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Experten-Ratgeber
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Lüneburg (jur). Jäger dürfen ihren Jagdbezirk nicht zur massenhaften Tiermast missbrauchen. Das jährliche Aussetzen und spätere Bejagen mehrerer Tausend Wildenten an Teichen in Lüdersburg ist daher rechtswidrig, wie das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg mit einem am Dienstag, 14. Juli 2015, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 4 ME 66/15). Danach darf der Landkreis Lüneburg das Aussetzen der Enten aber auch nicht komplett verbieten. Die Inhaberin des Jagdbezirks in Lüdersburg bietet kommerzielle Jagden an. Das Unternehmen führt dort einen Betrieb mit Hotel, Golfplatz, Land- und Forstwirtschaft sowie einem Jagdgatter, also einem umzäunten ... weiter lesen
München (jur). Wollen Behörden in einem Mietshaus nach Feuergefahren fahnden, dürfen sie nicht unangekündigt kommen. Solch eine nicht angemeldete sogenannte Feuerbeschau beeinträchtigt den Vermieter ansonsten in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem am Dienstag, 23. Oktober 2012, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 10 BV 09.1860). Die Behörden seien aber nicht dazu verpflichtet, im Vorfeld mit dem Vermieter erst einen Termin abzustimmen. Die in regelmäßigen Abständen stattfindende Feuerbeschau wird in Gebäuden vorgenommen, in denen eine größere Zahl von Menschen leben, die bei einem ... weiter lesen
Mannheim (jur). Kommunen können die Bahn nicht zum Lärmschutz zwingen. An einen kommunalen Lärmaktionsplan ist die privatisierte Bahn nicht gebunden, wie der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim in einem am Mittwoch, 10. August 2016, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 10 S 1632/14). Er wies damit die Stadt Mahlberg ab. Sie liegt nördlich von Freiburg an der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel. 2012 legte der Gemeinderat einen Lärmaktionsplan fest. Danach gilt ein 2,75 Kilometer langer Streckenabschnitt als „besonders überwachtes Gleis“. Auf solchen Streckenabschnitten wird der Lärm besonders oft gemessen; bei Steigerungen werden die Gleise ... weiter lesen
Minden (jur). Auch ein Windrad mit einer Höhe von 199 Metern ist für die Anwohner noch nicht „bedrängend“. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Minden mit einem am Mittwoch, 30. April 2014, bekanntgegebenen Urteil vom 16. April 2014 entschieden (Az.: 11 K 1298/13). Es wies damit die Klage eines Anwohners in Porta Westfalica gegen ein dort geplantes Windrad ab. Die Anlage soll eine Nabenhöhe von 140,6 Metern und Rotoren mit einer Länge von 58,4 Metern haben, insgesamt also eine Höhe von bis zu 199 Metern. Der klagende Anwohner wohnt in einer Entfernung von 575 Metern. Schon im Eilverfahren hatte das VG Minden darauf verwiesen, dass dies immerhin fast das Dreifache der ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Tantra-Massagen machen „sexuelles Vergnügen“ und sind damit vergnügungssteuerpflichtig. Auch wenn das Tantra-Massage-Ritual dem ganzheitlichen Wohlbefinden dient, werde mit der Ganzkörpermassage gezielt die Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen eingeräumt, so dass nach der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Stuttgart der Fiskus zu beteiligen ist, stellte das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Donnerstag, 7. November 2013, zugestellten Urteil klar (Az.: 8 K 28/13). Laut Satzung unterliegt „das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Laufhäusern, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs und ähnlichen ... weiter lesen
VERWALTUNGSGERICHT OLDENBURG - 12. KAMMER - Beschluss vom 3. September 2003 - Az. 12 B 1761/03 Zulassung eines Anbieters zum Volksfest (vorläufiger Rechtsschutz) LEITSÄTZE: 1. Die Mitwirkung eines Vertreters eines Schaustellerverbandes bei der Auswahlentscheidung über die Zulassung zum Volksfest verstößt gegen § 20 Abs. 1 VwVfG, wenn er oder einer seiner Angehörigen sich um die Zulassung beworden haben. 2. Die Verwirklichung der Grundrechte erfordern eine dem Grundrechtsschutz angemessene Verfahrensgestaltung. Im Hinblick auf die Auswahlentscheidung zur Zulassung zu einem größeren Volksfest und deren grundrechtlichen Bedeutung für den Anbieter für seine Berufsausübung (Art. ... weiter lesen
Leipzig (jur). Gemeinnützige GmbHs müssen trotz ihrer Gemeinnützigkeit den vollen Rundfunkbeitrag zahlen. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Dienstag, 13. Juni 2023, veröffentlichten Beschluss entschied, durfte der Gesetzgeber im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums für gemeinnützige Vereine und Stiftungen einen ermäßigten Rundfunkbeitrag vorsehen, für gemeinnützige Kapitalgesellschaften dagegen nicht (Az.: 6 B 34.22). Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liege nicht vor. Bei der Klägerin handelte es sich um eine gemeinnützige GmbH aus dem Raum Braunschweig, die ein psychiatrisches Krankenhaus sowie mehrere Tageskliniken und Psychiatriezentren betreibt. Für die einzelnen Betriebsstätten ... weiter lesen
Koblenz (jur). Anwohner eines Schulhofes müssen auch außerhalb der Schulzeit dort spielende Kinder dulden. Denn bei Kinderlärm müssen Nachbarn sich grundsätzlich in Toleranz üben, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Donnerstag, 18. Oktober 2012, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 7 K 985/11.KO). Damit scheiterte ein Ehepaar aus der Ortsgemeinde Kirchwald im Landkreis Mayen-Koblenz mit seiner Klage gegen das nachmittägliche Spielen auf dem Schulhof einer benachbarten Grundschule. Bereits seit 1997 darf der Schulhof auch außerhalb der Unterrichtszeit zum Spielen genutzt werden. Den Kindern stehen dort ein Tisch, zwei Bänke und ein Basketballkorb zur Verfügung. Die ... weiter lesen
Kein Klagerecht von Rundfunkanstalten gegen Entscheidungen der Regulierungsbehörde über Entgelte für die Einspeisung von Fernsehprogrammen in Kabelnetze Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat heute darüber entschieden, ob sich Veranstalter von Fernsehprogrammen, die für die Einspeisung ihrer über Satellit herangeführten Programme in Breitbandkommunikationsnetze (Kabelnetze) an die Deutsche TELEKOM AG Entgelte entrichten, im Wege einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen einen diese Entgelte betreffenden Beschluss der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation wenden können. Die Regulierungsbehörde hatte im Rahmen eines im Telekommunikationsgesetz (TKG) vorgesehenen Verfahrens über die Kontrolle von Entgelten ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Stasi-Unterlagen über Altbundeskanzler Helmut Kohl auch künftig weitgehend unter Verschluss bleiben müssen. Im Jahr 2001 hatte Kohl ein Urteil erstritten, welches der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (sog. Birthler-Behörde) untersagte, Stasi-Unterlagen über ihn zu Zwecken der Forschung, der politischen Bildung oder der Presse herauszugeben. Zur Begründung hatte es geheißen, das 1991 erlassene Gesetz, welches den Umgang mit den Stasi-Unterlagen regelt, gestatte die Herausgabe von Informationen über die Opfer der Bespitzelung und Ausforschung durch die Stasi nur mit deren Zustimmung. Das gelte auch für Politiker und Prominente und damit auch für den ... weiter lesen
Kassel (jur). Die Musikmesse in Frankfurt am Main ist kein Grund für einen verkaufsoffenen Sonntag im gesamten Stadtgebiet. Die am Sonntag, den 10. April 2016, im Stadtgebiet geplante Öffnung der Ladengeschäfte ist „offensichtlich rechtswidrig“, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem am Mittwoch, 6. April 2016, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag (Az.: 8 B 751/16). Die Gewerkschaft Verdi und die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB), Diözesanverband Limburg e. V., konnten damit im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Öffnung der Ladengeschäfte verhindern. Die Stadt Frankfurt hatte den verkaufsoffenen Sonntag noch erlaubt. Wegen der Musikmesse ... weiter lesen
Leipzig (jur). Bei Umweltinformationen müssen Behörden künftig häufiger auch die Namen der damit befassten Beamten herausgeben. Mit einem am Dienstag, 1. November 2022, veröffentlichten Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Zugang zu den Klarnamen erleichtert (Az.: 10 C 5.21). Danach dürfen Behörden die Herausgabe nur verweigern, wenn ansonsten die „Interessen der Betroffenen erheblich beeinträchtigt würden“. Das Risiko einer Veröffentlichung der Namen im Internet reicht dafür nicht aus. Im entschiedenen Fall geht es um frühere Gebühren für einen Antrag auf Befreiung energieintensiver Unternehmen von der sogenannten EEG-Umlage. ... weiter lesen