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Gleichstellungsabrede im tarifgebietsübergreifenden Unternehmen - Betriebsübergang Der Kläger ist am 1. Oktober 1988 von der K.-AG, die ihren Sitz in Stuttgart hat, angestellt worden und im Raum Bielefeld im Arbeitsbereich Gerätekundendienst eingesetzt. Im Arbeitsvertrag ist vereinbart, daß ergänzend "die Bestimmungen der Tarifverträge in der Metallindustrie von Nordwürttemberg-Nordbaden sowie die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung" für das Arbeitsverhältnis "gelten". Die K.-AG war und ist an die zuvor genannten Tarifverträge infolge Verbandszugehörigkeit gebunden. Der Kläger gehört keiner Gewerkschaft an. Mit Wirkung vom 1. Januar 1997 ging das Arbeitsverhältnis infolge Betriebsübergangs auf die ... weiter lesen
Der United Parcel Service of America (abgekürzt UPS ) ist ein global tätiges US-amerikanisches Kurier-Express-Paket-Dienstunternehmen. In der zentralen Verwaltung in Deutschland in Neuss und Monheim soll nun jede 2. Stelle gestrichen werden und damit von 1.000 Arbeitnehmern insgesamt 500 den Job verlieren . UPS hat die Arbeitnehmervertretungen – Betriebsrat und Gewerkschaft – entsprechend informiert UPS streicht die Arbeitsplätze, da man so Geschäftsabläufe vereinfachen und effizienter gestalten will. Die Gewerkschaft Verdi versteht diesen Schritt nicht, da es keinerlei wirtschaftliche Not gibt. Es ist davon auszugehen, das UPS den Schritt geht, um mehr ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Arbeitsrechtlicher Schutz besonderer Personengruppen Um eine Benachteiligung gegenüber anderen Arbeitnehmern zu vermeiden, genießen besondere Personengruppen im Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Dazu zählen etwa Arbeitnehmerinnen während der Schwangerschaft. Eine Ausprägung dieses Schutzes ist der besondere Kündigungsschutz. Kündigungsschutz während der Schwangerschaft Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Kündigungen von Arbeitnehmerinnen grundsätzlich unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Das Thema Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers und dessen Verfall beschäftigt Gerichte regelmäßig. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor kurzem ein für Arbeitnehmer erfreuliches Urteil dazu gefällt, wann Urlaubsansprüche auch rückwirkend noch bestehen können. Verkäufer als Scheinselbstständiger beschäftigt Der zugrunde liegende Fall kommt aus Großbritannien, wo ein Verkäufer über 13 Jahre als vermeintlich Selbstständiger auf Provisionsbasis bei einer Firma beschäftigt gewesen war. ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zu einem Verfahren vor dem Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, 10 TaBV 65/14. In dem Verfahren geht es um die Frage einer unzulässigen Einflussnahme des Arbeitgebers auf eine Betriebsratswahl. Folgendes hatte sich nach den Ausführungen des Landgerichts Düsseldorf in einer Pressemitteilung ereignet: Der Kandidat einer Liste hatte über Facebook die Arbeitskollegen einer anderen Liste diffamiert. Daraufhin folgte die Strafanzeige durch den Listenführer der anderen Liste wegen Beleidigung, der zudem auch die Personalabteilung des Arbeitgebers in Kenntnis setzte. Er fügte den Screenshot eines älteren Posts ... weiter lesen
Welche Konsequenz hat der Streik für den Urlaub eines Arbeitnehmers? Was, wenn der Arbeitnehmer seinen lange geplanten Jahresurlaub wegen des Streik nicht antreten kann? Darf er deshalb wieder arbeiten gehen und seinen Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt neu nehmen? Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, den mit dem Arbeitgeber abgesprochenen Urlaub in der vereinbarten Zeit zu nehmen. Schließlich muss der Arbeitgeber in der Lage sein, die Arbeitskraft seiner Mitarbeiter im Voraus einzuplanen und sich auf die Urlaubspläne zu verlassen. Umgekehrt muss sich der Arbeitnehmer während seines Urlaubs wirklich erholen, damit er frisch erholt wieder bei der Arbeit erscheinen kann. Sollte ... weiter lesen
Freistellung schwerbehinderter Menschen von Mehrarbeit und Nachtarbeit Die Klägerin ist vollzeitbeschäftigte Assistenzärztin im Krankenhaus der Beklagten. Sie ist zu einem Grad von 50 behindert. Zusätzlich zur täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden in der 5-Tage-Woche werden die Assistenzärzte mehrmals monatlich zu Bereitschaftsdiensten mit Nachtarbeit herangezogen. Die Klägerin verlangte unter Berufung auf ihre Schwerbehinderteneigenschaft die Freistellung von Mehr- und Nachtarbeit. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht gaben ihrer Feststellungsklage auf entsprechende Beschränkung des Direktionsrechts der Beklagten statt. Die Revision der Beklagten vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte nur zum Teil ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Sollte es zu einem bundesweiten Fluglotsenstreik kommen, ist zu erwarten, dass zahlreiche Pendler zu spät zur Arbeit kommen oder einen Termin nicht oder nicht rechtzeitig wahrnehmen. Pünktlichkeit ist grundsätzlich die arbeitsvertragliche Pflicht des Arbeitnehmers. Normalerweise berechtigt ein verspätetes Erscheinen des Arbeitnehmers den Arbeitgeber zur Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar zur verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsvertrages. Der Arbeitnehmer muss dafür sorgen, dass er pünktlich zur Arbeit erscheint. Daher wird immer empfohlen, mit einem Zeitpuffer von Zuhause loszugehen. Was aber, ... weiter lesen
Verzicht auf Urlaubsabgeltung / Verfall von Ansprüchen auf Urlaubsabgeltung Im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Aufhebungsvertrag u. a. Beendigungstatbestände) treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig Abreden darüber, wie sie mit nicht genommenem Urlaub umgehen. Solche Ansprüche werden beispielsweise direkt in einem Aufhebungsvertrag geregelt oder sind Gegenstand eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs. Geregelt wird die Frage, wie mit offenen Urlaubsansprüchen umzugehen ist, da der Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses „in natura" nicht mehr genommen werden kann. Bezüglich dieses Abgeltungsanspruchs ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit einer neuen Entscheidung hat das BAG in jüngster Vergangenheit klargestellt, dass Urlaubsansprüche in einem Arbeitsverhältnis entstehen können, das langjährig geruht hat. Ein solcher Anspruch soll laut BAG jedoch bereits 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. Eine Änderung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum zeitlich unbegrenzten Ansammeln von Urlaubsansprüchen soll bereits vor einiger Zeit erfolgt sein. Mit Urteil vom 7. August 2012 (9 AZR ... weiter lesen
Mainz (jur). Vermeintlich mittellosen schwerbehinderten Menschen kann es zumutbar sein, dass sie erhaltene hohe Entschädigungen wegen erlittener Diskriminierungen für weitere beabsichtigte Gerichtsverfahren verwenden. Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn ein Gericht ohne konkrete Angaben zur Höhe solcher Diskriminierungsentschädigungen einen Prozesskostenhilfeantrag ablehnt, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 21. Februar 2022 (Az.: 5 Ta 13/22). Die Mainzer Richter ließen jedoch die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu. Im Streitfall ging es um einen schwerbehinderten Rentner und ausgebildeten ... weiter lesen
Ein Arbeitnehmer, der als ärztlicher Gutachter für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei einem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beschäftigt ist und während seiner eigenen längeren Arbeitsunfähigkeit wegen einer Meningoenzephalitis trotz erkannter Krankheitssymptome im Hochgebirge Ski läuft, verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten in so erheblicher Weise, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund nach § 626 BGB fristlos beenden kann. Der Kläger war vom 8. September 2003 bis 16. Januar 2004 wegen einer Hirnhautentzündung arbeitsunfähig krank. Am 27. Dezember 2003 fuhr er in einen bis zum 3. Januar 2004 geplanten Skiurlaub in die Schweiz. Den Beklagten informierte er hiervon nicht. Während ... weiter lesen