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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Keine Lügen im Lebenslauf! Wer Praktika erfindet oder Zeugnisse fälscht, riskiert die fristlose Kündigung oder die Anfechtung des Arbeitsvertrages noch nach Jahren. Spiegel-Online berichtet in einem Artikel vom 18.10.2011 von einem Arbeitnehmer, der nach längst insolventen Firmen geforscht hatte und sich auf erfundenen Briefbögen dieser Firmen hervorragende Zeugnisse ausstellte. Der Schwindel flog auf, als ein – erfundenes – Zeugnis aus 1991 eine 5-stellige Postleitzahl enthielt. In 1991 waren die Postleitzahlen noch 4-stellig. Bei Bewerbungsgesprächen gilt der Grundsatz, ... weiter lesen
Anwendbarkeit des KSchG auf eine Konzernholding mit nicht mehr als fünf Arbeitnehmern? Der Kläger war seit 1. März 2000 bei der Beklagten als Vorstandsassistent beschäftigt. Die Beklagte ist als Holding an mehreren Tochtergesellschaften (Autohäusern in Deutschland und Frankreich) beteiligt. Im Gesamtkonzern waren knapp 300 Mitarbeiter, bei der Beklagten selbst nach ihren Angaben nur fünf Mitarbeiter beschäftigt. Mit Schreiben vom 6. September 2000 kündigte die Beklagte dem Kläger zum 31. Dezember 2000 wegen Schlechtleistung. Mit seiner Kündigungsschutzklage begehrt der Kläger die Feststellung der Sozialwidrigkeit der Kündigung und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung. Er macht vor allem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck Berlin und Essen. Wegen der derzeitigen Warnstreiks bei der Bundesbahn kommen viele Arbeitnehmer zu spät zur Arbeit. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen. Falsche Einschätzungen können Arbeitnehmer im Extremfall sogar den Job kosten. Ohne Arbeit keinen Lohn. Wer verspätet zur Arbeit kommt, hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, für die verlorene Zeit Arbeitsentgelt zu bekommen. Der Arbeitnehmer trägt das so genannte Wegerisiko. Egal ob wegen Glatteis, Zugausfall, Bahnstreik oder Unwetter: Der Arbeitgeber muss die ausgefallene Zeit nicht bezahlen. Darf man die verlorene Arbeitszeit ... weiter lesen
1. Dauer der Elternzeit Nach der Mutterschutzfrist kann Elternzeit genommen werden. Die beträgt für jeden Elternteil höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der insgesamt dreijährigen Elternzeit aber auch noch über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus bis zur Vollendung des achten Lebensjahres genommen werden. 2. Kündigungsschutz Während der Gesamtdauer der Elternzeit ist man in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist. Dann ist jede Kündigung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. In jedem Unternehmen gibt es schwarze Schafe Egal ob großes Unternehmen oder kleinerer Betrieb – schwarze Schafe gibt es fast überall. Dabei handelt es sich in der Regel um Mitarbeiter, denen die Schuld für alle möglichen Fehler oder Probleme gegeben wird. Wie sollte man sich als Arbeitnehmer verhalten, wenn man feststellt, dass man das schwarze Schaf seines Betriebes ist? Drohende Konsequenzen Als schwarzes Schaf hat man das Problem, das man relativ schnell auf der Abschussliste landet. In Krisensituationen trifft diese Mitarbeiter eine Kündigung dann regelmäßig als erstes. So ... weiter lesen
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.09.2009, 3 AZR 173/08 Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 15.09.2009, AZ 3 AZR 173/08 bereits Hinweise zur Wirksamkeit von Rückzahlungsklausen über die Kosten von Fortbildungsmaßnahmen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt. Im entschiedenen Fall hatte eine pharmazeutisch-technische Assistentin eine Ausbildung zur „Fachberaterin Dermo-Kosmetik" absolviert, die in drei Modulen zu je 2,5 Tagen angeboten wurde. Die Kosten des Lehrganges, die Fahrtkosten und die Kosten für das während der Fortbildung weiter gezahlte Gehalt beliefen sich auf gut EUR 3.000,00. Nachdem der Apotheker zunächst die Fortbildung als ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin betreibt Datenverarbeitung. Nach dem Tarifvertrag beträgt die Wochenarbeitszeit - zumindest im Jahresdurchschnitt - 37,5 Stunden. Seit einiger Zeit schließt die Arbeitgeberin mit Arbeitnehmern sog. AT-Verträge ab, in denen es heißt, die Dauer der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit richte sich nach dem Tarifvertrag, die Arbeitnehmer verpflichteten sich, im Bedarfsfall Überstunden zu leisten, eine maschinelle Zeiterfassung finde nicht statt. Der Betriebsrat hat von der Arbeitgeberin bezüglich der "AT-Mitarbeiter" eine monatlich zu erteilende Auskunft über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Über- und Unterschreitungen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und außerdem die Vorlage der Aufzeichnungen ... weiter lesen
Die Klägerin ist beim Land Hessen als Bezügerechnerin angestellt und in der Vergütungsgruppe (VergGr) V b BAT eingruppiert. Sie wurde 1987 zur Frauenbeauftragten ihrer Dienststelle bestellt und übt diese Aufgabe zeitlich überwiegend aus. Ihre Bestellung wurde nach Inkrafttreten des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) nicht widerrufen. Die Bestellung ist nach § 17 HGlG auf sechs Jahre begrenzt. Die Klägerin meint, die Tätigkeit als Frauenbeauftragte sei gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mindestens nach der VergGr IV b BAT zu vergüten, und fordert vom beklagten ... weiter lesen
Der Geschäftsführer einer GmbH vertritt die Interessen des Arbeitgebers und kann sich daher normalerweise nicht auf die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes berufen, auch wenn er lediglich Angestellter ist und keine Geschäftsanteile an der Gesellschaft hält. Dies wird in § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) ausdrücklich geregelt. Da er also seinen Arbeitsplatz und sein Einkommen grundsätzlich bereits bei leichten Unstimmigkeiten mit den Gesellschaftern verlieren kann, wird er normalerweise dadurch geschützt, dass sein Dienstvertrag für einen längeren Zeitraum ordentlich nicht gekündigt werden kann. Sollte es dann doch zu solchen Unstimmigkeiten ... weiter lesen
Wenn Arbeitnehmer sich mit dem Arbeitgeber – gerichtlich oder außergerichtlich – gütlich einigen, fragen sich viele Arbeitnehmer regelmäßig, wie sie sicherstellen, dass sie bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber („Abfindungspoker“) wirklich das bestmögliche Ergebnis erzielen. Arbeitnehmer fragen sich sodann, ob sie unter allen Umständen davon ausgehen können, dass die mit dem Arbeitgeber ausgehandelten Abfindungskonditionen optimal sind und die den Interessen des Arbeitnehmers am besten gerecht wird. Um in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen, muss der Arbeitnehmer Kenntnis von den ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Wir hatten bereits darüber gesprochen, dass unter gewissen Umständen, insbesondere wenn der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung das vorsehen, Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichtet sein können. Angenommen das ist nun der Fall, in welchem Umfang kann der Arbeitgeber denn Überstunden anordnen? Fachanwalt Bredereck: Auch dazu können sich dann entsprechenden Angaben im jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung finden. Oftmals sind das dann allerdings eher allgemeinere ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel hat mit Urteil vom 03.06.2020 zum Aktenzeichen 1 Sa 72/2 0 entschieden, dass ein Arbeitgeber bei Fehlen eines Arbeitnehmers an einem einzigen Tag auch dann zunächst abmahnen muss, bevor er fristlos kündigen kann, wenn das Arbeitsverhältnis erst zwei Tage bestanden hat. Aus der Pressemitteilung des LarbG SH Nr. 10/2020 vom 24.09.2020 ergibt sich: Die Klägerin nahm am 01.08.2019 ihre Arbeit als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte auf. Am 05.08. sowie am 06.08.2019 arbeitete sie vereinbarungsgemäß nicht, da ihr Sohn in der Kindertagesstätte eingewöhnt wurde. Mit Schreiben vom 05.08.2019, der Klägerin vorab per Mail am ... weiter lesen