Diebstahl
Als Diebstahl wird im deutschen Strafrecht die Straftat gegen fremdes Eigentum bezeichnet. In Paragraph 242 des Strafgesetzbuches wird der Diebstahl konkretisiert. Auch der Versuch des Diebstahls ist schon strafbar, wenn er konkret nachweisbar ist. Die üblichen Strafen für Diebstahl sind entweder Geld- oder Freiheitsstrafen. Die Höhe der Strafen richtet sich dabei nach der Schwere der Tat. Bei schwerem Diebstahl können Freiheitsstrafen bis 5 Jahre angeordnet werden. Im deutschen Recht ist es schwierig, zwischen Betrug und Diebstahl zu unterscheiden, denn bei einem Tatobjekt dürfen nicht beide Fälle verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft muss also entscheiden, ob ein Fall als Betrug, oder als Diebstahl zu betrachten ist. Besonders bei Trickbetrug ist dies nicht immer einfach.
Beschuldigte benötigen einen Anwalt für Diebstahl, wenn sie beschuldigt werden, einen solchen begangen zu haben. Der Anwalt für Diebstahl wird dann entweder versuchen zu beweisen, dass sein Mandant diese Straftat nicht ausgeübt hat. Ist die Sachlage allerdings eindeutig, wird der Anwalt zum Diebstahl bestrebt sein, ein geringes Strafmaß auszuhandeln. Da auch der bloße Versuch des Diebstahls schon strafbar ist, muss der Anwalt in einem solchen Fall zum Beispiel Zeugen laden, welche dem Beschuldigten ein Alibi für die Tatzeit geben. Der Anwalt ist meist Strafverteidiger und steht dem Beschuldigten durch den gesamten Prozess hindurch bei. Er kann natürlich auch versuchen zu verhindern, dass es überhaupt zur Anklage kommt. In diesem Fall müsste er bereits im Vorfeld versuchen zu beweisen, dass der Beschuldigte den Diebstahl nicht begangen haben kann. Hierbei spielt das Alibi eine große Rolle. Sollten sich allerdings widersprüchliche Aussagen zum Aufenthaltsort des Mandanten finden, so ist eine Anklage in der Regel nicht zu vermeiden.