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(DAV). Schon verhältnismäßig geringfügige Trinkmengen können im Straßenverkehr zum völligen Verlust des Anspruchs auf Kaskoversicherungsschutz führen. Wie das Oberlandesgericht Köln in einem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall (AZ: 9 U 142/97) entschieden hat, liegt auch im Versicherungsvertragsrecht die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille. Oberhalb dieser Grenze wird daher grundsätzlich von einem objektiv groben fahrlässigen Verhalten auszugehen sein, das zum Verlust des Versicherungsschutzes führt. Aber auch unterhalb der Grenze von 1,1 Promille ist dies denkbar, wenn feststeht, daß die Alkoholisierung für den Unfall kausal war. Bei Werten nah an 1,1 Promille sollen dazu schon geringe Fahrfehler ... weiter lesen
Zu den Auswirkungen einer Abfindungsvereinbarung über Unfallschäden zwischen dem Geschädigten und der gegnerischen Haftpflichtversicherung Kurzfassung Eine Kapitalabfindung zum Ausgleich von Verletzungen infolge eines unverschuldeten Verkehrsunfalls kann durchaus ihren Reiz haben. Sie birgt aber auch Risiken. Verschlimmern sich später die Unfallfolgen, kann hierfür gundsätzlich kein Ersatz mehr verlangt werden. Etwas anderes gilt nur für gänzlich unvorhersehbare Folgeschäden. Diese Erfahrung machten jetzt die Eltern eines bei einem Verkehrsunfall schwer verletzten Kindes. Das Landgericht Coburg und das Oberlandesgericht Bamberg wiesen ihre im Namen des Kindes erhobene Klage gegen den Hafpflichtversicherer des ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch wenn der betroffene Autofahrer eine Geschwindigkeitsübertretung eingeräumt hat, reicht dies allein zu einer Verurteilung nicht aus, wenn im Urteil nicht ausgeführt ist, warum er damals nach den konkreten Umständen in der Lage war, die gefahrene Geschwindigkeit einzuschätzen. So z. B. etwa auf Grund eines Blicks auf den Tachometer unmittelbar nach Bemerken der Geschwindigkeitsmessung. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Sie beziehen sich dabei auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 17. November 2006 (Az: 3 Ss-Owi 1570/2006). Zuvor hatte das Amtsgericht Bamberg den betroffenen Autofahrer zu einer Geldbuße und einem Fahrverbot für die Dauer von einem Monat ... weiter lesen
Berlin/Koblenz (DAV). Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (Az. 10 U 56/06). Der Kläger hatte das Auto unter anderem durch Veränderungen der Bereifung, an den Achsen und durch Leistungssteigerung des Motors getunt. Er überließ das Auto seinem Sohn, der mit einem Freund eine Fahrt unternahm. Nachdem beide getrunken hatten, fuhr der Freund. Durch ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auf Fahrradstraßen darf höchstens Tempo 30 gefahren werden. Mit dieser Feststellung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem von der Deutschen Anwaltauskunft veröffentlichten Beschluss vom 7. November 2006 (Az.: 2 SS 24/05) ein Urteil des Freiburger Amtsgerichts aufgehoben. Dessen Richter hatten vor zwei Jahren einen 36jährigen Autofahrer von dem Vorwurf freigesprochen, in einer Fahrradstraße zu schnell gefahren zu sein. Er war mit 43 km/h unterwegs gewesen. Ein zuvor verhängtes Bußgeld war ihm erlassen worden. Das Oberlandesgericht stellte nun in seiner Grundsatzentscheidung fest, dass auf den mit einem Fahrrad in einem blauen Kreis gekennzeichneten Fahrradstraßen ein Tempolimit von 30 km/h gilt. Solche Straßen ... weiter lesen
Berlin (DAV). Die Höhe einer Nutzungsausfallentschädigung lässt sich auch für Oldtimer anhand aktueller Tabellen feststellen: Für ein sehr gut gepflegtes, 42 Jahre altes Modell kann man den niedrigsten Tabellenwert eines vergleichbaren Modells zugrunde legen, wenn man diesen um zwei Gruppen herabstuft. Auf dieses Urteil des Landgerichts Berlin vom 08. Januar 2007 (AZ.: 58 S 142/06) machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam. Bei einem Verkehrsunfall wurde ein Porsche Baujahr 1961 beschädigt. Der Beklagte, der den Schaden vollständig ersetzen musste, war nicht bereit, die Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen: Der Kläger benötige den Wagen nicht. Außerdem hätte die Erstellung des Gutachtens und die ... weiter lesen
MÜNCHEN (DAV). Die Frage eines Polizisten an einen Autofahrer, ob dieser Alkohol getrunken habe, ist noch keine formelle Vernehmung, die eine Rechtsbelehrung voraussetzt. Entsprechend kann die Antwort auch im weiteren Verfahren gegen den Betroffenen verwertet werden und den Ausgangspunkt für seine Verurteilung bilden, entschied das Bayerische Oberste Landesgericht. Der entsprechende Beschluss wurde jetzt von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt. Ein Autofahrer war in eine verdachtsunabhängige Kontrolle geraten. Der kontrollierende Polizist roch im Fahrzeuginneren Alkohol und fragte den Betroffenen nach einem eventuellen Alkoholkonsum. Der Mann gab an, zwei Bier ... weiter lesen
KÖLN (DAV). Ein Geschädigter ist nicht gezwungen, bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers ein Restwertgebot einzuholen, bevor er seinen Unfallwagen verkauft. Wenn er ein Sachverständigengutachten zur Schadenshöhe eingeholt hat, darf er den ermittelten Restwertbetrag zu Grunde legen und das Fahrzeug zu diesem Preis verkaufen. so entschied das Landgericht Köln in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Grundlage war ein Streit zwischen dem Geschädigten und der Versicherung des Unfallverursachers. Diese argumentierte, sie hätte für das total beschädigte Auto einen höheren Verwertungspreis erzielt und deshalb weniger an den Geschädigten ... weiter lesen
In einem Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 05.04.2011 (Az.: 22 U 67/09) ging es um die Ersatzfähigkeit von Kosten aus einem Sachverständigengutachten nach einem Verkehrsunfall. Ein Sachverständigengutachten im Falle eines Verkehrsunfalls dient dazu, Art und Umfang eingetretener Schäden am KfZ feststellen zu lassen und darüber hinaus etwaige Schadenspositionen wie Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungswert eines KfZ zu bestimmen. Hat der Schädiger den Unfall allein verursacht und haftet demnach zu 100 %, dürfte unstreitig sein, dass der Geschädigte auch die Kosten für ein Sachverständigengutachten komplett ersetzt verlangen kann. In dem Urteil des OLG Frankfurt am Main ... weiter lesen
Mainz (jur). Die Stadt Mainz muss ein Konzept für Dieselfahrverbote in ihrer Innenstadt entwickeln. Die Kommune ist verpflichtet, bis zum 1. April 2019 den Luftreinhalteplan so fortzuschreiben, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen „zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid (NO2)“ enthält, urteilte am Mittwoch, 24. Oktober 2018, das Verwaltungsgericht in Mainz (Az.: 3 K 988/16.MZ). Werden die Grenzwerte im Mittel nicht eingehalten, müsse die Stadt ab 1. September 2019 nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit weitere Maßnahmen wie Dieselfahrverbote anordnen, so die Verwaltungsrichter. Damit bekam die Deutsche Umwelthilfe recht, die ... weiter lesen
"Unfall mit Mietwagen ? wer zahlt?" Von der Haftung für Unfallschäden an Mietfahrzeugen ist der Mieter in der Regel freigestellt, wenn er sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Eine solche Haftungsfreistellung war auch im Mietvertrag eines Münchner Firmeninhabers mit der Fa. Sixt vom 28.1.2003 enthalten. Dennoch verlangte das Mietwagenunternehmen Schadensersatz wegen eines mit dem Mietauto zumindest leicht fahrlässig verursachten Unfalls. Am 7.4.2003 war der Firmeninhaber auf der Autobahn Richtung Kufstein von der schneeglatten Fahrbahn abgekommen und gegen die Mittelleitplanke geprallt. Die Mietwagenfirma verlangte von ihm einen Fahrzeugschaden von rund 10.000,- ? ersetzt. Sie warf dem Mieter vor, er habe ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Auch für ein Luxusmotorrad kann der Geschädigte Nutzungsausfall verlangen. Dies ist selbst dann möglich, wenn er neben dem Motorrad noch einen Pkw besitzt. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. März 2008 (AZ: 1 U 198/07) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Der Kläger fuhr ein Motorrad der Luxusklasse (Harley Davidson), welches bei einem Unfall schwer beschädigt wurde. Wegen der langen Reparatur verlangte er einen Nutzungsausfall für 78 Tage zu je 66 Euro. Er begründete dies damit, dass er das Motorrad nicht nur für reine Freizeitfahrten verwende, sondern ? je nach Witterung ? damit unter anderem auch zur Arbeit fahre. Die gegnerische Versicherung ... weiter lesen