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Rechtsanwalt in Lutherstadt Wittenberg - Arbeitsrecht
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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.10.2019 zum Aktenzeichen 5 AZR 352/18 entschieden, dass eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der ein Zeitungszusteller einerseits Zeitungsabonnenten täglich von Montag bis Samstag zu beliefern hat, andererseits Arbeitstage des Zustellers lediglich solche Tage sind, an denen Zeitungen im Zustellgebiet erscheinen, gegen den Grundsatz der Unabdingbarkeit des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltzahlung an Feiertagen verstößt. Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 32/2019 vom 16.10.2019 ergibt sich: Der Kläger ist bei der Beklagten als Zeitungszusteller beschäftigt. Arbeitsvertraglich ist er zur Belieferung von Abonnenten von Montag bis ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16. Mai 2019 zum Aktenzeichen 8 AZR 315/18 entschieden, dass Landtagsfraktionen keine Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und damit keine öffentlichen Arbeitgeber im Sinne von § 71 Abs. 3 Nr. 4 SGB IX aF. sind und auch keine sonstigen öffentlichen Arbeitgeber sind, die ausdrücklich in § 71 Abs. 3 Nrn. 1 bis 4 SGB IX aF genannt sind und die Norm auch nicht analog angewandt werden kann. Aus der Pressemitteilung Nr. 23/19 des Bundesarbeitsgerichts ergibt sich: Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger eine Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20.11.2019 zum Aktenzeichen 5 AZR 578/18 entschieden, dass eine Freistellung in einem gerichtlichen Vergleich den Anspruch des Arbeitnehmers auf Freizeitausgleich zum Abbau des Arbeitszeitkontos nur dann erfüllt, wenn in dem Vergleich hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass mit der Freistellung auch ein Positivsaldo auf dem Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden soll. Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 40/2019 vom 20.11.2019 ergibt sich: Dem genüge die Klausel, der Arbeitnehmer werde unwiderruflich von der Pflicht zur Erbringung der Arbeitsleistung freigestellt, nicht, so das BAG. Die Klägerin war bei der Beklagten als Sekretärin ... weiter lesen
Berlin (jur). Für eine „24-Stunden-Pflege zu Hause“ muss auch für 24 Stunden der gesetzliche Mindestlohn bezahlt werden. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem am Montag, 5. September 2022, verkündeten Urteil klargestellt (Az.: 21 Sa 1900/19). Es sprach damit einer osteuropäischen früheren Betreuungskraft für sieben Arbeitsmonate einen Lohn in Höhe von 38.709 Euro zu. Die Berliner Richter hatten eine umfangreiche Beweisaufnahme über reguläre Arbeits- sowie Bereitschaftszeiten durchgeführt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hatte zuvor am 24. Juni 2021 bereits der Klägerin dem Grunde nach recht gegeben, das bundesweit beachtete ... weiter lesen
Dies geht aus einer neuen Entscheidung des LAG Hessen vom 28.01.2013; (Az. 16 Sa 593/12) hervor. Im Streitgegenständlichen Fall hatte ein Rohrleitungsmonteur seit August 3000 für seinen Arbeitgeber Rohre geprüft und montiert. Im August 2007 führte er bei einer Kundin eine Inspektion ihrer Rohrleitungen durch und wechselte diese später aus. Dafür verlangte er von der Kundin einen Betrag in Höhe von 900 Euro, den er für sich behielt und für den er auch keine Quittung ausstellte. Das Ganze flog erst im Jahre 2011 auf, als die Kundin wegen einer mangelhaften Montage die Nachbesserung verlangte. Das LAG Hessen sah dieses Verhalten als einen so schwerwiegenden Loyalitätsverstoß an, ... weiter lesen
Will der Arbeitgeber einzelne Arbeitsbedingungen (z.B. das Gehalt, die Tätigkeit, den Arbeitsort) ändern, kann er dies grundsätzlich nur dann, wenn der Arbeitnehmer der beabsichtigten Änderung zustimmt. Ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht ändern. Um den Arbeitnehmer zu einer Zustimmung zur Weiterarbeit unter geänderten Bedingungen zu bewegen, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen. Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages zu geänderten Vertragsbedingungen. ... weiter lesen
Arbeitsverträge sollten Regelungen enthalten, die notwendig, wirksam und zweckmäßig sind. 1. Arbeitsverträge, die wirksam sind, schaffen Rechtssicherheit – dadurch schaffen sie Planungssicherheit. Auch wenn man auf Regelungen im Arbeitsvertrag verzichten kann, da die Auffassung herrscht, es sei nicht wichtig, was darin steht, solange sich der Arbeitnehmer daran hält, entstehen Probleme genau dann, wenn es im Arbeitsverhältnis zu Streit kommt. Ein Beispiel ist der Ausspruch einer Kündigung. Kommt es zum Streit, prüft gewöhnlicher Weise ein Experte – meist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht – ob die Regelungen des Arbeitsvertrages und dessen Klauseln wirksam sind. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Medienberichten zufolge wird der Mannheimer Bau- und Dienstleistungskonzern Bilfinger unter seinem Vorstand Roland Koch weltweit 1240 Stellen in der Verwaltung abbauen. Unklar ist wie das geschehen soll. Häufig werden Mitarbeitern in solchen Situationen lukrative Aufhebungsverträge angeboten. Insbesondere über die Höhe der Abfindung versuchen die Arbeitgeber, Arbeitnehmer zum Vertragsschluss zu locken. Gelegentlich wird die weitere Abwicklung eines solchen Vertrages für den Arbeitnehmer aber zum Fiasko. Die Höhe der Abfindung schmilzt schnell durch steuerliche Abzüge, Sperrzeit oder Ruhezeit beim ... weiter lesen
Erfurt (jur). Erweist sich eine fristlose Kündigung als unwirksam, muss der Arbeitgeber nicht nur den Lohn nachzahlen, sondern auch noch offenen Urlaub abgelten. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer für diesen Fall hilfsweise von der Arbeit freigestellt hat, urteilte am Dienstag, 10. Februar 2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 9 AZR 445/13). Es gab damit seine frühere Rechtsprechung auf. Steht bei einer ordentlichen Kündigung noch Urlaub aus, ist eine Feistellung mit Urlaub üblich. Der Arbeitnehmer erhält damit auch seinen Urlaubslohn. Bei einer fristlosen Kündigung mit sofortiger Wirkung ist dies ausgeschlossen. Der Arbeitgeber muss daher noch offene ... weiter lesen
Schichtarbeitnehmer können im Fall einer Erkrankung verlangen, nur noch tagsüber eingesetzt zu werden - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 09.04.2014, 10 AZR 637/13 Wenn Schichtarbeitnehmer nur noch tagsüber arbeiten können, sind sie gleichwohl arbeitsfähig und können von ihrem Arbeitgeber verlangen, nicht mehr in der Nachtschicht eingeteilt zu werden. Der Fall der mit der Nachtschicht Eine Krankenschwester war seit fast dreißig Jahren in einem Krankenhaus mit über 30 Mitarbeitern im Schichtdienst tätig. Laut Arbeitsvertrag war sie verpflichtet, auch in der Nachtschicht, an Sonn- und Feiertagen und im Rahmen der sog. Wechselschicht zu arbeiten, wobei nach einer ... weiter lesen
Ein Betriebsteilübergang iSv. § 613a BGB setzt voraus, dass ein selbständig übertragbarer Betriebsteil vorliegt. Das verlangt, dass beim Betriebsteilveräußerer bereits ein organisatorisch verselbständigter Betriebsteil gegeben ist, der unter Wahrung seiner Identität beim Betriebsteilerwerber weitergeführt wird. Eine bloße Wahrnehmung der gleichen Funktion ohne die Übertragung wesentlicher sächlicher oder immaterieller Betriebsmittel oder - in betriebsmittelarmen Betrieben - der Übernahme des nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils des Personals reicht nicht. Nach diesen Grundsätzen hat der Achte Senat einen Betriebsteilübergang für den Fall, dass eine Schwimmtrainerin im Hochleistungssport bei einem anderen Verein denselben ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Auch wenn ein freier Mitarbeiter seine Tätigkeit nicht in der Firm verrichtet, kann er trotzdem als Scheinselbstständiger eingestuft werden. Viele Auftraggeber gehen fälschlicherweise vom Gegenteil aus. Auch Arbeitnehmer können im Home-Office tätig sein: Es kommt für die Beurteilung, ob ein freier Mitarbeiter eigentlich als scheinselbstständig und somit als Arbeitnehmer einzustufen ist, nicht maßgeblich auf den Ort an, an dem die Arbeitsleistung erbracht wird. Bei einem Tätigwerden im Home-Office ist der Beschäftigte zwar nicht so sehr in den Betrieb eingegliedert und auch die ... weiter lesen