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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Abgrenzungskatalog Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das Gesamtbild unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles als maßgeblich an. Daher empfiehlt es sich immer ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 19.02.2019 zum Aktenzeichen 7 Sa 2068/18 entschieden, dass die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Mitarbeiters der Fraktion DIE LINKE im Landtag Brandenburg für rechtswirksam gehalten und damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam bestätigt. Der Mitarbeiter erhielt als Abgeordneter aufgrund falscher Angaben Leistungen des Landtags Brandenburg und wurde deshalb zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Fraktion hatte den Mitarbeiter in Kenntnis der Ermittlungen, jedoch vor Abschluss des Strafverfahrens als bildungspolitischen Referenten eingestellt. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Urlaubssaison rückt näher Die Urlaubssaison rückt langsam näher und damit verbunden auch einige arbeitsrechtliche Fragestellungen. Eine der häufigsten Fragen von Arbeitnehmer betrifft die Krankheit während des Urlaubs. Darf man auch dann, wenn man krankgeschrieben ist, seinen Urlaub antreten? Keine Beeinträchtigung der Genesung Das lässt sich zunächst nicht pauschal sagen, sondern es kommt, wie so oft bei Juristen, darauf an. Grundsätzlich gilt: der Arbeitnehmer hat während einer Krankheit alles zu unterlassen, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: In der Praxis ergeben sich immer wieder Probleme bei der Abgrenzung von Selbstständigen bzw. freien Mitarbeitern und Scheinselbstständigen bzw. Arbeitnehmern. Arbeitsgericht, Sozialgerichte und Finanzgerichte gehen zudem auch noch von verschiedenen Arbeitnehmerbegriffen aus. Eine falsche Beurteilung kann in der Praxis erhebliche wirtschaftliche Nachteile und mitunter sogar Strafbarkeit nach sich ziehen. Es mangelt klar an Rechtssicherheit in dieser Sache. Referentenentwurf zu gesetzlicher Neuregelung: Ein neuer Referentenentwurf (zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer ... weiter lesen
Der Kläger war langjährig bei der Beklagten beschäftigt. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilte die Beklagte ihm ein Arbeitszeugnis, in dem sie ausführte, der Kläger sei "der Geschäftsleitung direkt unterstellt" gewesen. Unterzeichnet war das Zeugnis von dem Einzelprokuristen P., einem ehemaligen Kollegen des Klägers, der wenige Monate vor dem Ausscheiden des Klägers Mitglied der Geschäftsleitung geworden war. Der Geschäftsleitung gehörten außerdem die beiden Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Beklagten an. Der Kläger hat geltend gemacht, die Beklagte habe seinen Zeugnisanspruch nicht erfüllt. Das Zeugnis müsse von einem der Geschäftsführer der Beklagten (mit-)unterzeichnet werden. Das ... weiter lesen
Die Pflicht des Arbeitnehmers, Betriebsinterna nicht nach außen zu tragen, folgt als Nebenpflicht unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag und aus den §§ 823 Absatz 1 und 2, 826 BGB, §§ 3, 17 UWG. Ohne besondere Vereinbarung im Arbeitsvertrag gilt folgendes: Der Arbeitnehmer hat alle Tatsachen im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb zu verschweigen, die nach dem Willen des Arbeitgebers aufgrund eines berechtigten wirtschaftlichen Interesses geheim gehalten werden sollen. Tatsachen, die jeder - also auch Dritte außerhalb des Betriebes - kennt oder ohne größere Schwierigkeiten in Erfahrung bringen kann, unterliegen nicht der Verschwiegenheitspflicht. Die Verschwiegenheitspflicht kann ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem aktuellen Urteil mit der fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers wegen sexueller Belästigung beschäftigt (BAG, Urteil vom 29. 6. 2017 – 2 AZR 302/16) . Eine solche außerordentliche Kündigung ist nach § 626 Abs. 1 BGB nur dann gerechtfertigt, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der ... weiter lesen
Leider ist ein Klassiker der arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung das Zeugnis. Selbst in Aufhebungsvereinbarungen wird es oft stiefmütterlich behandelt, obwohl es doch, gerade für Führungskräfte , mehr als zwingend ist. Immer wieder werden über die Nicht- oder Schlechterteilung von Arbeitszeugnissen Auseinandersetzungen geführt. Die verschiedensten Konstellationen beschäftigen daher auch immer wieder die Arbeitsgerichte. Mal sind es Falschangaben im Zeugnis oder Lebenslauf die den Arbeitgeber zur Kündigung oder Anfechtung des Arbeitsverhältnisses berechtigen (http://www.kanzlei-mudter.de/falschangaben-in-lebenslauf-und-zeugnis.html). Mal ist es der fehlende Anspruch auf die ... weiter lesen
Ein Konzern entschloss sich, 250 Mitarbeitern des erweiterten Führungskreises der Führungsebenen F 1 und F 2 verbilligt Aktien im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms zu gewähren. Der Führungsebene F 2 waren auch zwei angestellte Juristen aus der Konzern-rechtsabteilung zugeordnet, ein dritter Kollege, der ebenfalls dort tätig war, jedoch nicht. Er durfte an dem Optionsprogramm folglich nicht teilnehmen und klagte gegen die Arbeitgeberin auf Erstattung des hypothetisch entgangenen Optionsgewinn von über EUR 500.000,00. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied am 21.10.2009, AZ 10 AZR 664/08, dass ihm ein entsprechender Schadenersatzanspruch zustand. Es war nach Auffassung des Gerichts zwar ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Eine erschreckende Vielzahl heute noch verwandter Arbeitsverträge sind unbrauchbar aus im wesentlichen drei Gründen: 1. Die Arbeitsverträge enthalten unwirksame Regelungen. 2. Die Arbeitsverträge enthalten überflüssige Regelungen. 3. In Arbeitsverträgen fehlen gesetzlich vorgeschriebene Regelungen. 1. Die Arbeitsverträge enthalten unwirksame Regelungen. Seit dem 1.1.2002 werden Arbeitsverträge in die sogenannte AGB-Kontrolle (AGB = Allgemeine Geschäftsbedingung) einbezogen. Damit werden die einseitig vom Arbeitgeber in Formulararbeitsverträgen dem Arbeitnehmer vorgegebenen Arbeitsbedingungen einer ... weiter lesen
Neben dem Dauerarbeitsvertrag ist ein befristeter Arbeitsvertrag eine gängige Form ein Arbeitsverhältnis vertraglich zu fixieren. Ein befristeter Arbeitsvertrag ist an besondere Bedingungen, beispielsweise die Schriftform gebunden. Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist neben der Kündigung ein eigener Beendigungstatbestand für einen Arbeitsvertrag. Im Gegensatz zu einem dauerhaften Arbeitsvertrag, der nur durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden kann, ist ein befristeter Arbeitsvertrag von vornherein zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet. Er bedarf daher keiner Kündigung. Teilzeit- und Befristungsgesetz Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist nur aufgrund der ... weiter lesen
Vereinbarung einer verminderten Vergütung wegen der Gewährleistung einer Versorgungsanwartschaft nach beamtenrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Zusage einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis Ein öffentlicher Arbeitgeber darf sich von einem Angestellten nicht eine monatliche Zahlung als Gegenleistung für die Zusage der späteren Ernennung des Angestellten zum Beamten versprechen lassen. Eine solche Vereinbarung ist auch als Nebenabrede in einem Arbeitsvertrag nichtig und begründet nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch auf Rückzahlung. Davon zu unterscheiden ist die Vereinbarung einer verminderten Vergütung wegen der Gewährleistung einer ... weiter lesen