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Rechtsanwalt in Wasserburg a. Inn - Arbeitsrecht
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Arbeiten bis zum Umfallen? Welche Arbeitszeiten sind im deutschen Arbeitsrecht zulässig, welche Ruhezeiten sind einzuhalten? Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ausgangspunkt Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag: Bei der Frage, zu welchen Arbeitszeiten der Arbeitnehmer verpflichtet ist, sollte man zunächst in den Arbeitsvertrag bzw. in geltende Tarifverträge schauen. Dort wird regelmäßig auch der Umfang der Arbeitszeit (häufig 40 Stunden/Woche bei fünf Arbeitstagen) vereinbart. Begrenzung Arbeitszeitgesetz: Eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag ist allerdings unwirksam, soweit die gesetzlich zulässigen ... weiter lesen
Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Mit der Abmahnung erklärt der Arbeitgeber, dass er mit einem bestimmten Verhalten oder mit der Leistungen des Arbeitnehmers unzufrieden ist und dieses als Verstoß gegen die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag wertet. Verbunden wird die Abmahnung mit der Androhung, dass der Arbeitnehmer bei Wiederholung des abgemahnten Verhaltens mit einer Kündigung rechnen muss. Der Arbeitgeber will mit der Abmahnung regelmäßig entweder eine ernste Warnung geben oder bereits eine Kündigung vorbereiten. In der Regel ist die (unter Umständen mehrmalige) Abmahnung unbedingte Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Osnabrück hat mit Urteil vom 05.11.2019 zum Aktenzeichen 3 Ca 229/19 entschieden, dass eine Vertragsklausel, mit der ein erkrankter Arbeitnehmer zur Übernahme der Leasingkosten für den Zeitraum nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung verpflichtet wird, unwirksam ist. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 13.11.2019 ergibt sich: Der Arbeitgeber vereinbarte mit seiner Arbeitnehmerin die Gestellung von zwei Diensträdern für einen Zeitraum von 36 Monaten. Die Arbeitnehmerin verzichtete für die Gestellung der Diensträder als Sachlohnbezug auf einen Teil ihrer arbeitsvertraglichen Vergütung in Höhe der Leasingraten. ... weiter lesen
Der Kläger war bei der Beklagten seit Januar 1981 als Produktionshelfer tätig. Ab November 1995 erkrankte er langfristig wegen eines Bandscheibenvorfalls. Am 23. Januar 1997 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli 1997. Zu diesem Zeitpunkt war völlig ungewiß, ob der Kläger zur Aufnahme seiner Tätigkeit jemals wieder in der Lage sein würde. Erst im Frühjahr 1998 trat aufgrund einer Resorption des ausgetretenen Bandscheibenmaterials eine grundlegende Besserung des Gesundheitszustands des Klägers ein. Am 3. Juni 1998 teilte der Kläger der Beklagten mit, er sei wieder arbeitsfähig. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben die Kündigungsschutzklage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat außerdem den vom Kläger ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH (BGH 23.4.2012, II ZR 163/10) entschied jetzt erstmals zugunsten eines GmbH Geschäftsführers unter Anwendung des AGG. Kläger war im vorliegenden Fall ein 62jähriger Mann, welcher die Geschäftsführung einer GmbH ausübte und der Auffassung war, dass die Entscheidung über den Abschluss des Arbeitsverhältnisses nur alterstechnische Gründe habe. Er stand in einem befristeten Arbeitsverhältnis für fünf Jahre, welches den Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 vorsah. Geschäftsführer einer GmbH, die in ... weiter lesen
Gerade im Rahmen von „harten“ Verhandlungen hat der Fachanwalt für Arbeitsrecht , Robert Mudter, die Erfahrung gemacht, dass Arbeitnehmer ankündigen „bestimmte Vorfälle an die Öffentlichkeit zu bringen“. Das LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.5.2014 (5 Sa 60/14) hatte über einen entsprechenden Fall zu entscheiden. Auch in späteren Fällen verschiedener Arbeitsgerichte, in welche der Autor verwickelt war - oder von denen er Kenntnis hatte - kam es häufig zu der Fragestellung ob eine Veröffentlichung Sinn macht. Die klare Empfehlung: Reden ist silber, Schweigen ist gold . Gerade bei Aufhebungsverhandlungen gibt es bessere Strategien. Die Drohung mit der ... weiter lesen
Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit? Die Klägerin ist langjährig in der Versorgungsverwaltung des beklagten Landes beschäftigt. Aus Anlaß der Geburt ihrer Tochter erhielt sie zunächst für die Dauer von drei Jahren Sonderurlaub. Daran anschließend vereinbarte sie ab 1. März 1992 mit dem beklagten Land eine Verringerung auf die Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen tariflichen Arbeitszeit. Dieser Arbeitsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen. Über eine lediglich befristete Herabsetzung der Arbeitszeit haben die Parteien anläßlich der Vertragsänderung nicht gesprochen. Spätere Anträge der Klägerin, die Arbeitszeit auf Dauer aufzustocken, lehnte das beklagte Land wegen fehlender Haushaltsmittel (Stellenabbau seit 1993) ab. ... weiter lesen
Das Bundeskabinett hat am 28.10.2020 die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, wonach der der gesetzliche Mindeslohn in vier Halbjahresschritten bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro pro Stunde steigen soll. Aus der Pressemitteilung des BMAS vom 28.10.2020 ergibt sich: Zunächst soll der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2021 auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde angehoben werden. Dann soll eine schrittweise Steigerung erfolgen zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro brutto, zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro brutto und zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro brutto. Mit dem Kabinettsbeschluss wird die Empfehlung der Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften vom 30.06.2020 umgesetzt. Die vierstufige Erhöhung ... weiter lesen
Manchmal müssen Arbeitgeber feststellen, dass die Beschäftigungsmöglichkeit für einen bestimmten Arbeitnehmer wegfällt, sie diesen aber auf einem anderen Arbeitsplatz noch gebrauchen können. Durch eine bloße Versetzung kann der neue Arbeitsplatz aber nicht zugewiesen werden, da hiergegen konkrete Festlegungen im Arbeitsvertrag sprechen. In diesem Fall bietet sich eine sog. Änderungskündigung an, also die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zusammen mit dem Angebot, dieses zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. In einem solchen Fall schadet dem Arbeitgeber aber zuviel Flexibilität. Er muss dem Arbeitnehmer ein konkretes Angebot machen, dass dieser nur noch mit ... weiter lesen
Berlin (jur). In einem Arbeitsvertrag darf die Freistellung eines Mitarbeiters im Falle einer Kündigung festgelegt werden, auch wenn über die Wirksamkeit der Kündigung noch nicht entschieden wurde. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin am Mittwoch, 31. August 2016, in einem Eilverfahren im Fall eines Beschäftigten der Turkish Airlines entschieden (Az.: 29 Ga 10636/16). Die Fluglinie hatte dem als Sales Representative beschäftigten Kläger im August 2016 zum 31. Dezember 2016 gekündigt und ihn bis dahin von der Arbeit unter Fortzahlung seines Gehalts freigestellt. Gegen die Kündigung klagte der Beschäftigte. Diese sei nur erfolgt, weil er vermeintlich den Putschversuch gegen den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Schutz von schwerbehinderten Mitarbeitern Menschen mit einer Behinderung sollen geschützt werden vor dem Job-Verlust. Die Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters ist deshalb kompliziert, der Arbeitgeber muss insbesondere die Zustimmung des Integrationsamts einholen. Was aber, wenn der Arbeitgeber nichts weiß vom Grad der Behinderung? Was, wenn der Mitarbeiter nur im Laufe der Zeit einen Grad der Behinderung erreicht, der ihn unter den Schutz des Schwerbehindertenrechts stellt? Experten-Tipp Wussten Sie schon? Bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers haben Sie nur 3 Wochen ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 25.02.2019 zum Aktenzeichen 8 BVGa 3/19 entschieden, dass Betriebsratsmitglieder auch bezüglich mehrtägiger Fortbildungsmaßnahmen einen Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme und darüber hinaus einen eigenen Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung über die Schulungsmaßnahme haben. Aus der Pressemitteilung des DAV ArbR 12/2019 v. 16.10.2019 ergibt sich: Ein Betriebsratsmitglied wollte an einer mehrtägigen Schulung für betriebliches Eingliederungsmanagement teilnehmen. Der Arbeitgeber verweigerte die Freistellung. Er verwies den Mitarbeiter auf ein eintägiges Seminar für lediglich 385 Euro. Das ArbG ... weiter lesen