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Experten-Ratgeber
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• Die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverträgen regelt sich nach dem Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG). Hier wird unterschieden zwischen Befristungen ohne Sachgrund [S. 29] und Befristungen mit Sachgrund [S.30 ]. • Ein Arbeitgeber darf einen befristet beschäftigten Arbeitnehmer wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlechter behandeln als einen vergleichbaren unbefristet Beschäftigten. Dieses Gleichbehandlungsgebot gilt für alle Beschäftigungsbedingungen, also insbesondere auch für die Vergütung, den Urlaubsanspruch, die Arbeitszeit- und Arbeitsschutzregelungen sowie für das Wahlrecht zum Betriebs-/Personalrat. • Der Arbeitgeber ist ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wie berichtet, plant die Firma Gigaset einen massiven Stellenabbau. Dieser geht nun wohl in die Umsetzung. Mitarbeiter müssen sich entscheiden, ob sie in eine Transfergesellschaft wechseln oder eine Kündigung bekommen. Nichts unterschreiben Wer den Vertrag für die Transfergesellschaft unterschrieben hat, kann nicht mehr zurück. Bisher sind die Verträge noch nicht bekannt. Ohne schon konkret zu wissen, wie Gigaset vorgeht: Häufig wird ein extremer Druck, insbesondere auch ein Zeitdruck, aufgebaut. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken. Lassen Sie entsprechende Verträge vorab unbedingt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 05. August 2015 – 2 Sa 132/15 – . Fall: Der Arbeitgeber hatte die Raucherpausen der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit über Jahre geduldet und das Arbeitsentgelt deswegen auch nicht gekürzt. Feste Zeiten für die Raucherpausen oder Regelungen, wie oft und wie lange geraucht werden durfte, gab es allerdings nicht. Der Arbeitgeber änderte dann seine Haltung zu den Pausen, woraufhin ein Arbeitnehmer unter anderem geltend machte, dass ihm ein Arbeitsentgelt für die Raucherpause zustehe. Zur Begründung führte er insbesondere das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Immer wieder kommt es im Arbeitsalltag zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber bzw. Vorgesetzten und Arbeitnehmern. Dabei wird der Ton dann teilweise auch massiv verschärft. Gefährlich für das Arbeitsverhältnis wird es immer dann, wenn es zu Beleidigungen kommt oder der Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten oder Arbeitgeber sogar Gewalt androht. Wann müssen Arbeitnehmer in solchen Fällen mit einer Kündigung rechnen? Drohung mit Gewalt als tauglicher Kündigungsgrund: Die Drohung eines Arbeitnehmers mit Gewalt, sei es gegenüber dem Arbeitgeber ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Christian Achtenberg zum Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 29. August 2012 – 10 AZR 499/11 –, juris). Ausgangslage: Zwischen der ehrenamtlichen Tätigkeit und dem Arbeitsverhältnis gibt es oft Abgrenzungsprobleme. Daraus wiederum ergeben sich Schwierigkeiten im Bereich des Kündigungsschutzes. Die Anzahl der freiwillig Tätigen in Europa liegt bei schätzungsweise 100 Millionen. Und weil gerade auch fast jeder vierte Deutsche ein Ehrenamt inne hat und die Wertschöpfung durch soziale Arbeit in Deutschland rund 75 Milliarden Euro beträgt, ist dieses Thema nicht von geringer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Heute zu folgenden Themen: Vorratsdatenspeicherung, Bundesgerichtshof schwächt Mieterrechte bei der Eigenbedarfskündigung, dem Poststreik und einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Urlaubskürzung wegen Elternzeit. Vorratsdatenspeicherung III: Über die Kritik an dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hatten wir schon mehrfach berichtet. An der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestehen erhebliche Zweifel. Jetzt mehrt sich auch der Widerstand in der SPD, über den Gesetzesentwurf wird nun erst nach der Sommerpause abgestimmt. ... weiter lesen
Der Lastwagenbauer MAN gehört zur VW-Lkw-Tochter Traton und ist seit langem mäßig profitabel. MAN will sein Geld künftig wegen Vorgaben der EU mit vernetzten Elektro-Lastwagen verdienen und kräftig in die Elektrifizierung und Digitalisierung investieren. Die geplanten Stellenstreichungen bei der VW-Tochter fallen nun deutlich stärker aus als erwartet. Beobachter waren bislang von bis zu 6.000 Jobs ausgegangen. Die meisten Beschäftigten hat das Unternehmen in Bayern, im Hauptwerk in Allach bei München sind es mehr als 9.000. Nach Angaben der IG-Metall Nürnberg arbeiten in Nürnberg etwa 3.800 Männer und Frauen bei MAN. Das Unternehmen habe bereits ... weiter lesen
Der Kläger war bei der Beklagten seit 1971 als Konstrukteur beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsschluß vereinbart. Seit 1993 beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis 20 Jahre nach Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers bestanden hat, sieben Monate zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 BGB). Kürzere Kündigungsfristen können - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 BGB). Mit Schreiben vom 26. April 1999 kündigte die Beklagte dem Kläger zum 30. November 1999. Der Kläger meint, die Kündigung habe das Arbeitsverhältnis erst zum 31. Dezember 1999 beendet. Die für ihn ungünstigere gesetzliche Regelung hinsichtlich ... weiter lesen
Die Siemens Energy AG ist ein Unternehmen der Elektro- und Energietechnik mit Sitz in München. Das Portfolio von Siemens Energy umfasst die Energieerzeugung, die Energieübertragung und Industrielösungen sowohl im Bereich der konventionellen als auch der erneuerbaren Energien Siemens Energy plant den Abbau von 750 Arbeitsplätzen im Gasturbinenwerk in Berlin (Moabit) , da das Werk in ein Billiglohnland verlegt werden soll. Damit soll jeder 5. Arbeitnehmer wegfallen. Die Arbeitnehmer nehmen den Stellenabbau nicht kampflos hin. Mehr als 1.000 Arbeitnehmer von Siemens Energy, aber auch von Daimler und Siemens demonstrierten mit. Die Arbeitnehmer wollen, dass an dem Konzept ... weiter lesen
Die Datenschutzbeauftragte in den Unternehmen genießen besonderen Schutz. Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter Benachteiligung in diesem Sinne war und ist unter anderem jede Änderung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses des Datenschutzbeauftragten zu seinen Ungunsten, das Ausschließen von Vergünstigungen und das Umgehen von Beförderungen zu verstehen. Eine objektive Benachteiligung ist ausreichend, weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit müssen nachgewiesen werden. Der Datenschutzbeauftragte ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen zu Emmely und Co. In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Emely oder Emily – in den ersten zwei Instanzen, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.). Grundsätzlich gilt, dass Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen können. Wie sehr es hier aber immer auf die ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1998 als Hauswirtschaftshilfe in der von der Beklagten betriebenen Rheumaklinik beschäftigt. Zur Kosteneinsparung beschloß die Beklagte, einige Servicebereiche der Klinik (Reinigung, Küche ua.) zum 31. März 2001 stillzulegen und allen dort beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen. Spätestens zum 1. April 2001 sollten sämtliche Dienstleistungen in diesen Bereichen auf eine noch zu gründende Service-GmbH übertragen werden. Diese sollte finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der Beklagten eingegliedert bleiben (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) und eigene, neu eingestellte Arbeitnehmer beschäftigen. Mit Schreiben vom 28. September 2000 kündigte die Beklagte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit der ... weiter lesen