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Emely und Co. - Die Bagatellkündigung des Arbeitgebers: Nicht jede kleine Straftat zu Lasten des Arbeitgebers rechtfertigt eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emily, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.). Grundsätzlich gilt, dass Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen ... weiter lesen
Das LAG Rheinland-Pfalz hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem der Arbeitnehmer ohne Anwalt verhandelte und (fast) die ganze Abfindung verspielte. Arbeitgeber können bereits in der Kündigung selbst eine Abfindung zusagen. Die entsprechende gesetzliche Regelung findet sich in § 1 a KSchG. Für den Arbeitnehmer, der nicht großartig verhandeln will, sondern sich mit einer kleinen Abfindung zufrieden gibt, kann dies eine durchaus ankzeptable Situation sein. Dabei muss er allerdings berücksichtigen, dass außer der Abfindung keine anderen Ansprüche geregelt sind. Weder zu Zeugnis, Vorzahlung der Vergütung etc. wird eine Aussage getroffen. Die Höhe der Abfindungszahlung ist ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Gespräch mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Du hast zuletzt eine Reihe von Beiträgen zum Thema Arbeitszeit gemacht. Jetzt soll es noch um das spezielle Thema der geteilten Dienste gehen. Was ist denn darunter zu verstehen? Fachanwalt Bredereck: Geteilter Dienst ist ein Phänomen, das sich z. B. häufig in Pflegeeinrichtungen findet. Dabei sind die Arbeitszeiten dann so ausgestaltet, dass der Arbeitnehmer seine Leistung nicht an einem Stück erbringt, sondern etwa einmal morgens und dann erst wieder am Abend. Das liegt daran, dass der Arbeitgeber zu diesen Zeiten einen erhöhten ... weiter lesen
Anspruchsbegrenzung bei betrieblicher Hinterbliebenenversorgung Der Dritte Senat hatte über eine Pensionsordnung zu entscheiden, in der ein Arbeitgeber u.a. einen Anspruch auf betriebliche Witwenrente einräumte, falls die Ehe vor Vollendung des 55. Lebensjahres des verstorbenen Arbeitnehmers geschlossen worden war und die Witwe zum Todeszeitpunkt das 50. Lebensjahr vollendet hatte. Klägerin war die Witwe eines früheren Arbeitnehmers der Beklagten, mit dem sie 27 Jahre verheiratet gewesen war. Als ihr Mann verstarb, war sie aber noch nicht ganz 49 Jahre alt. Sie verlangt gleichwohl eine betriebliche Witwenrente in Höhe von 96,00 DM monatlich. Sie beruft sich insbesondere darauf, die Mindestaltersgrenze der Pensionsordnung verstoße ... weiter lesen
München (jur). Arbeitgeber dürfen bei der Höhe der betrieblichen Altersversorgung auf das Einkommen der letzten zehn Jahre abstellen. Es stellt keine unzulässige Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten dar, wenn diese noch vor dem Zehnjahreszeitraum in Vollzeit gearbeitet haben und dieses Einkommen nicht mehr berücksichtigt wird, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) München in einem am Mittwoch, 20. Juli 2022, veröffentlichten Urteil (Az.: 7 Sa 588/21). Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung gewährt. Danach richtete sich die Höhe des „Festrentenbetrags“ nach dem durchschnittlichen Einkommen der ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Maximilian Renger: Wir hatten bereits darüber gesprochen, dass unter gewissen Umständen, insbesondere wenn der Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung das vorsehen, Arbeitnehmer zu Überstunden verpflichtet sein können. Angenommen das ist nun der Fall, in welchem Umfang kann der Arbeitgeber denn Überstunden anordnen? Fachanwalt Bredereck: Auch dazu können sich dann entsprechenden Angaben im jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung finden. Oftmals sind das dann allerdings eher allgemeinere ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20. Dezember 2022 zum Aktenzeichen 9 AZR 266/20 entschieden, dass der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub der gesetzlichen Verjährung unterliegt. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 48/22 vom 20.12.2022 ergibt sich: Der Beklagte beschäftigte die Klägerin vom 1. November 1996 bis zum 31. Juli 2017 als Steuerfachangestellte und ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) - 2 AZR 770/09- hat für betriebsbedingte Kündigungen klargestellt, dass in den Fällen, in denen der Arbeitgeber behauptet, ein Arbeitsplatz sei weggefallen, weil die anfallende Arbeit fortan auf andere Arbeitnehmer verteilt werde, der Arbeitgeber konkret nachweisen muss, wie diese Arbeitsumverteilung tatsächlich von Statten gehen soll. Zweifel an der Glaubhaftigkeit gehen zu Lasten des Arbeitgebers. I. Allgemeine Rechtslage bei betriebsbedingten Kündigungen 1. Allgemeines zum Kündigungsschutz Soweit das Kündigungsschutzgesetz gilt, sind betriebsbedingte Kündigungen nur dann möglich, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen will, muss er sich an die Schriftform halten und diese dementsprechend unterschreiben. Das ist immer dann unproblematisch, wenn der Arbeitgeber eine natürliche Person ist und als solche mit dem Arbeitnehmer auch den Arbeitsvertrag geschlossen hat. Kündigung einer juristischen Person: Handelt es sich beim Arbeitgeber dagegen um eine juristische Person, z.B. eine GmbH oder Aktiengesellschaft (AG) wird die Sache etwas komplizierter. Zunächst ist es wichtig, den Arbeitgeber in der Kündigung richtig zu bezeichnen. Die Bezeichnung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte einen Fall zu entscheiden (Az.: 8 AZR 287/08), in dem die Klägerin gegen die Beklagte einen Entschädigungsanspruch geltend gemacht haben soll. Dies begründete sie mit einer Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Nach einer erfolglosen Bewerbung habe die Beklagte der Klägerin nicht mitgeteilt, ob ein anderer Bewerber für die Stelle genommen wurde und welche Kriterien der Arbeitgeber für seine Auswahl herangezogen hat. Die Klägerin ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 01.12.2020 zum Aktenzeichen 9 AZR 102/20 entschieden, dass die tatsächliche Durchführung von Kleinstaufträgen („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) auf der Grundlage einer mit deren Betreiber („Crowdsourcer“) getroffenen Rahmenvereinbarung ergeben kann, dass die rechtliche Beziehung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 43/20 vom 01.12.2020 ergibt sich: Die Beklagte kontrolliert im Auftrag ihrer Kunden die Präsentation von Markenprodukten im Einzelhandel und an Tankstellen. Die Kontrolltätigkeiten selbst lässt sie durch Crowdworker ... weiter lesen
In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG den Betriebsrat vor jeder Eingruppierung zu unterrichten und dessen Zustimmung einzuholen. Eingruppierung im Sinne dieser Vorschrift ist die Einordnung eines Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema mit mindestens zwei Vergütungsgruppen. Die Beteiligung des Betriebsrats an diesem Akt der Rechtsanwendung dient der Richtigkeitskontrolle. Sein Mitbeurteilungsrecht bei der Eingruppierung bezieht sich nur auf die zutreffende Einstufung des Arbeitnehmers in eine Vergütungsgruppe. Gemäß § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann der Betriebsrat seine Zustimmung ua. dann verweigern, wenn die vom Arbeitgeber beabsichtigte ... weiter lesen