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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19.12.2019 zum Aktenzeichen 8 AZR 511/18 entschieden, dass die Rechtskraft einer Entscheidung, mit der eine Kündigungsschutzklage abgewiesen wurde, grundsätzlich etwaige Ansprüche des Arbeitnehmers auf Ersatz entgangenen Verdienstes sowie entgangener Rentenansprüche ausschließt. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 47/2019 vom 19.12.2019 ergibt sich: Etwas anderes könne ausnahmsweise bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung i.S.v. § 826 BGB durch den Kündigenden in Betracht kommen, so das BAG. Der katholische Kläger war langjährig bei der beklagten Kirchengemeinde (Beklagte zu 1.) als Organist, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zu den Themen befristete Arbeitsverträge bei der Post, Kündigung zu Weihnachten, Gesetz zur Tarifeinheit und Datenschutz bei der Überwachung öffentlichen Straßenraums. Befristete Arbeitsverträge bei der Post Die Gewerkschaft Verdi moniert die zahlreichen befristeten Arbeitsverträge bei der Post. Von 131.000 Post-Mitarbeitern hätten mittlerweile ca. 24.000 lediglich befristete Arbeitsverträge. Was ist den Mitarbeitern zu raten? Kündigung zu Weihnachten Leider erleben wir in jedem Jahr aufs Neue, dass viele Arbeitgeber auch direkt vor den Weihnachtsfeiertagen nicht vor einer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, wundern sich häufig darüber, dass die Kündigung keine Begründung enthält. Begründung der Kündigung im Kündigungsschreiben in der Regel nicht notwendig Für die Wirksamkeit der Kündigung ist aber nicht entscheidend, dass die Kündigung begründet wird, sondern dass der Arbeitgeber im späteren Kündigungsschutzprozess gesetzlich anerkannte Kündigungsgründe ins Feld führen kann. Dies können betriebsbedingte Kündigungsgründe (zum Beispiel Stilllegung des Betriebes), ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Bei der Pfändung des Gehalts eines Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber es mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand zu tun. Dadurch können ihm in der Personalabteilung rasch zusätzliche Kosten entstehen. Berechtigt das den Arbeitgeber aber auch zu einer Kündigung? Erste Lohnpfändung berechtigt nicht zur Kündigung Die erste Lohnpfändung stellt jedenfalls noch keinen Kündigungsgrund dar, so das Landesarbeitsgericht Hamm: Der Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht schon wegen einer einzigen Lohnpfändung kündigen, selbst wenn sie schuldhaft ausgelöst ... weiter lesen
Urlaubsverfall Den Urlaubsanspruch , den Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Regelungen und dem Arbeitsvertrag , Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung erhalten, ist als Jahresurlaub ausgestaltet. Am Jahresende muss der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers grundsätzlich aufgebraucht sein. Das Bundesurlaubsgesetz fordert in § 7 Abs. 3 hier vom Arbeitnehmer ausdrücklich: Der Jahresurlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Hat der Arbeitnehmer seinen Urlaub aber nicht oder nicht vollständig genommen, verfällt er zum Jahresende . Das Europarecht und der Europäische Gerichtshof haben der deutschen arbeitsrechtlichen ... weiter lesen
Der Kläger war bei der Beklagten, einem Unternehmen auf dem deutschen Glasmarkt, seit 1974 als Schlosser beschäftigt. Auf Grund wirtschaftlicher Schwierigkeiten entschloss sich die Beklagte, einen Teil ihrer Produktion stillzulegen. Zur sozialen Abfederung wurde mit dem Betriebsrat für diesen Produktionsteil ein Sozialplan abgeschlossen, wodurch der Kläger in eine Transfergesellschaft wechselte und zusätzlich eine Abfindung erhielt. Ein knappes halbes Jahr später wurde der komplette Betrieb stillgelegt, wofür wiederum ein Sozialplan erstellt wurde. Der Kläger war der Auffassung, dass sich seine Abfindung nach dem jüngsten Sozialplan richten müsste und für ihn einen Mehrbetrag von ca. 13.000 EURO bedeuten würde. Nachdem das ... weiter lesen
Mehr mediale Präsenz von Unternehmen bedeutet heute in der Regel auch vielfältige Präsentation auf der eigenen Homepage oder in sozialen Netzwerken unter Verwendung von Unternehmensvideos als Werbeinstrument (corporate publishing). Auf verschiedene Weise sind Mitarbeiter des Unternehmens Bestandteil dieser Unternehmensvideos. Spätestens beim Ausscheiden eines Mitarbeiters stellt sich dann die Frage, ob und in welchem Umfang auch nach dem Ausscheiden diese Werbemittel weiterhin Verwendung finden können oder aber der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf hat, dass diese nicht mehr gezeigt werden, jedenfalls nicht unter Abbildung seiner Person. Rechte des Arbeitnehmers Grundsätzlich kommt bei ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Natürlich ist niemand gezwungen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Sind sich aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber darüber einig, dass das Arbeitsverhältnis aufgehoben werden soll, gilt es, bestimmte Formvorschriften einzuhalten. Schriftform bei Beendigung des Arbeitsverhältnis: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen, damit sie wirksam ist. Das ergibt sich aus § 623 BGB: Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. ... weiter lesen
Grundsätzlich empfiehlt es sich ehrlich zu sein. So ist auch Arbeitnehmern zu raten dem Arbeitgeber seine Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Was ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Frage stellt, die er gar nicht rechtmäßig stellen darf? Dann muss der Arbeitnehmer auf eine solche Frage gar nicht antworten oder aber er darf lügen! Eine Lüge an sich ist noch keine Straftat . Im Arbeitsrecht ist es so, dass dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer Lüge einen Arbeitnehmer eingestellt hat, in die Lage versetzt sein kann, den Arbeitsvertrag anzufechten und den Arbeitsvertrag so aufzulösen. Dieses Recht ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitnehmer müssen dafür sorgen, dass sie pünktlich zur Arbeit erscheinen. Sie tragen das sog. Wegerisiko, bei Verspätungen gibt es für die versäumte Arbeitszeit keinen Lohn. Im Gegenteil, Verspätungen können unangenehme Konsequenzen haben. Grundsätzlich kommt für Arbeitgeber eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung in Betracht. Fristlose Kündigung bei Verspätungen: Regelmäßig können Arbeitgeber in einem solchen Fall nur ordentlich kündigen. Ausnahmsweise ist aber sogar eine fristlose Kündigung zulässig, wie ein aktuelles ... weiter lesen
Die Deutsche Messe AG mit Sitz in Hannover will den Bestand von 730 Arbeitnehmer auf 480 Arbeitnehmer vermindern und sich damit von 250 Arbeitnehmern trennen. Die Corona -Pandemie hat der Messe AG schwer zugesetzt und die Umsätze sind stark zurückgegangen, da durch die Pandemie zahlreiche Messen nicht stattfanden . Die 250 Arbeitsplätze sollen bis zum Jahr 2027 abgebaut werden; dabei hofft man auf einen freiwilligen Weggang durch Fluktuation oder ein aufgelegtes Freiwilligenprogramm , das mit Abfindungen sozialverträglich den Stellenabbau umsetzen soll. Gelingt das nicht, stehen auch betriebsbedingte Kündigung auf der Agenda. Nach dem ersten Schock für ... weiter lesen
• Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. • Die Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs richtet sich nach der Arbeitsvergütung, die der Arbeitnehmer ohne Arbeitsunfähigkeit bekommen hätte. • Trifft den Arbeitnehmer am Erkranken ein Verschulden, so hat er keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Als Verschulden gilt solches Verhalten, das einen groben Verstoß gegen ... weiter lesen