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Der Aufhebungsvertrag stellt eine gängige Möglichkeit zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. Speziell der Arbeitnehmer hat jedoch im Hinblick auf unliebsame sozialrechtliche Konsequenzen (mögliche Sperrfrist, ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld) einiges zu beachten. Dazu ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Inhalt: Durch einen Aufhebungsvertrag kann – in Abgrenzung zur einseitigen Beendigung durch eine Kündigung – das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet werden. In einem solchen Vertrag werden dann der genaue Zeitpunkt des Endes sowie die Zahlung einer Abfindung ... weiter lesen
Beim Arbeitsgericht Köln sind derzeit ca. 200 Klagen gegen die Galeria Kaufhof GmbH anhängig. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Köln Nr. 5/2019 vom 19.11.2019 ergibt sich: Die Arbeitnehmer wenden sich im Wesentlichen gegen Kündigungen, die in Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Galeria Kaufhof GmbH in Köln ausgesprochen worden sind. Die 8. Kammer des Arbeitsgerichts Köln hat am 14.11.2019 in fünf Verfahren (Aktenzeichen: 8 Ca 4562/19, 8 Ca 4563/19, 8 Ca 4564/19, 8 Ca 4565/19 und 8 Ca 5465/19) entschieden. Das Gericht hat die Kündigungen in diesen Fällen für unwirksam gehalten. Die schriftlichen Urteilsbegründungen stehen noch aus. ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Aachen hat mit Urteil vom 26.05.2020 zum Aktenzeichen: 4 Ca 681/19 eine städtische Arbeitgeberin verurteilt, den Schaden zu ersetzen, der durch eine im Sturmtief „Friederike“ im Januar 2018 umgestürzte Rosskastanie am PKW einer Arbeitnehmerin entstanden ist. Aus der Pressemitteilung des ArbG Aachen Nr. 5/2020 vom 23.07.2020 ergibt sich: Vor dem Rathaus der beklagten Stadt befindet sich ein öffentlich zugänglicher Parkplatz, auf dem eine Rosskastanie stand. Diese stürzte am 18.01.2018, als das Sturmtief „Friederike“ mit einer Windgeschwindigkeit von 100 bis 130 km/h über die Stadt zog, auf den dort geparkten PKW einer Arbeitnehmerin. Der Schaden am ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass bei betriebsbedingten Kündigungen im Rahmen der vorzunehmenden Sozialauswahl das Alter bzw. Lebensalter grundsätzlich Vorrang vor anderen sozialen Kriterien hat (Urteil vom 18.02.2011 -4 Sa 1122/10-. I. Allgemeines: Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen Wenn der Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen ausspricht, sei es wegen Rückgang der Auftragslage oder aber wegen innerbetrieblichen Umstrukturierungen, ist er verpflichtet, im Rahmen der sogenannten Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG zunächst den Arbeitnehmern zu kündigen, die unter sozialen Gesichtspunkten besser und ... weiter lesen
Über Schlecker berichtet der Spiegel in seiner Ausgabe vom 12.12.2011, dass die Drogeriekette Finanzprobleme plagen, die größer seien, als bislang angenommen. In November 2011 hat das Unternehmen rund 400 seiner deutschlandweiten Filialen geschlossen. Im Dezember sollten nach Angaben des Nachrichtenmagazins weitere 200 Drogerien geschlossen werden. Eine Entlassungswelle gebe es laut Spiegel derzeit nicht, weil betriebsbedingte Kündigungen wegen eines Sozialtarifvertrags für das Unternehmen schlicht zu teuer wären. Für den Fall, dass Schlecker in Zukunft doch betriebsbedingte Kündigungen ausspricht, nun einige Hinweise für die davon betroffenen Mitarbeiter. Im Fall einer Kündigung ... weiter lesen
Mit seiner Klage hat der Arbeitnehmer die Zahlung von Weihnachtsgeld verlangt. Der Arbeitgeber verwies auf die schlechte wirtschaftliche Situation des Unternehmens und auf eine Klausel im Arbeitsvertrag. Dort war geregelt, dass unter anderem auch die Zahlung von Weihnachtsgeld freiwillig erfolge. Normalerweise reicht solch eine Klausel aus, um eine so genannte betriebliche Übung auszuschließen. Der Arbeitgeber kann dann jederzeit die Zahlungen einstellen. Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner aktuellen Entscheidung (Urteil vom 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 -) darauf hingewiesen, dass das nicht immer gilt: Wenn die Klausel unklar oder mehrdeutig formuliert ist, ist sie unwirksam. Die Folge ist, dass der Arbeitgeber ... weiter lesen
Der Kläger ist Drucker mit einem Stundenlohn von 36,78 DM. Er war am 14. Juni 2001, in Bayern gesetzlicher Feiertag (Fronleichnam), arbeitsunfähig krank. An diesem Tag hätte er nach Maßgabe des Arbeitsplans zehn Stunden arbeiten müssen. Der Kläger hat zusätzlich zu der vom Arbeitgeber geleisteten Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für zehn Stunden (490,28 DM einschl. Nachtarbeitszuschlägen) weitere Entgeltfortzahlung verlangt, nämlich 367,80 DM als Feiertagsbezahlung sowie den 170 %igen tariflichen Feiertagszuschlag (625,26 DM). Die Klage war insgesamt erfolgreich. Das Bundesarbeitsgericht hat auch den in der Revision allein noch rechtshängigen Feiertagszuschlag zugesprochen. Zwar hat der maßgebliche Tarifvertrag für die ... weiter lesen
Unter begrenzten Voraussetzungen kann eine Kündigung auch in einem Kleinbetrieb unwirksam sein. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. Oktober 2010 – 25 Sa 1435/10 –. Ausgangslage: Sind in einem Betrieb regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Es handelt sich um einen so genannten Kleinbetrieb. Der Arbeitgeber kann also ohne Angabe von Gründen kündigen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine solche Kündigung aber ebenfalls unwirksam sein. In der Praxis wird häufig der Versuch unternommen, analog der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Wer häufig Überstunden leistet, macht dies oft auch in der Hoffnung, die geleisteten Stunden später zu einem ihm genehmen Zeitpunkt abfeiern, bzw. abbauen zu dürfen. Die Möglichkeit zum Überstundenabbau ist jedoch gar nicht so selbstverständlich. Wann man seine Überstunden abbummeln darf und was dabei zu beachten ist, erläutere ich im heutigen 4. Teil der Serie zum Thema Überstunden. Arbeitsvertrag entscheidet über das Abfeiern, bzw. Abbummeln von Überstunden Auf welche Weise die Überstunden abgefeiert werden können, richtet sich in erster Linie nach den ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer muss unmissverständlich in den allgemeinen Arbeitsbedingungen ausgedrückt werden. Ansonsten seien die vom Arbeitsgeber vorbehaltene Änderungen dieser Zahlungen nicht ohne weiteres möglich. Es bedürfe einer genauen Definition der Anteile der zusätzlichen Zahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und der Anteile die unter dem Widerrufsvorbehalt stehen. So entschied das Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz ... weiter lesen
Arbeitszeitverlängerung und Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen des Zeitschriftenverlagsgewerbes. Sie ist nicht tarifgebunden. Die bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer gruppiert sie nach den einschlägigen Gehaltstarifverträgen ein. Für die vor 1996 eingestellten Arbeitnehmer gilt die tariflvertragliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden für Angestellte und von 38 Stunden für Redakteure. Seit 1996 vereinbart sie bei Neueinstellungen eine Wochenarbeitszeit von 38 Stunden für Angestellte und von 40 Stunden für Redakteure ohne entsprechenden Lohnausgleich. Im Rahmen der Einstellung von Arbeitnehmern begehrte die Arbeitgeberin auch die Zustimmung des Betriebsrats für deren beabsichtigte ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit? Die Abgrenzung lässt sich in der Praxis häufig kaum rechtssicher vornehmen. Nur weil ein Mitarbeiter für mehrere Auftraggeber tätig ist, bedeutet das nicht automatisch, dass er tatsächlich selbstständig ist. Entgegen anderslautender Meinungen ist die Anzahl der Auftraggeber für die Abgrenzung der freien Mitarbeiter von Scheinselbstständigen bzw. Arbeitnehmern nicht entscheidend. Auch bei mehreren Tätigkeiten wird einzeln geprüft. Es erfolgt eine separate Prüfung für jede einzelne Tätigkeit des ... weiter lesen