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Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
• Zum Personalrat kann sich jeder wählen lassen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit sechs Monaten dem Geschäftsbereich der Dienststelle angehört und seit einem Jahr in öffentlichen Verwaltungen oder in einem von diesen geführten Betrieben beschäftigt ist. • Die regelmäßige Amtszeit des Personalrats beträgt vier Jahre. • Die Mitglieder des Personalrats führen ihr Amt unentgeltlich aus. Sie werden aber während der Tätigkeit für den Personalrat mit dem normalen Arbeitsentgelt vergütet. Diese Vergütung ist jedoch auf das Dienstverhältnis zurückzuführen und nicht auf die Tätigkeit als Personalrat. ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Sollte es zu einem bundesweiten Fluglotsenstreik kommen, ist zu erwarten, dass zahlreiche Pendler zu spät zur Arbeit kommen oder einen Termin nicht oder nicht rechtzeitig wahrnehmen. Pünktlichkeit ist grundsätzlich die arbeitsvertragliche Pflicht des Arbeitnehmers. Normalerweise berechtigt ein verspätetes Erscheinen des Arbeitnehmers den Arbeitgeber zur Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar zur verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsvertrages. Der Arbeitnehmer muss dafür sorgen, dass er pünktlich zur Arbeit erscheint. Daher wird immer empfohlen, mit einem Zeitpuffer von Zuhause loszugehen. Was aber, ... weiter lesen
Was Sie als Arbeitnehmer nach Erhalt oder Androhung einer Kündigung durch den Arbeitgeber beachten sollten Auch wenn es schwerfällt: Sie sollten erst einmal Ruhe bewahren und sich möglichst schnell von einem Anwalt beraten lassen , damit Sie wissen, ob die Kündigung berechtigt ist, welche Möglichkeiten Sie nun haben und welche Fristen zu beachten sind. Frist für Kündigungsschutzklage und Ausschlussfrist Wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen möchten, müssen Sie innerhalb von 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben. Wann genau die Frist zu laufen beginnt, lässt sich meist nur mit professioneller Hilfe feststellen. Oft sind für einzelne ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 22.10.2020 zum Aktenzeichen 11 Ca 2950/20 entschieden, dass eine fristlose Änderungskündigung mit dem Ziel, eine Einführung von Kurzarbeit zu ermöglichen, im Einzelfall als betriebsbedingte Änderungskündigung nach § 626 BGB gerechtfertigt sein kann. Die als fristlose Änderungskündigung ausgesprochene Kündigung zur Einführung von Kurzarbeit in der hiesigen Form ist rechtswirksam, da ein wichtiger Grund nach § 626 Abs. 1 BGB besteht. Die außerordentliche Änderungskündigung zur Möglichkeit der Einführung von Kurzarbeit ist gemäß § 626 Abs. 1 BGB gerechtfertigt. ... weiter lesen
Einer der häufigsten Irrtümer im Arbeitsrecht ist der, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während einer Krankheit nicht kündigen darf. Auch wenn der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, kann der Arbeitgeber kündigen. Die Kündigung ist nicht allein wegen der Krankheit unwirksam. Es gelten vielmehr die allgemeinen Voraussetzungen, unter denen eine Kündigung wirksam ist. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per Mail, Fax oder mit fehlender Unterschrift sind immer unwirksam. Die Unwirksamkeit der Kündigung kann sich auch daraus ergeben, dass eine nicht zum Ausspruch der Kündigung berechtigte Person die Kündigung erklärt. Manchmal kündigt ... weiter lesen
Ausgangslage Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses oder aus Anlass von dessen Beendigung stellt sich für den Arbeitgeber oftmals die Frage, ob an einem wirksam vereinbarten Wettbewerbsverbot festgehalten werden soll oder ob nicht im konkreten Fall darauf verzichtet werden kann. Dies ist häufig dann der Fall, wenn der finanzielle Nachteil auf Seiten des Arbeitgebers durch Zahlung der Karenzentschädigung das Sicherungsbedürfnis wegen drohender Konkurrenztätigkeit deutlich überwiegt. Handlungsalternativen 1. während des laufenden Arbeitsverhältnisses Der Arbeitgeber kann sich durch schriftliche Erklärung vom Wettbewerbsverbot lossagen mit der Folge, ... weiter lesen
Die Adler Modemärkte AG mit Sitz in Haibach bei Aschaffenburg ist eine börsennotierte Textil-Einzelhandelskette mit insgesamt 142 Geschäften in Deutschland . Adler Modemärkte zählt zu den größten Textileinzelhandelsketten in Deutschland und beschäftigte 4.203 Arbeitnehmer , zuletzt immerhin noch 3.350 Arbeitnehmer . Adler hat durch die Schließungen des Einzelhandels während der Corona -Pandemie hohe Verluste eingefahren und ist nun insolvent. Bei Adler plant man die Insolvenz in Eigenverwaltung, wobei der Vorstand weiter im Amt bleibt, aber bei seiner Arbeit von einem sogenannten Sachwalter unterstützt und beaufsichtigt wird. Kurzarbeit und ... weiter lesen
Tarifvertragliche Altersgrenze von 55 Jahren für Kabinenpersonal unwirksam Die im März 1945 geborene Klägerin war bei der beklagten Luftfahrtgesellschaft seit 1972 als Stewardeß beschäftigt. Der mit der Beklagten geschlossene Haustarifvertrag sieht für das Cockpitpersonal eine Altersgrenze von 60 Jahren, für das Kabinenpersonal eine Altersgrenze von 55 Jahren vor. Die Beklagte lehnte die Fortsetzung des Vollzeitarbeitsverhältnisses mit der Klägerin über die Vollendung des 55. Lebensjahrs hinaus ab. Die Klägerin machte die Unwirksamkeit der tariflichen Altersgrenze von 55 Jahren sowie den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses über den 31. März 2000 hinaus geltend. Wie bereits in den Vorinstanzen hatte die Klage auch beim ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Das Betriebsratsamt ist im Hinblick auf seine Rechtsnatur etwas speziell. Ausgehend von der gesetzlichen Grundkonstruktion handelt es sich dabei um ein Ehrenamt. Allerdings muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Zeit seiner Ratstätigkeit nach dem Betriebsverfassungsgesetz eine Vergütung zahlen. Dies stellt einen gewissen Widerspruch dar, der in der Praxis auch immer wieder zu Streit führt. Der Arbeitgeber muss die Entgeltzahlung für den entsprechenden Zeitraum ganz normal abrechnen und leisten, wenn die Betriebsratstätigkeit innerhalb der regulären Arbeitszeit liegt. Problematisch können ... weiter lesen
• Ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, so besteht zwar der Anspruch, kann aber während der Ruhezeit nicht erfolgreich geltend gemacht werden. • Die Ruhezeit besteht, um Doppelzahlungen an den Berechtigten zu vermeiden. So soll dieser z.B. nicht gleichzeitig Arbeitsentgelt und Arbeitslosengeld beziehen. • Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, wenn der Arbeitslose Anspruch auf andere Sozialleistungen, z.B. Berufsausbildungsbeihilfe, Erwerbsminderungsrente o.ä., hat. • Der Anspruch ruht weiterhin, wenn der Arbeitslose noch Arbeitsentgelt erhält oder zu erhalten hat, z.B. dann wenn der Arbeitgeber die Kündigungsfrist nicht einhält. Erhält der Arbeitslose ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.04.2014 – 17 Sa 2200/13. Ausgangslage: In jüngerer Zeit kommt es vermehrt zu Kündigungen von Arbeitnehmern, die in ihrer Freizeit auf Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken Fotos oder Berichte aus ihrem Arbeitsleben veröffentlichen. Gerade in Zeiten, in denen das Internet für viele noch Neuland ist (nicht nur für die Bundeskanzlerin) und sich noch keine allgemeinen Standards für den Aufenthalt in diesen Bereichen herausgebildet haben, ist besondere Vorsicht geboten. Als im Straßenverkehr die ersten Automobile ... weiter lesen
Leipzig (jur). Mehrarbeit von teilzeitbeschäftigten Beamten wirkt sich nicht auf ihre späteren Versorgungsbezüge aus. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag, 9. November 2023, in Leipzig entschieden (Az.: 2 C 12.2). Teilzeitbeschäftigte Beamte, die häufig Mehrarbeit leisten, sollten daher auf eine Überprüfung ihrer Teilzeitquote hinwirken. Geklagt hatte ein früherer Berufsschullehrer aus Baden-Württemberg. Er war Anfang der 1990er Jahre jeweils für etwa ein Jahr in Teilzeit zunächst im Angestelltenverhältnis und anschließend im Beamtenverhältnis beschäftigt, bevor er einen vollen Beamtenposten erhielt. Dabei hatte er nach eigenen Angaben aber von Beginn an erheblich mehr gearbeitet, als nach seinen ... weiter lesen