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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 8 AZR 838/13 -. Ausgangslage: Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber wegen Mobbing/Bossing in Anspruch nehmen wollen, haben es vor deutschen Gerichten schwer. Das liegt zum einen an dem völlig unzureichenden gesetzlichen Schutz der Mobbingopfer und zum anderen an einer sehr restriktiven Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Umso erfreulicher ist, dass das Bundesarbeitsgericht in dem folgenden Fall zumindest einem allzu sorglosen Umgang der Instanzgerichte mit dem Instrument der Verwirkung der Ansprüche einen Riegel vorgeschoben hat. Das ... weiter lesen
Nürnberg (jur). Fordern gemobbte Arbeitnehmer erst nach fast zwei Jahren von ihrem Chef Schmerzensgeld, können sie leer ausgehen. Denn nach so einem langen Zeitraum muss der Arbeitgeber nicht mehr mit der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mobbings rechnen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 25. Juli 2013 (Az.: 5 Sa 525/11). Derart späte Forderungen verstießen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und könnten daher auch vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren verwirkt sein. Im konkreten Fall war der Kläger in einem Unternehmen seit 1990 als „Personalfachberater/Fachberater ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die Kirchen und ihre Einrichtungen dürfen selbst bestimmen, inwieweit Verstöße gegen kirchliche Glaubensgrundsätze zu einer Kündigung führen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 20. November 2014, veröffentlichten Beschluss bekräftigt (Az.: 2 BvR 661/12). Danach müssen sich kirchliche Arbeitgeber aber „plausibel“ verhalten, Arbeitnehmer können sich gegebenenfalls auf Vertrauensschutz berufen. Damit bestätigte das Bundesverfassungsgericht wichtige Grundgedanken der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Danach ist insbesondere das kirchliche Selbstbestimmungsrecht nicht absolut, vielmehr ... weiter lesen
Die Beklagte betreibt eine Spedition. Die Klägerin ist bei ihr als Sachbearbeiterin im Bereich Export/Import beschäftigt. Im Jahre 1997 wurde die Klägerin schwanger. Dies teilte sie der Beklagten im Oktober 1997 mit und nannte als voraussichtlichen Entbindungstermin den 8. Juni 1998. Vom 7. Januar bis Anfang Februar 1998 war die Klägerin nach Maßgabe einer ärztlichen Bescheinigung arbeitsunfähig. Im Anschluß daran legte sie der Beklagten ein ärztliches Attest vom 4. Februar 1998 vor, in welchem erklärt wurde, für sie gelte ein unbefristetes Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG. Durch eine Rückfrage bei den ausstellenden Ärzten erhielt die Beklagte die Auskunft, die Klägerin habe über Probleme mit Vorgesetzen und Arbeitskollegen ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19.12.2019 zum Aktenzeichen 8 AZR 2/19 entschieden, dass eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts nach § 8 Abs. 1 AGG in unionsrechtskonformer Auslegung nur zulässig sein kann, wenn es um den Zugang zur Beschäftigung einschließlich der zu diesem Zweck erfolgenden Berufsbildung geht und ein geschlechtsbezogenes Merkmal aufgrund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern es sich um einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 48/2019 vom 19.12.2019 ergibt sich: ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem aktuellen Urteil mit der fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers wegen sexueller Belästigung beschäftigt (BAG, Urteil vom 29. 6. 2017 – 2 AZR 302/16) . Eine solche außerordentliche Kündigung ist nach § 626 Abs. 1 BGB nur dann gerechtfertigt, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der ... weiter lesen
Ausgangssituation: Arbeitgeber unterstützen gerade in Zeiten des Fachkräftemangels inzwischen häufig die berufliche Fortbildung ihrer Arbeitnehmer . Neben der Übernahme der Kursgebühren werden die Arbeitnehmer in der Regel unter Fortzahlung ihrer Bezüge freigestellt . Für beide Vertragsparteien eigentlich eine Win-Win-Situation ! Der Arbeitnehmer erhält zusätzliche Qualifikationen , was ihn unverzichtbarer macht und damit zur Arbeitsplatzsicherheit beiträgt. Der Arbeitgeber kann mit qualifizierten Mitarbeitern seine Arbeitsziele besser erreichen. Nun will ein Arbeitgeber qualifizierte Mitarbeiter für sein Unternehmen haben und nicht etwa ... weiter lesen
Erfurt (jur). Können Arbeitnehmer rückwirkend den Abschluss eines Arbeitsvertrages beanspruchen, erhalten sie deshalb noch lange kein rückwirkendes Arbeitsentgelt. Denn eine Arbeitsvergütung setzt ein „tatsächlich durchführbares Arbeitsverhältnis“ voraus, urteilte am Mittwoch, 19. August 2015, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt im Fall einer BASF-Beschäftigten (Az.: 5 AZR 975/13). Geklagt hatte eine beim Chemie-Konzern BASF bis Ende 1986 beschäftigte Frau. Ihr Arbeitsverhältnis ging danach auf eine neu gegründete Gesellschaft über. BASF garantierte der Frau ein Rückkehrrecht zum Konzern. Doch die neu gegründete Gesellschaft hatte keinen ... weiter lesen
Viele Arbeitgeber treffen mit ihren Arbeitnehmern sog. Zielvereinbarungen, in denen zusätzlich zu einem festen Gehalt bei Erreichen bestimmter Ziele eine variable Vergütung zugesagt wird. Bei Vertriebsmitarbeitern sind dies meist bestimmte Verkaufszahlen, es werden oft aber auch andere, nicht quantitativ messbare Ziele vereinbart, deren Erreichen dann vom jeweiligen Vorgesetzten festgestellt werden muss. Unzulässig ist jedoch auch eine Klausel, wonach die erfolgsbezogene Vergütung nicht ausgezahlt wird, wenn der Mitarbeiter unterjährig durch Kündigung ausscheidet oder aber das Arbeitsverhältnis bis zum Auszahlungsstichtag gekündigt wird. Das hat das Bundesarbeitsgericht in zwei Urteilen vom ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Die Prüfungen auf Scheinselbstständigkeit nehmen zu. Im Fokus der Deutschen Rentenversicherung sind auch die Krankenhäuser und die Frage, wie das dortige Personal einzuordnen ist. In einem vorherigen Beitrag hatte ich bereits zu Krankenpflegern, Krankenschwestern und dem vergleichbaren Personal Stellung genommen, die von der Rechtsprechung vornehmend als Arbeitnehmer eingeordnet werden. Wie verhält es sich nun bei Ärzten? Ist eine Beschäftigung von Ärzten als freie Mitarbeiter möglich oder sind diese eigentlich immer Arbeitnehmer? Prüfung des Vertrags auf Scheinselbstständigkeit ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 28.11.2019 zum Aktenzeichen 8 AZR 125/18 entschieden, dass die Tatsachengerichte bei der Schadensschätzung die Regelungen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) über den Fahrtkostenersatz heranziehen können, wenn ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes Erstattung der Kosten verlangen kann, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind. Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 42/2019 vom 28.11.2019 ergibt sich: Der Kläger ist bei der Beklagten langjährig als Metallbaumeister beschäftigt. Nachdem er zunächst am Betriebssitz der Beklagten in Hessen gearbeitet ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte In Zeiten der Finanzkrise sparen viele Firmen am Weihnachtsgeld. Diese Praxis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Auch wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei wiederholter freiwilliger und vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgeldes ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auch für die Zukunft. Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren Weihnachtsgeld erhalten haben, sollten zunächst prüfen, ob die Zahlung jeweils mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen war. Hat der ... weiter lesen