusammen, kann es für Herrchen teuer werden: Er muss dann unter Umständen für sämtliche Schäden am Pkw aufkommen. Das zeigt ein vom Amtsgericht Lichtenfels entschiedener Fall, bestätigt durch das Landgericht Coburg. Das Amtsgericht verurteilte eine Hundehalterin zur Zahlung von fast 400 Euro an den Eigentümer eines Kraftfahrzeuges. Dessen Wagen war durch die Kollision mit dem Tier beschädigt worden. Der Autofahrer habe den Unfall nicht vermeiden können. An einer Hauptstraße müsse nicht mit dem ... weiter lesen
Urteil des OLG Oldenburg vom 04.11.04, Az 1 U 73/04 Kinder unter 10 Jahre haften bei Unfällen mit Kfz-Beteiligung grundsätzlich nicht für den fahrlässig angerichteten Schaden. Diese Haftungsbegrenzung hat der Gesetzgeber im August 2002 in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen. Mit der Beschränkung der Haftung zugunsten unfallbeteiligter Kinder geht aber keine erhöhte Aufsichtspflicht der Eltern einher. Dies hat nunmehr der 1. Zivilsenat des OLG Oldenburg mit Urteil vom 04.11.2004 festgestellt. Ein seinerzeit 9-jähriger Junge war im September 2002 mit dem Fahrrad auf dem Weg zu einem Freund. Ohne auf den Verkehr zu achten, versuchte er eine Straße zu überqueren. Der Kläger, ein Motorradfahrer, musste sein Motorrad ... weiter lesen
Frankfurt a. M./Berlin (DAV). Für den Sturz eines Bus-Fahrgastes nach einer Vollbremsung muss die betroffene Verkehrsgesellschaft nicht haften. Die Klage eines Fahrgastes auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wurde zurückgewiesen. Auf die Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Mai 2007 (Az: 30 AC 30480/06-25) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam. Eine Frau hatte sich bereits einige 100m vor der Bushaltestelle von ihrem Platz erhoben und wollte zur Ausstiegstür gehen. Plötzlich musste der Omnibus stark bremsen, weil ein Kind auf die Fahrbahn gelaufen war. Die Frau stürzte und erlitt eine schwere Schulterverletzung. Der Richter entschied, dass die Frau den Sturz selbst verursacht habe. Fahrgäste seien stets ... weiter lesen
Blitzmarathon am 10.10.13 in Brandenburg Nachdem Berlin und das Land Brandenburg bereits am 16. April 2013 einen gemeinsamen Blitzmarathon durchführten, wird am 10. Oktober 2013 bundesweit 24 Stunden lang geblitzt. Fairerweise wird der Blitzmarathon in den Medien offen angekündigt, so dass Verkehrsteilnehmer gewarnt werden, um an diesem Tag ganz besonders vorsichtig zu fahren. Allerdings zeigte bereits der letzte Blitzmarathon, dass - trotz breiter Ankündigung - eine Vielzahl von Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs waren. Dies mag auch daran liegen, dass die Polizei an diesem Tag alle Geräte mobil macht und auf diese Weise jede erdenkliche Messstelle besetzt. Der Blitzmarathon beginnt am ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein aus einem Grundstück in den fließenden Verkehr fahrender Autofahrer haftet bei einem Unfall allein, auch wenn der Unfallgegner rückwärts von der Straße auf das Grundstück einfahren will. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin und beziehen sich dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Gotha vom 19. Juli 2006 (Az.: 2 C 184/06). Eine Autofahrerin war im Begriff, von der Grundstückseinfahrt rückwärts auf die Straße hinaus zu fahren. Zur gleichen Zeit wollte ein anderer Autofahrer, von der Straße kommend, rückwärts in das Grundstück einfahren. Beide Fahrzeuge stießen noch im Bereich der Einfahrt zusammen. Das Amtsgericht sah die alleinige Verantwortung für den Unfall bei der ... weiter lesen
Berlin/Frankfurt am Main (DAV). Die Neulackierung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, die lediglich der Beseitigung von Kratzern, Parkdellen und Steinschlagschäden dient, ist kein Mangel. Wenn jedoch mit der Lackierung ein echter Unfallschaden oder Durchrostung verdeckt werden soll, kann der Kauf rückgängig gemacht werden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Februar 2001 (AZ: 3 U 86/2000), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Der Käufer hatte die Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen drei Jahre alten BMW verlangt und geltend gemacht, ihm sei die Durchführung einer Neulackierung verschwiegen worden. Das Gericht gab dem Verkäufer Recht. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer in absolut fahruntüchtigem Zustand (ab 1,1 Promille) einen Unfall verursacht, hat wenig Chancen auf Ansprüche aus der Vollkaskoversicherung. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des OLG Naumburg vom 16. September 2004 (Az.: 4 U 38/04). Die Deutsche Anwaltauskunft warnt daher davor, alkoholisiert zu fahren. Dem Kläger misslang bei einem nachgewiesenen Blutalkoholwert von 1,15 Promille ein Überholversuch auf einer Landstraße. Da der vor ihm fahrende PKW im selben Moment zum Überholen ausscherte, wich der Kläger wieder nach rechts aus und geriet dabei ins Schleudern. Der PKW des Klägers erlitt einen Totalschaden, der gutachterlich auf 7.500 ? beziffert wurde. Das Landgericht Stendal verurteilte die Versicherung ... weiter lesen
Magdeburg (jur). Autofahrer dürfen während der Fahrt mit ihrem abgelegten Smartphone keine Videotelefonie betreiben. Da mit der Videotelefonie am Steuer „eine nicht nur kurze Blickabwendung“ verbunden ist, stellt dies nach der Straßenverkehrverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar, entschied das Amtsgericht Magdeburg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. August 2018 (Az.: 50 OWi 775 Js 15999/18 (332/18)). Im konkreten Fall hatte eine Autofahrerin eingeräumt, dass sie abends am 1. Februar 2018 während der Fahrt Videotelefonie mit ihrem Smartphone betrieben hat. Dazu hatte sie das Mobilfunkgerät am Armaturenbrett hinter dem Lenker ihres Autos abgelegt. ... weiter lesen
Herne (DAV). Ein Autofahrer, der von der Beschleunigungsspur der Autobahnauffahrt auf eine Spur der Autobahn wechselt und kurz danach geblitzt wird, kann nicht wegen Geschwindigkeitsüberschreitung belangt werden, wenn das entsprechende Hinweisschild lediglich in der Mitte der Kurve der Autobahnauffahrt stand. Dies hat das Amtsgericht Herne in einem Beschluss vom 15. Juni 2005 (Az. 15 Owi 220 Js 482/04 - 15/04) entschieden, wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilen. Der betroffene Autofahrer hatte mit seinem Pkw auf der Autobahn die zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h um 53 Km/h überschritten und sollte deswegen eine Geldbuße von 150 EURO bezahlen. Außerdem hatte die zuständige Behörde ein Fahrverbot ... weiter lesen
Zum 1. April 2013 tritt eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Neben geschlechtsneutralen Bezeichnungen und grammatischen Feinschliffen kommen auch höhere Geldbußen und andere Verpflichtungen aus Sie zu. Dieser Überblick soll Ihnen die wichtigsten Änderungen aufzeigen. Missachtung der Verkehrsregeln wird teuer Wer ohne Parkschein parkte konnte, nach der jetzigen Fassung der StVO, bei einer Parkdauer von bis zu 30 Minuten mit einer Strafe von 5 Euro rechnen. Durch die Erhöhung soll die Anzahl der Falschparker reduziert werden, denn besonders in Großstädten mit überdurchschnittlich hohen Parkgebühren nahmen viele Fahrzeugführer lieber das Risiko ... weiter lesen