Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Neu-Isenburg - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 25 km
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Immer wieder werden Arbeitnehmer gekündigt, die entweder nicht die im Betrieb übliche Leistung erbringen oder bei ihrer Arbeit überdurchschnittlich viele Fehler machen. Eine solche Kündigung ist rechtlich nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig. • Der Arbeitnehmer hat über einen längeren Zeitraum unterdurchschnittliche Leistungen erbracht. Er hat also z.B. entweder weniger produziert oder erheblich mehr Fehler gemacht als der Durchschnitt der Arbeitnehmer im Betrieb. • Der Arbeitnehmer ist nach seinen persönlichen Fähigkeiten zu einer besseren Leistung in der Lage. Darauf hat das Bundesarbeitsgericht (BAG vom 17.1.2008 – 2 AZR ... weiter lesen
Erfurt (jur). Eine mit dem Arbeitgeber vereinbarte „Arbeit auf Abruf“ ohne vertraglich festgelegte Arbeitszeit garantiert nur einen vergüteten Arbeitszeitumfang von mindestens 20 Wochenarbeitsstunden. Nur weil eine Arbeitnehmerin in der Vergangenheit in einem willkürlich festgelegten Zeitraum mehr gearbeitet und entsprechend verdient hat, kann sie das Fortbestehen dieses Arbeitszeitumfangs nicht weiter einfordern, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch, 18. Oktober 2023, in Erfurt (Az.: 5 AZR 22/23). Geklagt hatte eine seit 2009 als „Abrufkraft Helferin Einlage“ in einem Unternehmen der Druckindustrie beschäftigte Frau. Ihr Arbeitsvertrag sah keinen genauen Umfang ihrer Arbeitszeit vor. Eine Betriebsvereinbarung ... weiter lesen
Sogenannte mehrstufige Ausschlussfristen sind immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien und beschäftigen die Arbeitsgerichte seit Jahren. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nunmehr in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 19.5.2010, 5 AZR 253/09) wieder einmal die Grundsätze hierzu bestätigt und sogar präzisiert, sodass dies zum Anlass genommen werden soll, die Grundzüge der Rechtslage bei mehrstufigen Ausschlussfristen zu skizzieren: I. Ausgangslage: In Tarifverträgen, kirchlichen Arbeitsrichtlinien (bsp. AVR) und auch einfachen Arbeitsverträgen wird in zunehmendem Maße die eigentlich geltende gesetzliche Verjährung von ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die Kirchen und ihre Einrichtungen dürfen selbst bestimmen, inwieweit Verstöße gegen kirchliche Glaubensgrundsätze zu einer Kündigung führen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 20. November 2014, veröffentlichten Beschluss bekräftigt (Az.: 2 BvR 661/12). Danach müssen sich kirchliche Arbeitgeber aber „plausibel“ verhalten, Arbeitnehmer können sich gegebenenfalls auf Vertrauensschutz berufen. Damit bestätigte das Bundesverfassungsgericht wichtige Grundgedanken der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Danach ist insbesondere das kirchliche Selbstbestimmungsrecht nicht absolut, vielmehr ... weiter lesen
Beitragspflichten ausländischer Arbeitgeber zur Urlaubskasse des Baugewerbes Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben als gemeinsame Einrichtung die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) errichtet. Aufgabe der ULAK ist insbesondere, die Auszahlung der Urlaubsvergütung für die tariflich vereinbarten 30 Urlaubstage an die Arbeitnehmer zu sichern. Die hierfür erforderlichen Mittel haben die im Geltungsbereich des Bau - Rahmentarifvertrags tätigen Arbeitgeber des Baugewerbes durch Beiträge aufzubringen. Der Neunte Senat hatte in mehreren Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, ob Arbeitgeber mit Sitz in Polen, Rumänien und Slowakei verpflichtet sind, Beiträge für die von ihnen in die Bundesrepublik Deutschland ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Heute unter anderem mit folgenden Themen: Stress am Arbeitsplatz: Laut Bertelsmann-Studie fühlen sich ein Drittel aller Arbeitnehmer überfordert Die Bertelsmann-Stiftung hat eine Studie vorgelegt wonach unter anderem 23 Prozent der Arbeitnehmer keine Pausen machen und jeder Achte krank zur Arbeit kommt. Ein Drittel der Arbeitnehmer fühlen sich von den arbeitgeberseitigen Vorgaben überfordert. Woran liegt das? Ist diese Entwicklung zwangsläufig? Kann der Gesetzgeber hier mit rechtlichen Vorgaben helfen? Regierungsentwurf zur WLAN-Haftung Der Entwurf wird ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Kündigung muss nicht begründet werden Zunächst einmal müssen Arbeitgeber eine Kündigung in der Regel nicht begründen. Arbeitnehmer wundern sich in der Praxis zwar immer wieder, dass sich in ihrem Kündigungsschreiben überhaupt keine Begründung findet. Der Arbeitgeber ist allerdings grundsätzlich nicht dazu verpflichtet seine Kündigung zu begründen. Ausnahmen können sich ergeben, wenn der Arbeitsvertrag oder ein einschlägiger Tarifvertrag dies vorsieht. Daraus ergibt sich, dass es für Arbeitgeber regelmäßig sinnvoll ist, auf eine Begründung zu ... weiter lesen
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung Die Klägerin ist als Stationshilfe in einem Krankenhaus des Diakonischen Werks beschäftigt. Kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme gelten die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes (AVR). Diese beruhen auf Beschlüssen der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland. Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) setzt sich je zur Hälfte aus Mitarbeitern (Dienstnehmervertretern) und aus Vertretern von Trägern Diakonischer Einrichtungen (Dienstgebervertretern) zusammen. Vor dem Hintergrund verstärkter Auslagerungen und Fremdvergaben von Arbeiten wurde auf Grund eines Beschlusses der AK mit Wirkung vom 1. September 1998 in einer ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 02.10.2020 zum Aktenzeichen 10 Sa 512/19 entschieden, dass bezüglich der Anhörung vor Ausspruch einer Kündigung , die gegenüber dem Stellvertreter der Mitarbeitervertretung erfolgt, dieser jedenfalls als Erklärungsbote der Arbeitgeberseite zu betrachten ist. Die Klägerin beruft sich auf eine unzulässige Fristverkürzung hinsichtlich der Anhörung durch den Eilantrag des Beklagten vom 16.04.2019, mit dem er seine Kündigungsabsicht innerhalb der Probezeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von zwei Wochen zum 06.05.2019 mitteilt. Hierdurch wäre der Mitarbeitervertretung die Nutzung der eigentlich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Immer wieder scheitern fristlose (und hilfsweise erklärte ordentliche) verhaltensbedingte Kündigungen vor dem Arbeitsgericht an einer fehlenden Abmahnung. Das Bundesarbeitsgericht hält eine solche nur ausnahmsweise für entbehrlich. Dazu das Bundesarbeitsgericht: Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist eine Kündigung nicht gerechtfertigt, wenn es mildere Mittel gibt, eine Vertragsstörung zukünftig zu beseitigen. Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Natürlich ist niemand gezwungen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Sind sich aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis aufgehoben werden soll, gilt es, bestimmte Formvorschriften einzuhalten. Schriftform bei Beendigung des Arbeitsverhältnis: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen, damit sie wirksam ist. Das ergibt sich aus § 623 BGB: Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. ... weiter lesen
• Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot, einen neuen Vertrag zu geänderten Bedingungen abzuschließen. • Wird eine Änderungskündigung ausgesprochen, so hat der Gekündigte die Möglichkeit diese zu akzeptieren, sie unter Vorbehalt der Wirksamkeit anzunehmen oder sie gänzlich abzulehnen. • Akzeptiert der Arbeitnehmer die Änderungskündigung, so wird er nach Ablauf der Kündigungsfrist zu veränderten Konditionen beschäftigt. • Lehnt der Arbeitnehmer die Änderungskündigung ab, so hat dies zur Folge, dass die Änderungskündigung wie eine Beendigungskündigung wirkt. Der ... weiter lesen