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Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat im Verfahren 8 Sa 483/19 darauf hingewiesen, dass sich ein Arbeitnehmer bei einem berechtigten Anlass mittels einer internen Dienstaufsichtsbeschwerde über seine Vorgesetzten beschweren darf und dieses Vorgehen keine Kündigung rechtfertigt. Aus der Pressemitteilung des LArbG Düsseldorf vom 04.02.2020 ergibt sich: Der Kläger war bei der Beklagten, einem öffentlichen Nahverkehrsunternehmen, seit 2016 als Straßenbahnfahrer beschäftigt. Im Juni 2017 erlitt er während der Arbeit einen Unfall, bei dem er verletzt wurde. Er ist seitdem arbeitsunfähig erkrankt. Eine Tätigkeit als Straßenbahnfahrer kam danach dauerhaft ... weiter lesen
Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga ist regelmäßig wegen der Eigenart der Arbeitsleistung des Lizenzspielers nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 16.01.2018 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 7 AZR 312/16. Der Kläger war bei dem beklagten Verein seit dem 1. Juli 2009 als Lizenzspieler (Torwart) in der 1. Fußball-Bundesliga beschäftigt. Grundlage des Arbeitsverhältnisses bildete zuletzt der Arbeitsvertrag vom 7. Juli 2012, der eine Befristung zum 30. Juni 2014 und eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Arbeitnehmer kann nicht zum Drogentest gezwungen werden Wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Verdacht hat, während der Arbeit unter dem Einfluss von Drogen zu stehen, wird er über eine Kündigung nachdenken. Zu Nachweiszwecken wäre hierfür ein Drogentest hilfreich. Das Problem für Arbeitgeber: der Arbeitnehmer kann einen Drogentest verweigern und sich insofern auf seine grundrechtlich geschützte körperliche Unversehrtheit berufen (Art. 2 Abs. 2 GG). Verdachtskündigung des Arbeitgebers Deshalb empfiehlt es sich, die ... weiter lesen
Die Klägerin war bei der Beklagten als Arzthelferin beschäftigt. Mitte Januar 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 28. Februar 1998. Zugleich gewährte sie der Klägerin zehn Tage Urlaub und stellte sie im übrigen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ausgleich für Überstunden von der Arbeit frei. Hiergegen wandte sich die Klägerin nicht. Am 21. Januar 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos. Die hiergegen gerichtete Klage nahm die Klägerin zurück, nachdem die Beklagte erklärt hatte, sie leite aus der außerordentlichen Kündigung keine Rechte (mehr) her. Bereits vorher hatte sie der Klägerin Entgelt für Urlaub und für Überstunden bezahlt. Die Klägerin hat das für nicht ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) - 2 AZR 770/09- hat für betriebsbedingte Kündigungen klargestellt, dass in den Fällen, in denen der Arbeitgeber behauptet, ein Arbeitsplatz sei weggefallen, weil die anfallende Arbeit fortan auf andere Arbeitnehmer verteilt werde, der Arbeitgeber konkret nachweisen muss, wie diese Arbeitsumverteilung tatsächlich von Statten gehen soll. Zweifel an der Glaubhaftigkeit gehen zu Lasten des Arbeitgebers. I. Allgemeine Rechtslage bei betriebsbedingten Kündigungen 1. Allgemeines zum Kündigungsschutz Soweit das Kündigungsschutzgesetz gilt, sind betriebsbedingte Kündigungen nur dann möglich, wenn dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Eine aktuelle Nachfrage eines Zuschauers auf YouTube dreht sich um das Kündigungsrecht von Arbeitnehmern und die Frage, ob man seinen Arbeitsvertrag eigentlich schon vor Arbeitsbeginn wieder fristlos kündigen kann, auch wenn der Arbeitsvertrag ein solches Recht vor dem ersten Arbeitstag ausschließt. Was sagst du dazu? Fachanwalt Bredereck: Zunächst einmal muss ich sagen, dass mir auf Arbeitgeberseite der Sinn einer Klausel nicht ganz klar ist, die ein Kündigungsrecht des Arbeitnehmers vor Arbeitsbeginn ausschließt. Welches ... weiter lesen
Sogenannte mehrstufige Ausschlussfristen sind immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien und beschäftigen die Arbeitsgerichte seit Jahren. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nunmehr in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 19.5.2010, 5 AZR 253/09) wieder einmal die Grundsätze hierzu bestätigt und sogar präzisiert, sodass dies zum Anlass genommen werden soll, die Grundzüge der Rechtslage bei mehrstufigen Ausschlussfristen zu skizzieren: I. Ausgangslage: In Tarifverträgen, kirchlichen Arbeitsrichtlinien (bsp. AVR) und auch einfachen Arbeitsverträgen wird in zunehmendem Maße die eigentlich geltende gesetzliche Verjährung von ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der wegen einer außerehelichen Beziehung gekündigte katholische Kirchenorganist Bernhard Schüth kann keine Wiederaufnahme seines Kündigungsschutzverfahrens verlangen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dies zu Recht wegen eines verpassten gesetzlichen Stichtages abgelehnt, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag, 17. Mai 2016, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 1488/14). Schüth war in der katholischen St. Lambertus Gemeinde in Essen-Rellinghausen als Organist und Chorleiter angestellt. In seiner Ehe war der Kirchenmusiker nicht glücklich. Er ging eine außereheliche Beziehung ein. Als die Frau dann auch noch ein Kind von ihm ... weiter lesen
Es ist allgemein bekannt: Schwangere genießen besonderen Kündigungsschutz. § 9 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ordnet an, dass die Kündigung einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt unzulässig ist, wenn dem Arbeitgeber die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. In Ausnahmefällen, die nicht mit dem Zustand der Arbeitnehmerin im Zusammenhang stehen, kann die oberste Arbeitsschutzbehörde die Kündigung für zulässig erklären. Dies z.B. bei Betriebsschließungen der Fall. Kündigt der Arbeitgeber einer Schwangeren ohne eine solche ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch das kürzlich ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.08.2012 (Aktenzeichen: 9 AZR 353/10) werden die Rechte der Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Abwesenheit gestärkt. Auch wenn ein Arbeitnehmer ein gesamtes Jahr lang seiner Arbeitstätigkeit krankheitsbedingt nicht nachkommen kann, bleibt sein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub demnach bestehen. Der Urlaubsanspruch soll bei einer langjährigen Krankheit erst 15 Monate nach dem Ablauf des Urlaubsjahres, in welchem er entstanden ist, verfallen. Darüber hinaus geht aus dem Urteil ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Beschlussfassung und Beratung vor Beauftragung erforderlich Ein Rechtsanwalt kann nur aufgrund eines nach ordnungsgemäßer Beratung gefassten Beschlusses eines Betriebsrats von diesem beauftragt werden (ArbG Elmshorn, Beschluss vom 19. Juni 1997 – 3a BV 5/97 – juris) . Um hier sicherzugehen, sollte darauf geachtet werden, dass die Betriebsratsversammlung ordnungsgemäß einberufen, der Tagesordnungspunkt ordnungsgemäß umfassend beraten und ein wirksamer Beschluss gefasst wird. Hinzuziehung für außergerichtliche Tätigkeit Ein Betriebsrat kann berechtigt sein, ... weiter lesen
Die Parteien streiten darüber, ob eine nach Erteilung der Versorgungszusage tarifvertraglich eingeführte Nettogesamtversorgungsobergrenze in den Fällen der beiden Kläger anzuwenden ist. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben dies bejaht. Die Revisionen der Kläger hatten keinen Erfolg. In den Arbeitsverträgen ist auf die Versorgungstarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung verwiesen worden. Ein im Jahre 1986 geschlossener Änderungstarifvertrag begrenzt die Zusatzversorgung: Die Nettogesamtversorgung darf eine bestimmte Obergrenze des jeweiligen Nettovergleichseinkommens nicht mehr überschreiten. Die Auslegung der Übergangsregelung hat ergeben, dass die - für Altfälle etwas erhöhte - Obergrenze für die Kläger gilt. Dabei ist ... weiter lesen