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Rechtsanwalt in Querfurt - Arbeitsrecht
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Das Bundesverfassungsgericht hat am 09.07.2020 zu den Aktenzeichen 1 BvR 719/19 und 1 BvR 720/19 zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte über die Zulässigkeit von Streikmaßnahmen auf dem Betriebsparkplatz direkt vor dem Haupteingang zum Betrieb richteten. Aus der Pressemitteilung des BVerfG Nr. 67/2020 vom 05.08.2020 ergibt sich: Seit 2014/2015 kommt es bei den beiden beschwerdeführenden großen, nicht tarifgebundenen Handelsunternehmen zu gewerkschaftlich initiierten Streiks. Die Gewerkschaft zielt auf Anerkennungstarifverträge dieser Arbeitgeber für die einschlägigen Tarifverträge des Einzel- und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Im Falle einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann sich ein Anspruch auf eine Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz, dem Betriebsverfassungsgesetz oder einem Tarifvertrag ergeben. Automatisch entsteht ein solcher Anspruch jedoch nicht. Vielmehr kommt es jedoch im Rahmen des möglicherweise folgenden Kündigungsschutzprozesses zu einer "freiwilligen" Zahlung einer Abfindung durch den Arbeitgeber. Kommt es auf Seiten des Arbeitgebers zu einer rechtmäßigen Kündigung, so ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Arbeitnehmer, die einen Aufhebungsvertrag von ihrem Arbeitgeber erhalten, werden häufig unter starken Druck gesetzt, diesen schnellstmöglich zu unterzeichnen. Nachfolgend einige Hinweise für Arbeitnehmer, die einen solchen Aufhebungsvertrag erhalten haben. 1. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen Wenn der Arbeitgeber Druck macht, will er ihnen in der Regel nur etwas unterjubeln. Sie haben Kündigungsschutz, Sie sind auf der sicheren Seite. Warum sich dann unter Druck setzen lassen? Seriöse Angebote sind mit einer angemessenen Überlegungsfrist und der Möglichkeit, einen Spezialisten, am ... weiter lesen
Leipzig (jur). Muss sich ein Bundespolizist während eine Pause für mögliche Einsätze „bereithalten“, kann er sich die Zeit als Arbeitszeit anrechnen lassen und hierfür einen Freizeitausgleich verlangen. Dies gilt dann, wenn der Bundespolizeibeamte während seiner Pause ständig erreichbar sein und seine sofortige Dienstaufnahme sicherstellen muss, urteilte am Donnerstag, 13. Oktober 2022, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 24.21). Auf den Umfang der tatsächlichen dienstlichen Inanspruchnahme während der Pausenzeit komme es für die Einstufung als Arbeitszeit nicht an. Im konkreten Fall ging es um einen Bundespolizisten aus Sachsen, der sich Pausenzeiten ... weiter lesen
Abwerbung eines Mitarbeiters durch den Konkurrenten - Unter welchen Voraussetzungen kann der Wettbewerber Schadensersatz fordern? Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen In einigen Bereichen herrscht bereits Fachkräftemangel. Die Unternehmen konkurrieren um die Mitarbeiter. Immer wieder taucht dabei die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen eine Firma Schadensersatz gegenüber einem Wettbewerber geltend machen kann, wenn dieser Mitarbeiter für sein Unternehmen abwirbt. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Abwerben von Mitarbeitern grundsätzlich zulässig. Dem freien Wettbewerb kommt Vorrang zu (BGH, Urteil vom 11.01.2007, zum AZ.: I ZR ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Straftaten zulasten des Arbeitgebers, insbesondere Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug, sind grundsätzlich ein tauglicher Kündigungsgrund. Arbeitnehmer müssen in Fällen, in denen sie auf solche Weise das Vermögen des Arbeitgebers schädigen, immer damit rechnen, ihren Job zu verlieren. Schwierig wird es in diesem Zusammenhang immer dann, wenn es sich nur um eine äußerst geringfügige Schädigung handelt. Viele Arbeitnehmer kennen den Emmely-Fall, in dem es um eine fristlose Kündigung wegen der unrechtmäßigen Einlösung ... weiter lesen
Mitbestimmung bei Anforderung von Zivildienstleistenden im Jugendgästehaus Der Arbeitgeber unterhält u. a. ein Jugendgästehaus. Dort sind 37 Arbeitnehmer beschäftigt. Es besteht ein Betriebsrat. Im Jugendgästehaus werden 8 Zivildienstleistende eingesetzt. Sie werden dem Arbeitgeber vom Bundesamt für den Zivildienst zugewiesen. In der Regel geht ein Gespräch zwischen dem Arbeitgeber und dem anerkannten Kriegsdienstverweigerer voraus. Danach beantragt der Arbeitgeber die Zuweisung des Bewerbers. Regelmäßig folgt das Bundesamt dem Antrag. Der Betriebsrat hat gemeint, er habe nach § 99 BetrVG beim Antrag auf Zuweisung der vom Arbeitgeber benannten Zivildienstleistenden mitzubestimmen. Der Arbeitgeber hat dagegen geltend gemacht, ... weiter lesen
Die Modefirma Ahlers steht für die Marken Baldessarini, Pierre Cardin und Pionier . Durch die Corona-Pandemie sind die Umsätze in den roten Bereich gefallen. Ahlers will deshalb ca. 80 der 1.800 Arbeitnehmer entlassen. Der Konzernumsatz ist in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2019/20 um 32 Prozent auf knapp 109 Millionen Euro eingebrochen, berichtete das Unternehmen in seinem letzten Quartalsbericht. Unter dem Strich musste Ahlers dadurch für den Zeitraum von Dezember bis August einen Verlust von knapp 11 Millionen Euro ausweisen – nach einem Gewinn von 400.000 Euro im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1998 als Hauswirtschaftshilfe in der von der Beklagten betriebenen Rheumaklinik beschäftigt. Zur Kosteneinsparung beschloß die Beklagte, einige Servicebereiche der Klinik (Reinigung, Küche ua.) zum 31. März 2001 stillzulegen und allen dort beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen. Spätestens zum 1. April 2001 sollten sämtliche Dienstleistungen in diesen Bereichen auf eine noch zu gründende Service-GmbH übertragen werden. Diese sollte finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der Beklagten eingegliedert bleiben (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) und eigene, neu eingestellte Arbeitnehmer beschäftigen. Mit Schreiben vom 28. September 2000 kündigte die Beklagte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit der ... weiter lesen
Mainz (jur). Der Vorsitz eines Gesamtbetriebsrats rechtfertigt nicht die generelle Freistellung des Arbeitnehmers von seiner regulären Tätigkeit. Ein Freistellungsanspruch kann sich nur aus der Größe des Herkunftbetriebs ergeben, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Freitag, 6. November 2015, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 5 TaBV 5/15). Es wies damit den Betriebsratsvorsitzenden der EuroMaint Rail GmbH im Werk Kaiserslautern ab. EuroMaint ist ein Dienstleister für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen. Der im Ursprung schwedische Konzern hat Niederlassungen in mehreren EU-Staaten. In Deutschland gibt es fünf Werke mit zusammen über 800 ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Gemäß § 613a BGB tritt der Übernehmer des Betriebes beim Betriebsübergang in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Damit soll ein lückenloser Bestandsschutz für bisherige Arbeitnehmer gewährleistet werden. Für den Betriebsübergang bedarf es dann eines Wechsels des Betriebsinhabers. Es ist zulässig, dass ein Betriebserwerber zwei Drittel der Belegschaft kurze Zeit nach deren Eigenkündigungen übernimmt, ohne den § 613a BGB zu umgehen, ... weiter lesen
• An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer nur dann beschäftigt werden, wenn sie ihre Arbeit nicht an Werktagen vornehmen können. • Hierzu zählen besonders Notdienste, Rettungsdienste, Feuerwehr, Beschäftigte in Krankenhäusern und in anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen. • Eine Auflistung wer kraft Gesetz an Sonn- und Feiertagen arbeiten darf befindet sich in § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). • Die Beschäftigungsdauer an Sonn- und Feiertagen darf regelmäßig nicht länger als acht Stunden betragen. Sie kann auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb des Ausgleichszeitraums an ... weiter lesen