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Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 19. Juli 2012 – 2 AZR 989/11 –). Ausgangslage: Arbeitnehmer, die von ihren Vorgesetzten heimlich, bzw. unter vier Augen, gemobbt werden, geraten häufig in Beweisnot. Der Vorgesetzte ist regelmäßig Zeuge, der Arbeitnehmer kann vor Gericht nur auf einer Parteivernehmung bestehen. Fazit: Er kann regelmäßig die Vorwürfe nicht beweisen. Hier liegt es nahe die moderne Technik zu nutzen und heimlich Ton-/Bildmitschnitte der Vorgänge anzufertigen. Ein nicht ungefährliches Vorgehen, kann ein solches Verhalten doch die fristlose ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.01.2017 – 2 AZR 68/16 . Mit einer Änderungskündigung kann der Arbeitgeber ausnahmsweise einseitig die Arbeitsbedingungen ändern, indem er dem Arbeitnehmer kündigt und ihm aber gleichzeitig die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den veränderten Bedingungen anbietet. Die Änderungskündigung ist damit im Vergleich zur normalen Kündigung ein milderes Mittel und muss aufgrund des sog. ultima ratio Grundsatzes im Arbeitsrecht deshalb vom Arbeitgeber grundsätzlich zunächst ... weiter lesen
Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments fordert, dass Nichterreichbarkeit von Arbeitnehmern in der Freizeit in der Europäischen Union künftig ein Grundrecht werden soll. Aus der Pressemitteilung des EP vom 15.01.2021 ergibt sich: Die Europaabgeordneten betonen in ihrem Bericht, dass es allen Arbeitnehmern in der EU möglich sein sollte, nach Arbeitsschluss und im Urlaub ihre Arbeitsgeräte abzuschalten, ohne negative Konsequenzen fürchten zu müssen. Insbesondere die Telearbeit, welche während der Corona -Pandemie zum Alltag zahlreicher Europäer geworden ist, habe die Bedeutung einer gesunden Work-Life-Balance unterstrichen. Am 20.01.2021 diskutiert ... weiter lesen
• Der Interessenausgleich soll die Entstehung von wirtschaftlichen Nachteilen bei einer Betriebsänderung nach Möglichkeit verhindern oder abmildern. • Der Interessenausgleich ist ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats. • Der Interessenausgleich ist anders als der Sozialplan keine Betriebsvereinbarung. • Bei jeder Betriebsänderung besteht die Verpflichtung zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Interessenausgleich. • In Interessenausgleichen werden typischerweise Dinge vereinbart wie z.B. die Modalität der Betriebsänderung, Regelungen zur Einführung von Kurzarbeit, Vereinbarungen von Qualifikationsmaßnahmen der Arbeitnehmer, sonstige ... weiter lesen
Die erneute Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne Sachgrund (kalendermäßige Befristung) ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits ein Beschäftigungsverhältnis bestand. Das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG besteht zeitlich uneingeschränkt. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist weder auslegungsfähig noch verfassungskonform auslegungsbedürftig. (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26. September 2013 – 6 Sa 28/13 –, juris, ausdrücklich gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, (BAG, Urteil vom 06. April 2011 – 7 AZR 716/09 –, BAGE 137, 275-291).weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 04.03.2020 zum Aktenzeichen 3 Sa 218/19 entschieden, dass ein Arzt einen Vergütungsanspruch für Rufbereitschaftszeiten hat. Der Kläger ist auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags vom 29.07.1993 als Oberarzt an der beklagten Universitätsklinik, Medizinische Klinik I, Nephrologie, beschäftigt. Der Kläger nimmt außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitszeit am sog. nephrologischen Dienst (Hintergrunddienst als Rufbereitschaft) teil. Er ist verpflichtet, sich während dieses Dienstes telefonisch erreichbar zu halten. Eine ausdrückliche Vorgabe, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten, besteht nicht. Im Rahmen dieses ... weiter lesen
Leipzig (jur). Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ladenöffnung an Marktsonntagen in Bayern begrenzt. Die Leipziger Richter erklärten am Mittwoch, 11. November 2015, die Rechtsverordnung der Gemeinde Echingen im Landkreis Freising für unwirksam, welche die Ladenöffnung anlässlich zweier Jahrmärkte erlaubte (Az.: 8 CN 2.14). Danach steht auch den Gewerkschaften ein klagerecht gegen die Sonntagsöffnung zu. Eine Öffnung anlässlich von Märkten ist nur zulässig, wenn die Märkte die Hauptattraktion bleiben, so die obersten Verwaltungsrichter. Konkret ging es um den „Echinger Frühjahrsmarkt“ und die „Echinger Frühjahrsschau“ am zweiten ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 17.01.2020 zum Aktenzeichen 9 Sa 434/19 entschieden, dass die nach § 241 Abs. 2 BGB bestehende Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen beinhaltet für ranghohe Vertriebsmitarbeiter, bei dienstlichen Veranstaltungen mit potentiellen Kunden auf Äußerungen zu verzichten, die nationalsozialistische Verbrechen gegenüber der jüdischen Bevölkerung in Frage stellen oder verharmlosen. Dies gilt unabhängig davon, welche Äußerungen außerhalb dienstlicher Veranstaltungen von der allgemeinen Meinungsfreiheit gedeckt wären. Eine Verletzung dieser Rücksichtnahmepflichten kann ein ... weiter lesen
• Ein Arbeitsverhältnis kann einseitig dadurch beendet werden, dass Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eine Kündigung aussprechen. Sind sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einig, dass sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen, können Sie einen Aufhebungsvertrag schließen. • In dem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Ende des Arbeitsverhältnisses zu einem bestimmten Zeitpunkt, ggf. gegen Zahlung einer Abfindung. Außerdem werden häufig weitere Ansprüche der Parteien gegeneinander geklärt (restliches Arbeitsentgelt, Urlaub, Urlaubsabgeltung, widerrufliche/unwiderrufliche Freistellung, Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis usw.). • Für ... weiter lesen
Haftung des Auftraggebers wegen Minderentlohnung der Heimarbeiter durch den Zwischenmeister Das klagende Land nimmt die Beklagte als Prozeßstandschafter für 147 Heimarbeiter in Anspruch. Es macht geltend, die Beklagte hafte neben dem in Insolvenz geratenen Zwischenmeister als dessen Auftraggeberin für den Unterschiedsbetrag zwischen Mindestentgelt nach den bindenden Festsetzungen und dem tatsächlich vom Zwischenmeister gezahlten geringeren Entgelt. Die Beklagte hatte den Zwischenmeister mit der Kabelmontage für die Automobilindustrie beauftragt. Dieser gab zur Erfüllung dieses Auftrags von Januar 1995 bis August 1997 Heimarbeit aus. Die Beklagte zahlte an den Zwischenmeister ein Entgelt, das für die Zeit bis einschließlich ... weiter lesen
Kiel (jur). Auch in Kleinbetrieben wie einer Arztpraxis muss der Chef Arbeitszeugnisse nicht selbst unterschreiben. Er kann stattdessen einen „Personalleiter“ damit beauftragen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in Kiel in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 23. Juni 2016 (Az.: 1 Ta 68/16). Im Streitfall hatte eine Arzthelferin ein Zwischenzeugnis verlangt. Sie erhielt ein Zeugnis auf rosafarbenem Papier. Unterschrieben hatte nicht die Ärztin, sondern deren Sohn, ergänzt um den Klammerzusatz „Personalverantwortlicher“. Die Arzthelferin meinte, dies genüge ihrem Anspruch auf ein Zeugnis nicht. Beim Arbeitsgericht beantragte sie ein Zwangsgeld ... weiter lesen
Haftungsausschluß gemäß § 106 Abs. 3 SGB VII bei gemeinsamer Betriebsstätte Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte an den Kläger Schadensersatz wegen einer fahrlässigen Körperverletzung leisten muß. Der Beklagte ist Arbeitnehmer der Streithelferin, der R. GmbH & Co KG, einer Spedition; der Kläger war Arbeitnehmer der B. GmbH. Am 20. Mai 1998 erwartete die B. GmbH einen Maschinentransport, der von der Streithelferin als Spediteurin durchgeführt wurde. Dabei sollte eine Druckmaschine auf dem Betriebsgelände der Streithelferin ab- und umgeladen werden. Der Kläger begab sich im Auftrag seiner Arbeitgeberin dorthin, um in deren Interesse die Entladung zu überwachen und zu koordinieren. Der Beklagte lud zu dieser Zeit ... weiter lesen