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Rechtsanwalt in Porta Westfalica - Familienrecht
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Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten Gemeinschaft mit einem homosexuellen Partner lebt Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Abänderungsklage eines Ehemannes zu entscheiden, mit der er die Herabsetzung des Trennungsunterhalts, zu dem er 1997 verurteilt worden war, erreichen wollte. Der Kläger hatte geltend gemacht, aufgrund eines Herzinfarkts erwerbsunfähig geworden zu sein und infolge Rentenbezugs nur noch über geringeres Einkommen zu verfügen. Außerdem hatte er sein Abänderungsbegehren darauf gestützt, daß seine Ehefrau mittlerweile eine verfestigte eheähnliche Beziehung zu einem neuen Partner eingegangen sei. Das ... weiter lesen
Unterhalt gegenüber minderjährigen Kindern Beim Kindesunterhalt wird unterschieden zwischen Barunterhalt und Naturalunterhalt. Barunterhalt leistet derjenige, der seinen Unterhaltspflichten durch Geldzahlungen nachkommt. Er wird von demjenigen Elternteil geschuldet, der nicht die Betreuung des Kindes übernommen hat. Im Gegensatz dazu leistet Naturalunterhalt, wer das Kind betreut, in der Regel sind das die Frauen. Meistens trifft man im Alltag die folgenden Konstellationen: Nach der Trennung oder der Scheidung der Eltern verbleibt das minderjährige Kind bei einem Elternteil, welcher die Erziehung übernimmt und sich auch sonst um die Bedürfnisse und das Wohlergehen des Kindes kümmert. Der ... weiter lesen
Berücksichtigung schwerwiegender seelischer Schäden des Kindes bei der Überprüfung einer erstinstanzlichen Entscheidung nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen im Beschwerdeverfahren Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss vom 07.07.2003, Az. 7 UF 954/03 1. Ist im Beschwerdeverfahren nach dem HKiEntÜ über eine erstinstanzliche Entscheidung zu befinden, die die Rückgabe der Kinder an den Antragsteller anordnet und die zu deren Vollstreckung im Wege der Gewaltanwendung erforderliche besondere Verfügung nach § 33 II S. 1 FGG enthält, sind auf einen entsprechenden Einwand die Auswirkungen der Trennung der Kinder von der Antragsgegnerin als mögliche Grundlage für ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei einem vorliegenden Betreuungsbedarf, sei dieser auch nicht vollumfänglich, bestehe ein Unterhaltsanspruch für das die Betreuung der Kinder führende Elternteil. So führte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil aus. Dies gelte auch, wenn die Altersgrenze von drei Jahren längst überschritten sei. Im konkreten Fall soll eine Mutter ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut haben. Die Kinder befänden sich zwar vormittags in der Schule, würden aber nachmittags ihren regelmäßigen sportlichen ... weiter lesen
München (jur). Bildet ein unverheiratetes Paar mit Kindern aus anderen Beziehungen eine kinderreiche Patchworkfamilie, gibt es deshalb noch kein höheres Kindergeld ab dem dritten Kind. Nur wenn das Paar verheiratet ist, kann der Kindergeldberechtigte die Kinder des anderen Partners für ein höheres Kindergeld mitzählen lassen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 18. Juli 2018, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 24/17). Im konkreten Fall hatte ein Vater wegen sechs Euro höheres Kindergeld geklagt. Der nicht verheiratete Mann aus Nordrhein-Westfalen lebt mit seiner Lebensgefährtin, ihren zwei Kindern aus einer früheren Beziehung und der gemeinsamen ... weiter lesen
Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit einem weiteren Teilaspekt des Unterhaltsanspruchs der nicht mit dem Vater des Kindes verheirateten Mutter nach § 1615 l Abs. 2 BGB zu befassen. Nach dieser Vorschrift steht der Mutter ein Unterhaltsanspruch für die Dauer von mindestens drei Jahren zu, soweit von ihr wegen der Pflege und Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Dieser Unterhaltsanspruch kann auch über die Dauer von drei Jahren hinaus gewährt werden, wenn dies aus Billigkeitsgrün-den mit Blick auf die Belange des Kindes geboten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Besteht ein Betreuungsbedarf der Kinder - wenn auch nicht vollumfänglich - so soll dem betreuenden Elternteil ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In dem jüngst entschiedenen Fall des BGH soll eine Mutter ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut haben. Zwar seien die Kinder vormittags in der Schule gewesen. Am Nachmittag sollen jedoch regelmäßig Trainings in ... weiter lesen
Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß ein sorgeberechtigter Elternteil dem anderen Elternteil schadenersatzpflichtig werden kann, wenn er diesem die Wahrnehmung seines Umgangsrechts mit dem gemeinsamen Kind nicht in der vom Gericht vorgesehenen Weise ermöglicht und dem anderen Elternteil daraus Mehraufwendungen entstehen. Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Das Familiengesicht hatte der Mutter die Sorge für das gemeinsame Kind übertragen und in einem gesonderten Verfahren das Umgangsrecht des Vaters geregelt. Danach sollte das Kind u. a. den Vater an bestimmten Wochenenden an dessen Wohnsitz in Berlin besuchen. Zu diesem Zweck sollte die Mutter das Kind zum Flughafen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Endet die Zugewinngemeinschaft der Ehegatten, so muss nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten erfolgen. Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen des einen Ehegatten das Anfangsvermögen dieses Ehegatten übersteigt, sodass dieser letztlich immer eine Geldsumme darstellt. Ergibt sich bei der Berechnung des Zugewinns ein negativer Betrag, so ist der Zugewinn mit Null anzusetzen, denn der Betrag darf nicht negativ sein. Es handelt sich bei ... weiter lesen
Berlin (jur). Stirbt der Partner nach langer Krankheit und nach nur 19 Tagen Ehe, kann immer noch ein Anspruch auf eine Witwenrente bestehen. Denn war die Heirat zeitig geplant, wegen eines vorherigen langen Scheidungsverfahrens aber unmöglich, kann dies ein Hinweis gegen das Bestehen einer Versorgungsehe sein, entschied das Sozialgericht Berlin in einem am Donnerstag, 14. Juni 2012, bekanntgegebenen Urteil (Az.: S 11 R 5359/08). Nach den gesetzlichen Bestimmungen besteht ein Witwen- oder Witwerrentenanspruch in der Regel erst, wenn die Ehe mindestens ein Jahr gedauert hat. Stirbt der Ehepartner vorher, ist zu vermuten, dass die Ehe nur zur späteren Versorgung des Ehegatten geschlossen wurde. Ein Anspruch auf eine ... weiter lesen
Trennen sich zwei Ehepartner, so hat in der Regel derjenige, der geringere Einkünfte hat, einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem anderen. Die individuelle Höhe von dem nachehelichen Unterhalt wird gemäß der Düsseldorfer Tabelle berechnet, doch wie lange dauert der Anspruch auf Ehegattenunterhalt und nachehelicher Unterhalt? Grundsätzlich müssen beim Ehegattenunterhalt zwei verschiedene Unterhaltsformen beachtet werden: der Trennungsunterhalt sowie der nacheheliche Unterhalt. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt beginnt in dem Moment, in dem die vollständige Trennung der beiden Ehegatten begonnen hat und endet einen Tag, bevor die Scheidung rechtskräftig wird. In ... weiter lesen
Der Versorgungsausgleich Versorgungsausgleich - was ist das? Ein Versorgungsausgleich kann zwischen geschiedenen Ehegatten durchgeführt werden. Hierbei werden die in der Ehezeit erworbenen Anrechte der Eheleute intern, das heißt schon im Versorgungssystem des jeweils ausgleichspflichtigen Ehegatten geteilt. Es werden alle Versorgungsanrechte unter den ehemaligen Eheleuten untereinander aufgeteilt, so dass es genauso viele Ausgleichsberechtigte und Ausgleichsverpflichtete gibt, wie Versorgungsanrechte bestehen. Versorgungsanrechte sind nur in so weit auszugleichen, als sie in der Ehezeit geschaffen worden sind. Die Ehezeit beginnt mit dem ersten Tag des Monats in dem die Ehe geschlossen worden ist und ... weiter lesen