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Rechtsanwalt für Direktionsrecht in Weeze

Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Nicht selten kommt es vor, dass ein Arbeitgeber, der mit der Arbeitsleistung eines Arbeitnehmer unzufrieden ist, das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund beenden möchte. Ist das Kündigungsschutzgesetz auf das Arbeitsverhältnis anwendbar, ist dies jedoch leichter gesagt als getan. Denn bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes braucht der Arbeitgeber einen ausreichenden Kündigungsgrund, wenn er das Arbeitsverhältnis wirksam kündigen will. Und diesen Kündigungsgrund muss er im Ernstfall vor dem Arbeitsgericht auch beweisen.
Mangelnde Eignung oder „absichtliche" Schlechtleistung ? Minderleistungen eines Arbeitnehmers können verschiedene Ursachen haben: Sie können darauf ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 22. März 2016 – 5 Ca 2806/15 –, juris.
Wer als Arbeitnehmer scheinbar ganz privat im Internet unterwegs ist, kann im Fall einer Straftat trotzdem eine Kündigung erhalten, wie ein aktueller Fall zeigt, den das Arbeitsgericht Herne entschieden hat.
Was ist passiert?
Der Arbeitnehmer im vorliegenden Fall hatte in seinem Facebook-Account (mit seinem regulären Namen) seinen Arbeitgeber namentlich angegeben, der an oberster Stelle in seinem Profil zu sehen war. In der Folge kommentierte der Betroffenen dann einen Beitrag des Fernsehsenders n-tv auf Facebook, in ... weiter lesen
Ein Interview von Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Gerade in den Sommermonaten suchen Saisonbetriebe händeringend Arbeitskräfte. Sehr häufig werden diese Arbeitsstellen aber nur als „Minijob“ oder auf geringfügiger Basis angeboten. Das Interview beleuchtet Vor-und Nachteile.
Philipp Modrach: Du hast in einer größeren Frauenzeitschrift einen Gastartikel zur Saisonarbeit in Eisdielen und in der Landwirtschaft verfasst. Überraschenderweise hast Du Dich sehr viel weniger kritisch geäußert, als ich gedacht hätte. Gibt es denn bei dieser Beschäftigung wirklich Vorteile? ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Wer nach einer Kündigung vom Arbeitgeber eine sofortige Freistellung bekommt, ist damit meistens glücklich. Dabei ist es häufig strategisch besser, weiterzuarbeiten. Insbesondere im Kündigungsschutzprozess signalisiert man dem Arbeitgeber damit, dass man (notfalls) auch weiter beim Arbeitgeber arbeiten wird. Dies ist insbesondere für die Verhandlung über eine möglichst hohe Abfindung förderlich. Der Arbeitgeber will den Arbeitnehmer nämlich auf gar keinen Fall zurück.
Freistellung nach der Kündigung zulässig?
Aufgrund des Arbeitsvertrages hat der Arbeitnehmer nicht nur ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seiner Entscheidung führt das BAG aus, dass ein Arbeitnehmer, der von seinem ehemaligen Arbeitgeber nach einer Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt wird und während dieser Freistellungszeit ein Arbeitsverhältnis bei einem Wettbewerber aufnimmt, nicht verpflichtet sei, ein mit dem Wettbewerber vereinbartes Festgehalt an den ehemaligen Arbeitgeber wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots herauszugeben. Eine Arbeitgeberin hatte geklagt, da sie der Auffassung war, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer Verletzung des ... weiter lesen