GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Endet die Zugewinngemeinschaft der Ehegatten, so muss nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten erfolgen. Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen des einen Ehegatten das Anfangsvermögen dieses Ehegatten übersteigt, sodass dieser letztlich immer eine Geldsumme darstellt. Ergibt sich bei der Berechnung des Zugewinns ein negativer Betrag, so ist der Zugewinn mit Null anzusetzen, denn der Betrag darf nicht negativ sein. Es handelt sich bei ... weiter lesen