Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Barth - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 75 km
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat mit Beschluss v. 18.06.2020 zum Aktenzeichen 1 TaBV 33/19 entschieden, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber nicht verlangen kann, in welcher Sprache dieser kommuniziert. Die Beteiligten streiten über Unterlassungsbegehren des Betriebsrats und insbesondere darüber, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, mit Betriebsratsmitgliedern und Mitarbeitern in deutscher Sprache zu kommunizieren. Die Betriebssprache in den Betrieben des Unternehmens ist Deutsch. Die Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Kunden hat in der Betriebssprache Deutsch zu erfolgen. Zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern wird in Einzelgesprächen wie zBsp: – Personalgesprächen ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 17.01.2020 zum Aktenzeichen 9 Sa 434/19 entschieden, dass die nach § 241 Abs. 2 BGB bestehende Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen beinhaltet für ranghohe Vertriebsmitarbeiter, bei dienstlichen Veranstaltungen mit potentiellen Kunden auf Äußerungen zu verzichten, die nationalsozialistische Verbrechen gegenüber der jüdischen Bevölkerung in Frage stellen oder verharmlosen. Dies gilt unabhängig davon, welche Äußerungen außerhalb dienstlicher Veranstaltungen von der allgemeinen Meinungsfreiheit gedeckt wären. Eine Verletzung dieser Rücksichtnahmepflichten kann ein ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 01.09.2020 zum Aktenzeichen 16 Sa 2073/19 entschieden, dass ein Arbeitnehmer während der Corona -Pandemie bei einer Zeitarbeitsfirma als Intensivpfleger arbeiten darf. Aus Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 34/2020 vom 18.12.2020 ergibt sich: Der klagende Arbeitnehmer war bei der Arbeitgeberin, einem großen Krankenhaus, langjährig als Krankenpfleger in der Intensivpflege eingesetzt. Zuletzt ist der Kläger als Patientenmanager mit regelmäßigen Arbeitszeiten von Montag bis Freitag tätig. Er teilte der Arbeitgeberin mit, er beabsichtigte für eine Zeitarbeitsfirma an Samstagen und Sonntagen als ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Essen. Die Abgrenzung zwischen einem freien Mitarbeiter (Selbstständiger) und einem Arbeitnehmer (Scheinselbständiger) ist in der Praxis schwierig. Immer wieder hört man das Argument, dass man ja schon deswegen echter Selbstständiger sei, weil man für mehrere Auftraggeber tätig ist. Dieses Argument ist falsch. Richtig ist allein, dass in der Praxis bei der Tätigkeit für viele verschiedene Auftraggeber oft nicht so genau hingeschaut wird. Tatsächlich ist das Argument ein oder mehrere Auftraggeber für die Abgrenzung Arbeitnehmer (Scheinselbstständiger) zum freien Mitarbeiter nicht relevant. ... weiter lesen
In seinem Urteil vom 18.09.2014 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) hervorgehoben, dass die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit keine Altersdiskriminierung darstellt (AZ.: 6 AZR 636/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist eine Staffelung der Kündigungsfrist nach der Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb vorgesehen. Nach der Auffassung des BAG verfolgt diese Vorschrift den Zweck, den Schutz vor Kündigungen älterer Arbeitnehmer zu verbessern. Daher, so das BAG, sei die Staffelung gerechtfertigt. ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 19. Juli 2012 – 2 AZR 989/11 –). Ausgangslage: Arbeitnehmer, die von ihren Vorgesetzten heimlich, bzw. unter vier Augen, gemobbt werden, geraten häufig in Beweisnot. Der Vorgesetzte ist regelmäßig Zeuge, der Arbeitnehmer kann vor Gericht nur auf einer Parteivernehmung bestehen. Fazit: Er kann regelmäßig die Vorwürfe nicht beweisen. Hier liegt es nahe die moderne Technik zu nutzen und heimlich Ton-/Bildmitschnitte der Vorgänge anzufertigen. Ein nicht ungefährliches Vorgehen, kann ein solches Verhalten doch die fristlose ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die rechtliche Einordnung des Weihnachtsgeldes, welches zumeist anlässlich des Weihnachtsfestes gezahlt wird, ist dabei nicht immer einfach. Das Weihnachtsgeld wird häufig neben dem Gehalt als sogenannte Einmalzahlung gezahlt. Erforderlich ist hierfür zunächst eine Rechtsgrundlage. Liegt eine solche nicht vor, besteht auch kein Anspruch auf die Zahlung eines Weihnachtsgeldes. Als Rechtsgrundlagen kommen der Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung in Betracht. Ein Anspruch auf die Zahlung einer Weihnachtsgratifikation kann ... weiter lesen
In Zeiten der Finanzkrise sparen viele Firmen am Weihnachtsgeld. Diese Praxis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Auch wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei wiederholter freiwilliger und vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgeldes ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auch für die Zukunft. Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren Weihnachtsgeld erhalten haben, sollten zunächst prüfen, ob die Zahlung jeweils mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen war. Hat der Arbeitgeber sich jeweils deutlich vorbehalten, die Zahlung in Zukunft ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Robert C. Mudter aus Frankfurt wird häufig gefragt, ob es sich denn lohnen würde, gegen eine Kündigung vorzugehen. Um eine solche Frage tatsächlich beantworten zu können ist es in der Regel notwendig, die genauen Hintergründe zu kennen. Hierzu gehören natürlich auch die Kenntnis des Arbeitsvertrages, der genauen Tätigkeit, des Zuschnitts des Unternehmens und viele andere Faktoren. Unabhängig von den Hintergründen im Einzelfall, wie etwa Lebenslauf oder Lebensalter, lassen sich jedoch einige Punkte identifizieren, die immer wieder in diesem Rahmen zu prüfen sind. Zuerst einmal ist eine der wichtigsten ... weiter lesen
Verlangt ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit (Aufstockung), muss der Arbeitgeber bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung den teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer bevorzugt berücksichtigen, es sei denn, dass dringliche betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer dem entgegen stehen. Verletzt der Arbeitgeber diese Verpflichtung schuldhaft, stehen dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche zu. In einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.1.2010, Az. 12Sa 44/09) ... weiter lesen
Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit bis zu zwölf Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat. Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und seine Mitwirkung immer gegeben, da dieser sonst nicht zustande kommen kann. Ein Aufhebungsvertrag wird daher grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit als Indiz für eine Mitverursachung der eigenen Arbeitslosigkeit angesehen. Es ... weiter lesen
Viele werden es bereits wissen: Das Kündigungsschutzgesetz findet nur dann Anwendung, wenn der Arbeitgeber zehn Arbeitnehmer ohne die Auszubildenden beschäftigt, § 23 Abs. 1 KSchG. Ausnahmen gibt es ggf. für vor 2004 eingestellte Arbeitnehmer, die aber an dieser Stelle nicht behandelt werden sollen. Wer also im sog. Kleinbetrieb tätig ist, kann – Sonderfälle wie Schwangerschaft, Schwerbehinderung etc. ausgenommen - ohne jeden Kündigungsgrund gekündigt werden, wobei lediglich die maßgebliche Kündigungsfrist einzuhalten ist. Dies wurde und wird von der Rechtsprechung damit begründet, dass im Kleinbetrieb es auf jeden einzelnen Mitarbeiter ankomme, so dass Leistungsdefizite ... weiter lesen