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Telco-Tec und E-Maxx – Vorsicht bei Zahlung per Vorkasse
Telco-Tec und E-Maxx sind zwei Unternehmen, die über Onlineshops Elektroartikel anbieten, bzw. angeboten haben.
Während die Onlineshops von E-Maxx mittlerweile nicht mehr zu erreichen sind, kann bei Telco-Tec weiterhin bestellt werden. Zwar findet man auf der ursprünglichen Internetpräsenz www.telco-tec.com nur noch den Hinweis, die Seite würde zur Zeit überarbeitet, seit einiger Zeit ist Telco-Tec jedoch unter neuem Namen über www.international-electronics.net erreichbar.
Über beide Unternehmen häufen sich im Internet in Foren und auf Bewertungsplattformen die Beschwerden von Kunden.
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Nach der bisherigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einer beim Raub zur Bedrohung verwendeten geladenen Schreckschußpistole im Gegensatz zur Gaspistole weder um eine Waffe im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB noch um ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Regelung, wenn der drohende Einsatz nicht unmittelbar am Körper des Tatopfers erfolgt. Die rechtliche Einordnung der Schreckschusswaffe war insbesondere für die zu verhängende Mindeststrafe im Regelfall (drei bzw. fünf Jahre Freiheitsstrafe) von Bedeutung. Der 2. Strafsenat wollte an dieser Rechtsprechung nicht festhalten und hat deshalb den Großen Senat für Strafsachen angerufen. Dieser hat die vorgelegte Frage dahingehend entschieden, daß ... weiter lesen
Wash-Sales hört sich zunächst nach Geldwäsche an der Börse an. Dabei haben diese Transaktionen nur entfernt etwas mit der Geldwäsche zu tun, da vom Prinzip her derselbe Betrag eingezahlt und ausgezahlt wird, die Idee dahinter aber nichts mit einer normalen Transaktion zu tun hat.
Wash-Sales sind sogenannte Scheintransaktionen wobei Aktien (nicht sehr selten Pennystocks) zunächst verkauft werden und dann innerhalb weniger Sekunden wieder gekauft werden. Meistens erhoffen sich die Verkäufer dadurch einen (legalen) steuerrechtlichen Vorteil.
Womit man auch schon beim Kernproblem ist. Es ist schwer zu unterscheiden ob der Verkäufer nur eine unbedenkliche steuerliche Gestaltung oder ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe darf eine offensichtlich unbegründete Revision auch ohne mündliche Verhandlung verwerfen. Dies ist mit dem Grundgesetz vereinbar und verletzt insbesondere nicht das rechtliche Gehör der verurteilten Straftäter, heißt es in einem am Dienstag, 15. Juli 2014, veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Az.: 2 BvR 792/11).
Laut Strafprozessordnung ist eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung möglich, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt. Die Karlsruher Richter können die Revision dann nur einstimmig verwerfen. Ist nur einer der fünf Richter eines Strafsenats anderer Meinung, muss es eine ... weiter lesen
Dies hat jetzt der 2. Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und damit eine Rechtsbeschwerde einer 34-jährigen gelernten Damenschneiderin aus dem süddeutschen Raum gegen ein Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom April 2003 verworfen.
Die Betroffene ist Halterin eines aus einem Lkw mit zulässigem Gesamtgewicht von 9,99 t und einem Anhänger bestehenden Zuggespanns, mit welchem sie bundesweit verschiedene Volksfeste und Messen besucht. Aus dem als „Küchenfahrzeug“ ausgebauten Anhänger verkauft sie dort Fleischwaren an Jahrmarktbesucher.
Im August 2001 wurde sie auf der BAB A 45 bei Ehringshausen einer Verkehrskontrolle unterzogen, wobei festgestellt wurde, dass der Fahrtenschreiber des Fahrzeuges nicht in ... weiter lesen