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Essen: Vodafone verkauft sein Call-Center an Arvato (Bertelsmann). Welche Folgen hat dies für die betroffenen Arbeitnehmer? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Essen RP Online berichtet, dass Vodafone sein vorrangig für Festnetzkunden zuständiges Callcenter (ca. 500 Mitarbeiter) an die Bertelsmann-Tochter Arvato verkauft. Mitarbeiter, die einen Übergang zur Arvato ablehnen, sollen Abfindungen in Höhe von deutlich mehr als einem Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr erhalten. Beschäftigungszeiten bei den Firmen Arcor und Otelo sollen hierbei angerechnet werden. Außerdem soll den Mitarbeitern, die auf Arvato übergehen wollen, für mindestens zwei ... weiter lesen
Aufstockungsbetrag auch ohne Altersteilzeit? Nach dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes kann der Arbeitgeber mit älteren Arbeitnehmern Altersteilzeitarbeitsverhältnisse vereinbaren. Der Arbeitnehmer muß in diesem Fall seine bisherige Arbeitszeit bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses um die Hälfte verringern. Während der Altersteilzeit erhält er die seiner verringerten Arbeitszeit entsprechenden Bezüge und zusätzlich ua. einen Aufstockungsbetrag von 20 %. In der Präambel des Tarifvertrags heißt es: "Die Tarifvertragsparteien wollen mit Hilfe dieses Tarifvertrags älteren Beschäftigten einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand ermöglichen und dadurch vorrangig Auszubildenden und Arbeitslosen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Im Arbeitsrecht ist die private Nutzung von dienstlichem Telefon und Internet aktuell ein viel diskutiertes Thema. Für Arbeitgeber gibt es sowohl Chancen als auch Risiken in Zusammenhang mit diesem Thema. Risiken Privates Surfen im Internet während der Arbeitszeit ist bei zahlreichen Arbeitnehmern inzwischen verbreitet. Das jeweilige Unternehmen hat dadurch aber beträchtliche Schäden. Auf der anderen Seite geht aus unterschiedlichen Studien hervor, dass der Stress am Arbeitsplatz immer mehr zunimmt. Warum das? Surfen ersetzt heute Schlafen Dass Arbeitnehmer nicht während der gesamten ... weiter lesen
Vergütung Teilzeitbeschäftigter bei nachträglichem Wegfall vergleichbarer Vollzeitarbeitsplätze Die Klägerin ist als teilzeitbeschäftigte Musiklehrerin beim beklagten Land beschäftigt. Im Jahre 1996 entschied das Landesarbeitsgericht in einem Vorprozeß, daß die vereinbarte Vergütung nach VergGr. IV a BAT wegen Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit (§ 2 Abs. 1 BeschFG) unwirksam sei, weil vergleichbare Vollzeitbeschäftigte nach VergGr. II a BAT vergütet würden. Die Klägerin habe gemäß § 612 Abs. 2 BGB Anspruch auf Vergütung nach VergGr. II a BAT. Im Jahre 1998 machte das beklagte Land geltend, es habe zwischenzeitlich den im Vorprozeß als vergleichbar angesehenen Angestellten neue Aufgaben übertragen, ... weiter lesen
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2009 - 7 Sa 2017/08 - Emily hat gewonnen. Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat - anders als die Vorinstanzen - der Klage der Kassiererin stattgegeben, die ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst hatte. Deshalb hatte ihr der Arbeitgeber fristlos gekündigt. Das Bundesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass der Arbeitgeber zunächst hätte abmahnen müssen. Zwar könne ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten eine fristlose Kündigung auch dann ... weiter lesen
Corona-Testverweigerer am Arbeitsplatz gefährden ihre Beschäftigungs- und Lohnzahlungsansprüche: Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 26.10.2021 ( Aktenzeichen 9 Sa 332/21 ) beschäftigt sich mit der Einforderung von Coronatests am Arbeitsplatz . Bei Abfassung dieses Artikels ( 11.01.2021 ) gilt, soweit keine Homeofficeverpflichtung besteht, die 3 G-Regel . Dies bedeutet, dass derjenige, der nicht geimpft oder genesen ist oder dies dem Arbeitgeber nicht offenbaren will, sich testen lassen muss. Der vom LAG München entschiedene Fall spielt zu einer Zeit, zu der diese allgemeinverpflichtende Regelung noch nicht bestand. Aber, für das ... weiter lesen
Was ist den von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmern zu raten? Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Wie W & V online am 27.10.2011 berichtet hat, sollen am Berliner Standort der Agenturgruppe Scholz & Friends 20 Stellen abgebaut werden. Vor allem die Bereich Media, PR und Event seien betroffen. Grund dafür sei die zukünftig geplante verstärkte Kooperation mit Schwesteragenturen, die wie Scholz & Friends zur weltgrößten Agenturholding WPP gehören. Im Zusammenhang mit dem Erhalt einer Kündigung fragen sich die Arbeitnehmer: Ist es sinnvoll, eine Kündigungsschutzklage einzureichen? Zumindest wenn eine ... weiter lesen
(Stuttgart) Die rückwirkende Feststellung der Arbeitsgerichte, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen nicht tariffähig ist und daher keine wirksamen Tarifverträge abschließen kann, ist mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) vereinbar. Dies, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29.05.2015 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts 25.04.2015 – Az. 1 BvR 2314/12 - entschieden. Die Gesetzesauslegung durch ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Mancher Arbeitgeber möchte vom Arbeitnehmer eine schriftliche Bestätigung darüber haben, dass dieser die Kündigung erhalten hat. Ein Anspruch des Arbeitgebers auf eine solche Bestätigung besteht grundsätzlich nicht. Arbeitnehmern ist auch davon abzuraten, den Erhalt der Kündigung so zu quittieren. Bestätigung könnte als Einverständnis gelten: Teilweise sind die Bestätigungsvermerke, die sich in den Abschriften der Kündigungen finden, in der Praxis so formuliert, dass der Arbeitnehmer mit seiner Unterschrift quasi sein Einverständnis zur Kündigung gibt. Bei ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Kündigung wegen Alkoholkonsums im kündigungsrechtlichen Grenzbereich Kündigungen des Arbeitsverhältnisses wegen Alkoholkonsums sind eine äußerst schwierige Angelegenheit und bewegen sich in einem Grenzbereich des Kündigungsrechts. Konkret gemeint ist der Grenzbereich zwischen der verhaltensbedingten und der personenbedingten (bzw. dem Spezialfall der krankheitsbedingten) Kündigung. Verhaltensbedingte Kündigung Wenn der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz Alkohol trinkt oder betrunken zur Arbeit kommt, liegt ein Verhalten ... weiter lesen
Eine verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber kann für den Arbeitnehmer weitreichende Folgen haben, unter anderem im Hinblick auf das Arbeitszeugnis und das Arbeitslosengeld . Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, was genau eine verhaltensbedingte Kündigung ist und wann sie gerechtfertigt ist. Eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer sich vertragswidrig verhält und dadurch das Arbeitsverhältnis nicht mehr zumutbar ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer wiederholt unpünktlich ist, Arbeitsanweisungen nicht befolgt oder gegen Betriebsvereinbarungen verstößt. Bevor eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen wird, muss der ... weiter lesen
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Antrag des Betriebsrats der Kölner Niederlassung eines Versicherungsunternehmens abgewiesen, der begehrt hatte, dem Arbeitgeber die Anordnung von Arbeit am Karnevalsdienstag ohne seine Zustimmung zu untersagen. Zwar hat der Betriebsrat bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz mitzubestimmen. Im entschiedenen Fall hatte er dieses Mitbestimmungsrecht durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung im Jahr 1999 aber bereits ausgeübt. Nach dieser Betriebsvereinbarung sind die Tage von Montag bis Freitag reguläre Arbeitstage. Eine Ausnahme für den Karnevalsdienstag ist nicht vorgesehen. Um die Weiterführung der ... weiter lesen