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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. In jedem Fall hilfsweise ordentliche Kündigung: Unabhängig von der Frage, wann nun eine außerordentliche und wann eine ordentliche Kündigung einschlägig oder zu empfehlen ist, sollte der Arbeitgeber in jedem Fall hilfsweise ordentlich kündigen, wenn er sich für eine fristlose Kündigung entscheidet. Eine außerordentliche Kündigung wirksam umzusetzen, ist sehr schwierig. Deshalb sollte man sich zumindest insofern absichern, dass jedenfalls eine ordentliche Kündigung durchgeht. Das bedeutet, der Arbeitgeber sollte bereits im Kündigungsschreiben eine entsprechende Formulierung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Februar 2016 – 2 AZR 613/14 –, juris. Ausgangslage: Vor einer Änderung der Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers müssen Arbeitgeber sichergehen, dass dies nicht auch durch eine einfache Weisung erreicht werden kann. Ist das nicht der Fall, muss eine Änderungskündigung ausgesprochen werden. Eine Änderungskündigung hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen gekündigt wird, verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. In der Regel ist es ... weiter lesen
Arbeitsverträge sollten nur notwendige, wirksame und zweckmäßige Regelungen enthalten. Wirksame Regelungen in Arbeitsverträge 1 schaffen Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit, 2 vermeiden einen erhöhter Aufwand im Personalbüro und unnötige Rechtsberatungskosten, 3 vermeiden, dass wesentliche Punkte der Vertragsgestaltung aus dem Blick geraten. 1. Wirksame Arbeitsverträge schaffen Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit. Man kann zwar die Auffassung vertreten, dass es letztendlich nicht darauf ankommt, was in einem Arbeitsvertrag geregelt ist, solange sich der Arbeitnehmer nur daran hält. Probleme entstehen ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 04.09.2019 zum Aktenzeichen 3 Ca 642/19 entschieden, dass dann, wenn eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit nimmt, dies zwar eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten ist, diese jedoch keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg Nr. 4/2019 vom 09.09.2019 ergibt sich: Die Klägerin war bei der Beklagten als Altenpflegefachkraft beschäftigt. Sie befand sich noch in der Probezeit. Während der Arbeiterkrankten die Kinder der Klägerin, woraufhin der behandelnde Arzt deren Betreuungsbedürftigkeit feststellte. ... weiter lesen
Mainz (jur). Arbeitnehmer können keine nachträgliche Überstundenvergütung verlangen, wenn der Arbeitgeber davon ausgehen konnte, dass die zugewiesene Arbeit in der vereinbarten Arbeitszeit erledigt werden kann. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem am Freitag, 17. Januar 2014, schriftlich veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 2 Ca 1850/12). Es wies damit einen angestellten Rechtsanwalt ab. Der Jurist arbeitete von 2002 bis 2012 in einer Kanzlei in Rheinland-Pfalz. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses behauptete er, er habe in den zehn Jahren 1.698 Überstunden geleistet. Dafür verlangte er einen Gehaltsnachschlag von 28.873 Euro. Üblich können ... weiter lesen
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Antrag des Betriebsrats der Kölner Niederlassung eines Versicherungsunternehmens abgewiesen, der begehrt hatte, dem Arbeitgeber die Anordnung von Arbeit am Karnevalsdienstag ohne seine Zustimmung zu untersagen. Zwar hat der Betriebsrat bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz mitzubestimmen. Im entschiedenen Fall hatte er dieses Mitbestimmungsrecht durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung im Jahr 1999 aber bereits ausgeübt. Nach dieser Betriebsvereinbarung sind die Tage von Montag bis Freitag reguläre Arbeitstage. Eine Ausnahme für den Karnevalsdienstag ist nicht vorgesehen. Um die Weiterführung der ... weiter lesen
Der Kläger war seit 1997 als Sozialarbeiter in einer der vom Beklagten betriebenen Sozialeinrichtungen tätig. Im März 2000 ließ er - ohne Nennung seines Namens - durch seinen jetzigen Prozeßbevollmächtigten gegen den Leiter der Einrichtung, seinen unmittelbaren örtlichen Vorgesetzten, eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Veruntreuung von Geldern erstatten. Das Strafverfahren wurde später gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Nach Kenntnis von der Anzeige kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis des Klägers fristlos, hilfsweise fristgemäß mit der Begründung, die unberechtigte Strafanzeige stelle einen Vertrauensbruch dar, der um so schwerer wiege, als der Kläger noch nicht einmal versucht habe, eine interne Klärung ... weiter lesen
Ein Betriebsteilübergang iSv. § 613a BGB setzt voraus, dass ein selbständig übertragbarer Betriebsteil vorliegt. Das verlangt, dass beim Betriebsteilveräußerer bereits ein organisatorisch verselbständigter Betriebsteil gegeben ist, der unter Wahrung seiner Identität beim Betriebsteilerwerber weitergeführt wird. Eine bloße Wahrnehmung der gleichen Funktion ohne die Übertragung wesentlicher sächlicher oder immaterieller Betriebsmittel oder - in betriebsmittelarmen Betrieben - der Übernahme des nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils des Personals reicht nicht. Nach diesen Grundsätzen hat der Achte Senat einen Betriebsteilübergang für den Fall, dass eine Schwimmtrainerin im Hochleistungssport bei einem anderen Verein denselben ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Wie der Spiegel in seiner Ausgabe vom 5.12.2011 und andere Medien berichten, ermittelt die Staatsanwaltschaft derzeit gegen den Betriebsratschef von Opel, Klaus Franz, wegen Untreue wegen der pauschalen Entlohnung von Betriebsräten. Sind diese pauschalen Summen erlaubt? Warum ist eine zusätzliche Vergütung von Betriebsräten überhaupt problematisch? Im Betriebsverfassungsgesetz (§ 37) steht, dass die Tätigkeit eines Betriebsrats grundsätzlich unentgeltlich und ehrenamtlich ist. Der Betriebsrat wird bei Fortzahlung seines Lohns von der Arbeit freigestellt wenn und insoweit dies ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Schutz von Arbeitnehmerinnen Arbeitnehmerinnen sind während der Schwangerschaft und im Mutterschutz (bis acht Wochen nach der Entbindung) besonders gesetzlich geschützt. Dieser Schutz ergibt sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV), den §§ 195 bis 200b Reichsversicherungsordnung (RVO) sowie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Darüber hinaus können sich weitergehende schützende Regelungen auch aus Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben. Nachfolgend werden einige der zentralen ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Wenn man als Arbeitnehmer im Krankenhaus liegt, ist das in der Regel schon ärgerlich genug. Besonders unangenehm wird es aber, wenn jetzt der Arbeitgeber währenddessen auch noch kündigt. Ist das eigentlich zulässig? Fachanwalt Bredereck: Es gibt kein Kündigungsverbot oder sonst etwas Vergleichbares für die Zeit, in der ein Arbeitnehmer im Krankenhaus liegt. Ein Krankenhausaufenthalt steht also einer Kündigung des Arbeitgebers nicht entgegen. Eine andere Frage ist dann, ob die Kündigung auch wirksam ist. ... weiter lesen
Fasching und Arbeitsrecht – keine Narrenfreiheit Auf was Arbeitnehmer in der fünften Jahreszeit achten sollten Auch in der Faschingszeit gilt das Arbeitsrecht: wenn es um freie Tage oder Urlaub geht, Betriebsurlaub bzw. Betriebsferien angeordnet werden, Mitarbeiter kostümiert erscheinen, Arbeitskollegen Bützchen bekommen, Krawatten abgeschnitten werden und vielem mehr. Wenn Sie Fasching unbeschwert feiern wollen, sollten Sie folgende Aspekte beachten: Gibt es einen Anspruch auf Urlaub an Fasching? Ob Weiberfastnacht, Rosenmontag oder Faschingsdienstag – es handelt sich um ganz normale Werktage und keine gesetzlichen Feiertage wie etwa bei den beiden Weihnachtsfeiertagen bzw. ... weiter lesen