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Verjährung bei Ordnungswidrigkeiten - Allgemeines Nach § 31 Abs. 2 OwiG richtet sich die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten nach der Höhe des Bußgeldes, welches angedroht worden ist, bzw. welches voraussichtlich anzudrohen ist. Bei Ordnungswidrigkeiten (Owis), die im Mindestmaß mit einer Geldbuße im Höchstmaß von mehr als 15.000 EUR bedroht sind, verjährt die Verfolgung nach drei Jahren. Ist die Owi mit einer Geldbuße von 2.500 EUR bis 15.000 EUR bedroht, beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre . Wenn die Owi mit einer Geldbuße von im Höchstmaß von mehr als 1.000, bis 2.500 EUR bedroht, tritt Verjährung nach einem Jahr ... weiter lesen
MÜHLHAUSEN (DAV). Wenn ein Passant auf einem unebenen Fußweg stürzt und sich dabei verletzt, haftet die zuständige Kommune in aller Regel nicht. Nur wenn der Weg "völlig unerwartete oder völlig atypische" Gefahrenquellen aufweise, komme eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Betracht, entschied das Landgericht Mühlhausen in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichten Urteil. Auf dem Gehweg, der Gegenstand des Streits war, hatte die Kommune Bauarbeiten vorgenommen, in deren Verlauf die Bitumendecke abgefräst wurde. Zwischen Gehweg und Bankett bestand deswegen ein Höhenunterschied. Die Klägerin knickte nachts an dieser Kante um und erlitt als ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Selbst ernannte Wohltäter, die Autofahrer vor Radarfallen warnen, stoßen im Gegensatz zu entsprechenden Radio-Durchsagen bei Verwaltung und Justiz auf wenig Gegenliebe. Das Verwaltungsgericht des Saarlands bestätigt in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Beschluss jetzt eine behördliche Verfügung, die es einem Mann unter Androhung eines Zwangsgeldes von 500 Euro untersagte, mit Schildern, Transparenten und Handzeichen auf Radarkontrollen hinzuweisen. Der Betroffene war unter anderem nahe einer aufgestellten Radar-Anlage mit einem Schild aufgetaucht, auf dem für die Autofahrer zu lesen stand: ?Ich bin für Radarkontrollen!? Listigerweise hatte er den Wortteil ?Radar? ... weiter lesen
Coburg/Berlin (DAV). Bei einem Unfall muss die Kfz-Versicherung teures und ungewöhnliches Gepäck eines Beifahrers häufig nicht ersetzen. Anders ist das bei Gegenständen, die man üblicherweise dabei hat. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 24. Juli 2008 (AZ - 32 S 39/08) hervor, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Die Pkw-Eigentümerin war in einem VW-Golf gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten auf dem Weg in die Weihnachtsfeiertage. Mit an Bord war das Cello der ?Schwiegermutter in spe?. Bei einem von der Golffahrerin selbst verschuldeten Unfall wurde das Cello samt Etui zerstört. Schaden: rund 3.300 Euro. Zum Glück hatte die Schwiegermutter eine ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Fährt ein alkoholisierter Autofahrer nach einer Alkoholkontrolle weiter, so handelt es sich dabei um eine zweite Fahrt. Verkehrssünden auf diese zweite Fahrt sind somit neue Vergehen. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 8. August 2008 (AZ ? 2 Ss OWi 565/08). Ein Autofahrer geriet in eine Polizeikontrolle. Nachdem ein Alkoholtest positiv ausgefallen war, musste der Autofahrer sein Fahrzeug abstellen und mit den Polizeibeamten zur Polizeiwache kommen. Nach einem weiteren Alkoholtest konnte der Mann gehen. Die Polizisten wiesen ihn jedoch darauf hin, dass er in den nächsten drei bis vier Stunden nicht Auto ... weiter lesen
Kein Verstoß gegen § 23 Ia StVO (Handyverstoß) bei lediglichem Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts ohne Bedienung § 23 Ia StVO: (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender ... weiter lesen
Eine der größten Herausforderungen für auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwälte sowie deren Mandanten bleibt auch im Jahr 2012 das Feld der Anmietung von Ersatzfahrzeugen nach Verkehrsunfällen. Die Ausgangslage ist eigentlich übersichtlich: Der Mandant erleidet einen Unfall, den der Unfallgegner verschuldet hat. Für die Dauer der Fahrzeugreparatur oder der Beschaffung eines Neuwagens mietet der Geschädigte einen Pkw oder Lkw bei einer Autovermietung. Die Schwierigkeiten beginnen, sobald es um den Ersatz der Anmietungskosten geht: Haftpflichtversicherungen verweisen gerne auf von ihnen selbst vorgeschlagene oder vermeintlich ermittelte Tarife, die regelmäßig weit ... weiter lesen
Dresden (jur). Autofahrer haben kaum Chancen, für einen mit neuer Software nachgerüsteten Diesel-Pkw eine Kaufpreisminderung durchzusetzen. Nach einem am Donnerstag, 1. März 2018, verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden müssten sie hierfür nachweisen, dass die neue Software nachteilige Auswirkungen auf Verbrauch, Leistung oder Lebensdauer des Autos hat (Az.: 10 U 1561/17). Im konkreten Fall sei dies dem Kläger nicht gelungen. Der Autofahrer hatte einen Skoda Octavia Kombi II Scout mit Zwei-Liter-Dieselmotor gekauft. Das Auto verfügte über eine Manipulationssoftware, wodurch die vorgeschriebenen Abgaswerte nur auf dem Prüfstand, nicht aber im Straßenverkehr ... weiter lesen
Auch keine Haftungsbegrenzung durch ein Schild am Parkplatz Berlin (DAV). Ein Kundenparkplatz muss im Winter auch dann geräumt und gestreut werden, wenn der Betreiber das Schild ?Bei Schnee und Eis wird nicht geräumt und nicht gestreut? aufstellt. Dies gilt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 22. September 2004 ? 7 U 94/03) vor allem dann, wenn es ein Kundenparkplatz ist, für dessen Benutzung Geld verlangt wird und dieser so eingerichtet ist, dass man nicht mit wenigen Schritten den Bürgersteig erreichen kann. In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall war der Kläger auf dem Parkplatz des Hauptbahnhofes infolge Eisglätte gestürzt. An dem Parkplatz war das Schild aufgestellt: ?Bei Schnee und ... weiter lesen
KOBLENZ (DAV). Wer plötzlich vor sich auf der Straße einen Fuchs sieht, sollte lieber eine Kollision mit dem Tier riskieren als ein möglicherweise fatales Ausweichmanöver. Dies raten die Verkehrsrecht-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV). Sie verweisen insofern auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Darin ging es um einen Fall, in dem ein Autofahrer versucht hatte, den Zusammenstoß mit dem Fuchs zu vermeiden. Bei dem Ausweichmanöver kam er von der Straße ab und landete im Graben. Das Auto wurde dabei erheblich beschädigt. Von seiner Versicherung verlangte der Mann daraufhin den Ersatz der sogenannten Rettungskosten. Der Versicherer weigerte sich zu zahlen. Die Koblenzer Richter schlossen sich im Ergebnis der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Kommt es bei einem Wendemanöver zu einem Unfall mit einem links überholenden Fahrzeug, so haftet allein der Wendende aufgrund seiner besonderen Sorgfaltspflichten. Auch die überhöhte Geschwindigkeit eines Einsatzfahrzeugs ändert nichts an der Haftungsverteilung bei einem Zusammenstoß. So entschied das Kammergericht Berlin in seinem Beschluss vom 02. Oktober 2008 (AZ: 12 U 206/08). Auf der Suche nach einem Parkplatz kollidierte eine Pkw-Fahrerin mit einem herannahenden Einsatzfahrzeug der Polizei. Die Frau hatte auf der gegenüberliegenden Seite einen freien Parkplatz entdeckt, rechts angehalten, um den nachfolgenden Verkehr vorbeizulassen und dann zum Wendemanöver angesetzt. Hierbei kollidierte sie in der Mitte der ... weiter lesen
Zur Frage, ob die Gemeinde für einen Verkehrsunfall zwischen einem Räumfahrzeug und einem Pkw allein deswegen haftet, weil das Räumschild über die Mittellinie ragt Kurzfassung Autofahrer müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit entgegenkommenden Räumfahrzeugen rechnen. Und – auf schmalen Straßen – auch damit, dass das Räumschild etwas über die Straßenmitte ragt. Wer seine Fahrweise nicht auf diese Möglichkeit einstellt, muss bei einer Kollision mit einem Schneepflug möglicher Weise seinen Schaden selbst tragen und haftet für den Fremdschaden. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener und jetzt veröffentlichter Fall, bei dem ein Autofahrer (und seine Kfz-Haftpflichtversicherung) zur Zahlung von ... weiter lesen