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Nach der bisherigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einer beim Raub zur Bedrohung verwendeten geladenen Schreckschußpistole im Gegensatz zur Gaspistole weder um eine Waffe im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB noch um ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Regelung, wenn der drohende Einsatz nicht unmittelbar am Körper des Tatopfers erfolgt. Die rechtliche Einordnung der Schreckschusswaffe war insbesondere für die zu verhängende Mindeststrafe im Regelfall (drei bzw. fünf Jahre Freiheitsstrafe) von Bedeutung. Der 2. Strafsenat wollte an dieser Rechtsprechung nicht festhalten und hat deshalb den Großen Senat für Strafsachen angerufen. Dieser hat die vorgelegte Frage dahingehend entschieden, daß ... weiter lesen
Bundesgerichtshof entscheidet über Atemalkoholmessung Der Gesetzgeber hatte durch Gesetz vom 27. April 1998 in § 24a Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes, dem sog. "0,8-Promille-Gesetz", neben den beiden für die herkömmliche Blutprobe maßgeblichen "Gefahrengrenzwerten" von 0,8 und 0,5 Promille "entsprechende" Grenzwerte für die Atemalkoholkonzentration (AAK) festgelegt und damit die Atemalkoholmessung als beweiskräftiges Verfahren anerkannt. Seither war unter den Gerichten streitig, ob es zum Ausgleich möglicher verfahrensbezogener Meßungenauigkeiten geboten sei, von den gemessenen Werten allgemeine Sicherheitsabschläge zu machen. Auf Vorlegung des Oberlandesgerichts Hamm hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschieden, ... weiter lesen
Nach der Vorschrift des § 176 StGB (= des Strafgesetzbuches) wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt, an sich von dem Kind vornehmen lässt oder ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt. Ebenfalls wird bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen ... weiter lesen
Zulässigkeit der DNA-Identitätsfeststellung bei mehr als 10 Jahre zurückliegender Sexualstraftat Ein wegen u.a. zweifacher Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs eines Kindes vom Landgericht Hagen rechtskräftig verurteilter 46 Jahre alter Mann muss sich der Anordnung der Entnahme von Körperzellen zum Zwecke der DNA-Identitätsfeststellung auch dann unterwerfen, wenn die einschlägigen Straftaten schon 10 Jahre zurück liegen. Der Mann hatte 1991 seine damals minderjährige Stieftochter zweimal vergewaltigt. Im Jahre 1993 kam es zu einem weiteren sexuellen Missbrauch des jungen Mädchens. Nach Aufdeckung der Straftaten wurde der Mann vom Landgericht Hagen im Februar 2003 rechtskräftig verurteilt. Gegen die angeordneten Maßnahmen zur ... weiter lesen
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11.06.2018 - Az. 2 BvR 819/18 Freiheitsentzug durch staatliche Einrichtungen stellt gleich welcher Art einen Eingriff in die Grundrechte des Art. 2 Absatz II GG bzw. Art. 104 Absatz I GG. Somit bedarf es stets der Rechtfertigung einer solchen. In der Folge ist die Untersuchungshaft ein klassischer Problemfall des Strafprozessrechts. Denn der Angeklagte ist bislang wegen keiner Straftat verurteilt. Vielmehr soll ein Verdacht genügen. Die Regelungen zur Untersuchungshaft findet sich in §§ 112 ff. StPO. Die Untersuchungshaft darf danach gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. Dringender ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Wünscht sich ein in der Sicherungsverwahrung untergebrachter Straftäter, außerhalb der regulären Besuchszeiten an seinem Geburtstag seine Verlobte empfangen zu können, muss dies von der Verwaltung auch geprüft werden. Ohne die erforderliche Einzelfallprüfung ist die Ablehnung des Besuchs rechtswidrig, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am Dienstag, 19. April 2016, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 Ws 68/16). Nach den geltenden Bestimmungen in Baden-Württemberg dürfen Sicherungsverwahrte regelmäßig mindestens zehn Besuche pro Monate erhalten. Darüber hinaus sind Besuche zuzulassen, „wenn sie die Behandlung oder ... weiter lesen
Osnabrück/Karlsruhe (jur). Ein Vergewaltiger aus dem Landkreis Emsland muss es nach damals noch unklarer Rechtslage hinnehmen, dass er mit Hilfe eines Massengentests indirekt durch die Identifizierung zweier Verwandter entdeckt wurde. Der DNA-Massentest mit den dabei erzielten „Beinahetreffern“ durfte als Beweismittel verwendet werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am 13. Mai 2015 gefällten Beschluss (Az.: 2 BvR 616/13), auf den das Landgericht Osnabrück am Freitag, 12. Juni 2015, hingewiesen hat. Danach verstieß im konkreten Fall die Verwendung der Verwandten-DNA nicht gegen das Recht auf ein faires Verfahren oder gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. ... weiter lesen
Ausgangslage – was ändert sich? Durchsuchungen in Arztpraxen sind keine Seltenheit. Ermittlungsverfahren gegen Ärzte nehmen stetig zu und werden auch angesichts des im Herbst in Kraft tretenden Antikorruptionsgesetzes an Bedeutung gewinnen. Die Strafbarkeitsrisiken der Ärzteschaft liegen insbesondere im Bereich des Abrechnungsbetruges (§263 StGB), der fahrlässigen Tötung und der Körperverletzung (§§ 222, 223, 229 StGB), der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§ 278 StGB) und - ab Herbst 2015 - der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (§ 299 a StGB). Aber auch Pflegeeinrichtungen geraten immer stärker in das Visier der Ermittler. ... weiter lesen
Die Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten (Beschwerdeführer - Bf), der sich gegen die Verwerfung seines Einspruchs gegen einen Strafbefehl und die Zurückweisung seines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wehrte, hatte Erfolg. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts bestätigt die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, wonach die Gerichte bei der Auslegung und Anwendung verfahrensrechtlicher Vorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschweren dürfen. 1. Der Bf hatte gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts Stuttgart (AG) am letzten Tag der Frist per ... weiter lesen
Zweibrücken (jur). Ein psychiatrischer Sachverständiger muss bei der Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung eines psychisch kranken Straftäters bei der Anhörung persönlich anwesend sein. Die Anhörung des Gutachters in Form einer Videokonferenz ist bei lebenslänglich Verurteilten oder bei Personen, die in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung unbefristet untergebracht sind, nicht erlaubt, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 14. März 2023 (Az.: 1 Ws 9/23). Im konkreten Fall ging es um einen psychisch kranken Straftäter, der im Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht war. Als die Fortdauer der ... weiter lesen
Das Landgericht Mannheim hat den Angeklagten, der von Beruf Rechtsanwalt ist, wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Dieser hatte in einem anderen Strafverfahren den vormaligen NPD-Vorsitzenden Deckert verteidigt und dort einen Beweisantrag gestellt, mit dem er den früheren Bundespräsidenten, die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts und den vormaligen Bundeskanzler als Zeugen dafür benannte, daß es "primär massive politische Interessen" seien, "welche dem Durchbruch der historischen Wahrheit im Zusammenhang mit dem Holocaust" entgegenstünden, "und zwar nicht einmal in erster Linie diejenigen der überlebenden Juden und deren Abkömmlinge oder gar des Staates Israel, sondern vor allem diejenigen" der "eigenen ... weiter lesen
BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 (BGH 5 StR 600/17) Zum 1. Juli 2017 trat das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft, über dessen Inhalte hier schon ausführlich berichtet wurde. Naturgemäß dauert es eine gewisse Zeitspanne, bis die ersten praktischen Rechtsprobleme nach einer Gesetzesänderung auftreten. Einschlägige Fälle müssen zunächst überhaupt vor den Gerichten verhandelt werden. Zudem müssen aufgrund des strafrechtlichen Rückwirkungsverbots des Art. 103 Absatz II GG die Sachverhalte bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung abgeschlossen worden sein, es sei denn diese ist für den Betroffenen von ... weiter lesen