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Experten-Ratgeber
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1. Dauer der Elternzeit Nach der Mutterschutzfrist kann Elternzeit genommen werden. Die beträgt für jeden Elternteil höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der insgesamt dreijährigen Elternzeit aber auch noch über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus bis zur Vollendung des achten Lebensjahres genommen werden. 2. Kündigungsschutz Während der Gesamtdauer der Elternzeit ist man in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist. Dann ist jede ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist unbedingt von Nöten, dass in den allgemeinen Arbeitsbedingungen der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer deutlich erkennbar ist. Anderweitig gäbe es für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit der vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen. Eine exakte Definition der Anteile der zusätzlichen Zahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und der Anteile die unter dem Widerrufsvorbehalt stehen, sein notwendig. So entschied das Landesarbeitsgerichts (LAG) ... weiter lesen
Das Chemieunternehmen BAYER aus Leverkusen hat aufgrund der Corona-Pandemie weitere Sparmaßnahmen in Milliardenhöhe angekündigt und schließt einen weiteren Arbeitsplatzabbau nicht aus. BAYER will ab dem Jahr 2024 jährlich weitere 1,5 Milliarden Euro einsparen. BAYER hatte bereits im Jahr 2018 den Abbau von 12.000 Arbeitsplätzen beschlossen. Zum Ende des ersten Halbjahres beschäftigte der Konzern rund 101.200 Mitarbeiter . An der Vereinbarung, bis Ende 2025 auf betriebsbedingte Kündigungen in Deutschland zu verzichten, will Bayer festhalten. Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen. ... weiter lesen
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung in Betrieben oder Behörden dient der Vertretung von Jugendlichen unter 18 Jahren sowie von Personen unter 25 Jahren, die sich in der Berufsausbildung befinden. Zu den Voraussetzungen für die Wählbarkeit dieser Vertretung sowie deren Aufgaben und Rechten ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Wählbarkeit: Grundlegende Voraussetzungen für die Wählbarkeit der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist das Bestehen eines Betriebsrates. Wählbar ist jeder Arbeitnehmer, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unabhängig davon, ob er sich in der Berufsausübung befindet. Allerdings ... weiter lesen
Chemnitz (jur). Für die Entlohnung der Betriebsratstätigkeit gilt strikt das Entgeltausfallprinzip. Abweichungen sind weder zulasten noch zugunsten des Betriebsrats zulässig, wie das Sächsische Landesarbeitsgericht (LAG) in Chemnitz in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 19. Oktober 2023 entschied (Az.: 2 Sa 336/21). Der Kläger arbeitet seit 1994 bei einem Unternehmen der Energie- und Versorgungswirtschaft im Raum Bautzen. Mit seinem Arbeitgeber streitet er um die Höhe der Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit für Tage, an denen die Arbeit ausgefallen ist, etwa wegen Krankheit, Urlaub oder wegen seiner Betriebsratstätigkeit. Der Arbeitgeber berechnet diese Zuschläge nach den in den vorausgehenden sechs ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Ein Bericht im Spiegel-Online zitiert die Financial Times Deutschland (FTD) mit einer internen Umfrage bei der Deutschen Bahn, nach der 70 % der Mitarbeiter der Bahn wegen ihrer Arbeit frustriert seien. Die Mitarbeiter klagen dem Bericht zufolge über zu geringe unternehmerische Freiheiten, lange Entscheidungswege, undurchschaubare Strukturen, überzogene Ziele oder eine veraltete Informationstechnik. Wer mit seiner Arbeit unzufrieden ist, macht häufig Fehler. Fehler führen oft zu Abmahnungen, da der Arbeitgeber in den Fehlern ihrer Arbeitnehmer eine Verletzung von deren arbeitsvertraglichen Pflichten erkennt. Nicht ... weiter lesen
• Zum Personalrat kann sich jeder wählen lassen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit sechs Monaten dem Geschäftsbereich der Dienststelle angehört und seit einem Jahr in öffentlichen Verwaltungen oder in einem von diesen geführten Betrieben beschäftigt ist. • Die regelmäßige Amtszeit des Personalrats beträgt vier Jahre. • Die Mitglieder des Personalrats führen ihr Amt unentgeltlich aus. Sie werden aber während der Tätigkeit für den Personalrat mit dem normalen Arbeitsentgelt vergütet. Diese Vergütung ist jedoch auf das Dienstverhältnis zurückzuführen und nicht auf die Tätigkeit als Personalrat. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Hohes Risiko von Scheinselbstständigkeit Aus einer Studie von Ernst & Young geht hervor, dass in Deutschland 28 Prozent der extern Beschäftigten in die Hochrisikogruppe der Scheinselbstständigkeit/verdeckten Arbeitnehmerüberlassung fallen. Die Zahl dürfte in solchen Bereichen, in denen die Anfälligkeit für Scheinselbstständigkeit naturgemäß besonders hoch ist (z. B. Transport und Logistik, Bauwirtschaft und IT-Bereich), noch deutlich höher einzuschätzen sein. Warum sind verschiedene Branchen unterschiedlich anfällig für Scheinselbstständigkeit? ... weiter lesen
Fristlose Kündigung wegen einer Eintragung im erweiterten Führungszeugnis unwirksam. Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus, ArbG Cottbus, Urteil vom 30. Mai 2013 – 3 Ca 317/13 –, Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Im entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitnehmers allein darauf gestützt, dass dieser eine Eintragung im erweiterten Führungszeugnis erhalten hatte. Das sieht das Arbeitsgericht Cottbus nicht für ausreichend. Das Urteil: Die rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung ist ohne die Berücksichtigung des zugrunde liegenden Tatgeschehens kein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB. Ob also eine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil vom 24.01.2013 (Az.: 2 AZR 140/12) entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) wohl, dass eingesetzte Leiharbeiter für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes relevant sein können, wenn diese für das Unternehmen arbeiten, weil sie einen "in der Regel" bestehenden Personalbedarf abdecken. Demnach mache es bei der Berechnung der Betriebsgröße im Sinne des § 23 KSchG keinen Unterschied, ob der Arbeitnehmer ein eigener Arbeitnehmer des Betriebes oder ein entliehener Arbeitnehmer ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Zum Thema Überstunden hat es schon eine ganze Reihe von Beiträgen gegeben von dir zuletzt. Wie ist denn eigentlich der Fall zu beurteilen, dass der Arbeitgeber Überstunden anordnet, der Arbeitnehmer sich aber weigert, diese zu leisten? Darf der Arbeitgeber in diesem Fall kündigen? Fachanwalt Bredereck: Entscheidend ist in einem solchen Fall die Frage, ob der Arbeitgeber berechtigt war, die Überstunden anzuordnen. Das ist nicht ohne weiteres der Fall, es sei denn es handelt sich um einen extremen Notfall. Das klassische Beispiel in ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Wenn Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, geht es ihnen oftmals nicht mehr darum, in ihrem Job zu bleiben, sondern eine möglichst hohe Abfindung zu erhalten und offene Ansprüche wie etwa Überstundenvergütung oder ein gutes bis sehr gutes Arbeitszeugnis zu sichern. Viele Arbeitnehmer wollen bei einer Kündigung nicht mehr zurück in den Job. Eine möglichst hohe Abfindung von mehreren Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr und die Sicherung der noch offenen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (Überstundenvergütung, gutes oder sehr gutes Arbeitszeugnis, ... weiter lesen