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Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass der besondere Kündigungsschutz nach § 15 KSchG uneingeschränkt auch bei sog. Massenänderungskündigungen gilt. Auch wenn der Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen allen oder der Mehrzahl der Arbeitnehmer des Betriebes kündigt und ihnen eine Weiterarbeit zu schlechteren Arbeitsbedingungen anbietet, rechtfertigt ein solcher Massentatbestand nicht ausnahmsweise eine ordentliche Kündigung gegenüber Betriebsratsmitgliedern und den anderen durch § 15 KSchG geschützten Amtsträgern. § 15 KSchG schließt abgesehen von den Sonderfällen der Betriebsstilllegung und der Stilllegung einer Betriebsabteilung (§ 15 Abs. 4 und 5 KSchG) eine ordentliche ... weiter lesen
Anspruch auf betriebliche Altersversorgung wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes oder des Maßregelungsverbotes Nach § 1b Abs. 1 BetrAVG können sich Betriebsrentenansprüche auch aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben. Dieser Grundsatz kommt nur dann zum Zuge, wenn der Arbeitgeber nach einer bestimmten Regel Leistungen gewährt. Das Maßregelungsverbot des § 612a BGB kann nur dann verletzt sein, wenn die zulässige Ausübung von Arbeitnehmerrechten ein tragender Grund für die Vorenthaltung einer Arbeitgeberleistung ist. Diese Voraussetzungen waren in dem vom Senat entschiedenen Fall nicht erfüllt. Der Kläger war von 1963 bis April 2000, zuletzt als Abteilungsleiter mit Handlungsvollmacht bei der beklagten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Schriftform immer erforderlich Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sind regelmäßig nur dann wirksam wenn sie schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Wird die Schriftform nicht eingehalten, ist die Kündigung daher regelmäßig allein deshalb unwirksam. Kündigungen per E-Mail, Fax und SMS sind vor diesem Hintergrund nicht geeignet, ein Arbeitsverhältnis wirksam zu beenden. Begründung nur ausnahmsweise erforderlich Gründe für die Kündigung müssen regelmäßig nicht angegeben werden. Hiervon gibt es gesetzliche Ausnahmen (z.B. § 9 MuSchG und § 22 Berufsbildungsgesetz). In ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Auf unserem YouTube-Kanal hat zuletzt ein Zuschauer gefragt, ob ein befristeter Arbeitsvertrag eigentlich gekündigt werden kann. Wie sieht es denn nun aus? Fachanwalt Bredereck: Bei einem befristeten Arbeitsvertrag handelt es sich um einen Zeitvertrag, der automatisch am in dem Vertrag festgelegten Termin endet. Eine vorherige Kündigung ist deshalb nur dann möglich, wenn eine entsprechende Möglichkeit im Vertrag vereinbart wurde. Ist das nicht der Fall, können weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer kündigen, bis der Vertrag von ... weiter lesen
Der Verwaltungsgericht Baden-Württemberg in Mannheim hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen 1 S 1871/20 das im Zuge der Corona -Pandemie verhängte Betriebsverbot für Bordelle in Baden-Württemberg mit Wirkung ab dem 12.10.2020 aufgehoben. Aus der Pressemitteilung des VGH BW Nr. 42/2020 vom 06.10.2020 ergibt sich: Die Antragstellerin betreibt eine Prostitutionsstätte in Karlsruhe. Sie wendet sich gegen die Schließung ihres Betriebs durch die Corona-Verordnung. Die vollständige Untersagung aller sexuellen Dienstleistungen verstoße in der gegenwärtigen Lage gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie beabsichtige im Erfolgsfall nur erotische Massagen und sexuelle ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen Arbeitsverhältnisse enden auf sehr unterschiedliche Weise. Nicht immer ist es die Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers. Nachfolgend stelle ich die Beendigungssituationen jenseits von Kündigungen und Aufhebungsverträgen dar. 1. Der Arbeitnehmer erreicht das Renteneintrittsalter Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht endet das Arbeitsverhältnis bei Erreichen des 65. bzw. 67. Lebensjahres und der damit verbundenen Möglichkeit zum Bezug von Altersrente nicht automatisch, sondern nur, wenn dies • in einem anwendbaren Tarifvertrag, • in einer ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Bei Massenentlassungen dürfen auch Schwangere ausnahmsweise mit entlassen werden. Das hat am Donnerstag, 22. Februar 2018, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden (Az.: C-103/16). Einen Vorrang für den Erhalt ihres Arbeitsplatzes haben Schwangere dann nicht. Nach dem Urteil muss der Arbeitgeber der Schwangeren allerdings die Gründe der Massenentlassungen und auch die Kriterien mitteilen, nach denen die zu entlassenen Arbeitnehmer ausgewählt wurden. Ende 2012 hatte die ein halbes Jahr zuvor verstaatlichte spanische Großbank Bankia die Schließung von über 1.000 Filialen angekündigt. Im Februar 2013 einigte sich das Unternehmen mit der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Immer mehr arbeitsrechtliche Streitigkeiten (speziell zum Thema Kündigung) drehen sich um Aktivitäten von Arbeitnehmern in sozialen Netzwerken. Profile und Posts auf Facebook, Xing, YouTube, Twitter, etc. haben mitunter weitreichende unangenehme Konsequenzen für Arbeitnehmer. Das ist teilweise auch einer merkwürdigen Vorstellung mancher Arbeitsrichter geschuldet davon, wie die Nutzung der genannten Netzwerke eigentlich genau abläuft. Arbeitnehmer sollten sich deshalb darüber im Klaren sein, dass ihre Aktivitäten dort unter Umständen riskant für ihr Arbeitsverhältnis sind. Urlaubsfotos ... weiter lesen
Personaltransport für Straßenbahnfahrer Die Beklagte ist ein Tochterunternehmen der Stadt Essen. Sie betreibt öffentlichen Nahverkehr. Der Kläger ist bei ihr seit 1973 als Straßenbahnfahrer beschäftigt. Für das Arbeitsverhältnis gelten die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. Der Kläger konnte wie die übrigen Straßenbahnfahrer seinen Arbeitsplatz ursprünglich mittels "Personalwagen" erreichen. Diese setzte die Beklagte ein, wenn aufgrund der Dienstzeit der Weg vom oder zum Arbeitsplatz nicht mit planmäßigen öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt werden konnte. Nach einer Betriebsvereinbarung aus dem Jahre 1979 wurde der Einsatz der "Personalwagen" auf wenige Strecken beschränkt. Straßenbahnfahrer, die nicht an diesen ... weiter lesen
Die seit 1991 bei der Beklagten beschäftigte Klägerin teilte dieser mit Schreiben vom 9. Juni 2000 mit, sie sei schwanger. Wegen des Vorwurfs falscher Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit beantragte die Beklagte am 17. Juli 2000 beim zuständigen Landesamt für Soziales und Familie, die außerordentliche Kündigung für zulässig zu erklären. Das Landesamt erteilte mit Bescheid vom 11. August 2000 die Zustimmung mit der Maßgabe, daß die Kündigung frühestens zum 31. Dezember 2000 ausgesprochen werden könne. Die Klägerin legte gegen den Bescheid Widerspruch ein, der zurückgewiesen wurde. Ihre dagegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht ausgesetzt. Die Beklagte kündigte mit Schreiben vom 18. August 2000 das Arbeitsverhältnis zum ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Laut Medienberichten und einer Pressemitteilung will der kanadische Konzern Bombardier im Laufe der kommenden zwei Jahre bis zu 7000 Stellen weltweit streichen. Gemäß einer Pressemitteilung von Bombardier betrifft dies auch 3200 Stellen der Zugsparte von Bombardier (Bombardier Transportation), die ihren Sitz in Berlin hat. Demnach können auch deutsche Arbeitnehmer betroffen sein. Laut der Pressemitteilung, welche im Rahmen des finanziellen Ergebnisberichts des 4. Quartals und des endenden Jahres zum 31.12.2015 (Pressemitteilung zu finden als: Bombardier Announces Financial ... weiter lesen
1. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Urlaub Nach § 1 Bundesurlaubsgesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub . Deshalb haben z.B. auch Teilzeitbeschäftige, geringfügig Beschäftigte („Mini-Jobber", „400-Euro-Jobber"), befristet angestellte Arbeitnehmer, Aushilfen, Aushilfskräfte, in Ferienarbeit oder in Nebentätigkeit Beschäftigte, Praktikanten und Volontäre grundsätzlich Anspruch auf bezahlten (!) Urlaub. 2. Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer während des Urlaubs das Gehalt weiterzuzahlen. Die während des Urlaubs gezahlte Vergütung wird als Urlaubsentgelt bezeichnet. Die Höhe ... weiter lesen