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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In dem zu entscheidenden Fall haben die Beteiligten bei der Eheschließung im Jahre 1999 die gesetzlich normierte Gütertrennung vereinbart und haben sich im Jahre 2007 wieder scheiden lassen. Daraufhin verlangte der Ehemann die von ihm gezahlten Darlehensraten für ein gemeinsames Darlehen, das wohl für ein Familienheim und weitere Aufwendungen für dessen Errichtung aufgenommen worden sein soll, im Wege der ehebedingten Zuwendungen von der Ehefrau zurück. Der BGH stellte nun klar, dass dem Ehemann ... weiter lesen
Zurzeit mahnt die bereits bekannte IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin (Geschäftsführer: RA Daniel Sebastian) im Auftrag der MG Premium Ltd. wegen des Pornofilms mit dem Titel "Getting Her Beauty Peep". Die für das Verschicken von Abmahnungen bereits bekannte IPPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin verschickt erneut solche Schreiben im Auftrag der MG Premium Ltd. Anlass des Schreibens sind Rechtsverletzungen der MG Premium Ltd. an dem Pornofilm "Getting Her Beauty Peep", welcher von dem von der Abmahnung Betroffenen in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein soll. Auch ihr ... weiter lesen
Unterhaltsansprüche - wessen Ansprüche sind vorrangig? Aus verschiedenen Konstellationen kann sich ergeben, dass eine Person mehreren Berechtigten gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Pflichtige erneut heiratet und sodann der geschiedenen, als auch der neuen Ehefrau gegenüber Unterhalt leisten muss. Oftmals passierte es dann, dass das vorhandene Einkommen nicht ausreicht, um alle gleichermaßen finanziell zu versorgen. Insofern stellt sich die Frage, wessen Unterhaltsansprüche zuerst zu befriedigen sind. Der Gesetzgeber hat diesbezüglich eine Rangordnung geschaffen: An erster Stelle stehen die minderjährigen und unverheirateten ... weiter lesen
Oberlandesgericht Nürnberg Beschluß vom 30.05.2003, Az: 11 UF 850/03 1. Der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen kann im Mangelfall herabgesetzt werden, wenn er mit einem Partner in einer Haushaltsgemeinschaft zusammenlebt und dadurch Wohn- und Haushaltskosten spart. 2. Zins- und Tilgungsraten für Schulden können in der Regel nur bis zur Höhe des pfändbaren Betrages (§ 850 c Abs. 1 Satz 2 ZPO) berücksichtigt werden, wenn der das Existenzminimum ohnehin nicht abdeckende niedrigste Unterhaltsbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle für minderjährige Kinder nicht geleistet werden kann. BGB § 1603 Abs. 2, ZPO § 850c Abs. 1weiter lesen
Karlsruhe (jur). Hat ein in Spanien lebender Vater vor einem spanischen Gericht die Rückführung seines von der Mutter nach Deutschland entführten Sohnes erstritten, kann das Kindeswohl dem dennoch entgegenstehen. Dies gilt dann, wenn das Kind den Vater gar nicht kennt und über keinerlei Spanischkenntnisse verfügt und zudem das spanische Gericht den mittlerweile fast neun Jahre alten Sohn nicht angehört hat, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag, 4. August 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvQ 50/22). Die Karlsruher Richter gaben damit dem Antrag der Mutter auf einstweilige Anordnung statt. Konkret ging es um ein im August 2013 in Madrid geborenen Jungen. Die ... weiter lesen
Sind Mann und Frau verheiratet gilt automatisch mit der Geburt eines Kindes das gemeinsame Sorgerecht. Dementsprechend sind beide Elternteile befugt über Fragen der Gesundheitsfürsorge, schulischen Entwicklung, Vermögensfürsorge etc. zu bestimmen. Das gemeinsame Sorgerecht besteht auch automatisch nach einer Scheidung fort. Anders war die Rechtslage bei Paaren mit Kindern, die nicht verheiratet sind: Sofern die Kindesmutter das Sorgerecht dem Kindesvater nicht explizit eingeräumt hat, verblieb es beim alleinigen Sorgerecht der Kindesmutter. Das Bundesverfassungsgericht hat nunmehr dieses Jahr klargestellt, dass über dem Grundgesetz nicht vereinbar ist, den nichtehelichen Kindesvater kategorisch vom ... weiter lesen
Zur Ersatzhaftung des Großvaters auf rückständigen Unterhalt für seine Enkelin für die Zeit vor Feststellung der Vaterschaft des Sohnes Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, für welchen Zeitraum ein Großvater anstelle seines leistungsunfähigen Sohnes, dessen Vaterschaft 1999 festgestellt wurde, rückständigen Unterhalt für seine 1995 geborene Enkelin nachzahlen muß. Das klagende Kind verlangt von seinem nach § 1607 BGB ersatzweise haftenden Großvater, der seit 1999 freiwillig laufenden Unterhalt zahlt, rückständigen Unterhalt für die Zeit seit seiner Geburt. Nach bisherigem Recht konnte Unterhalt für die Vergangenheit grundsätzlich nur verlangen, wer den ... weiter lesen
Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Bamberg in Zivilsachen Der zuständige 7. ( Familien - ) Senat des Oberlandesgerichts Bamberg hat eine Entscheidung des Familiengerichts Würzburg bestätigt, wonach es zwischen getrenntlebenden Ehegatten kein „Recht zum persönlichen Umgang“ mit einem früher gemeinsam gehaltenen Hund – etwa entsprechend den Umgangsregeln mit einem gemeinsamen Kind – gibt. Informationen zum Sachverhalt: Die Parteien sind in Scheidung lebende Eheleute, die während der Ehezeit zwei Labradorhündinnen hielten. Der Ehemann, der sich zunächst mit einem Verbleib beider Hunde bei der Ehefrau einverstanden erklärt hatte, begehrte nunmehr ein alle zwei Wochen von Freitag Abend bis Sonntag Abend auszuübendes ... weiter lesen
Frankfurt, 26.09.2012 – Beratung, Rechtsbeistand und Beurkundungen sind das Portfolio, das Marc Ströbele, Fachanwalt in Frankfurt am Main, seinen Mandanten kompetent bietet. Mit der Zulassung als Notar erreicht Ströbele nun eine Doppelqualifikation und damit die Serviceleistungen für seine Mandanten. Im Rahmen der freien Notarwahl übt Ströbele innerhalb seines Amtsbereichs Urkundstätigkeiten aus. Beratungen in Bezug auf das Erb- und Familienrecht sowie Beurkundungen und das Anfertigen von Urkundsentwürfen liegen in der Expertise des Frankfurter Fachanwalts. Als Fachanwalt für Familienrecht in Frankfurt berät und vertritt Ströbele gerichtlich und außergerichtlich, in ... weiter lesen
Frankfurt, 01.07.13 - Bislang war es so, dass alleine Mütter nicht ehelich geborener Kinder das Sorgerecht für diese hatten. Dies bedeutete, dass nur sie alleine Entscheidungen für die genannten Kinder treffen durften und konnten. Väter nicht ehelich geborener Kinder hatten bislang nahezu keine Chance, Verantwortung für ihre Kinder zu übernehmen, indem sie auf Entscheidungen für das Kind vornehmen konnten. Es war die Mutter, die entschied, wo das Kind lebt, wo es zur Schule geht, welchen Kindergarten es besucht, welche Arztbesuche es vornimmt, welche Religion es ausüben soll usw.. Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern als ... weiter lesen
Oldenburg (jur). Bedroht ein ausgezogener Ehemann in erheblichem Maße seine Frau, kann er nicht später die gemeinsame Ehewohnung für sich beanspruchen. Aufgrund der Gefährdungslage für die Ehefrau kann die Zuweisung der Wohnung an diese verhältnismäßig sein, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg in zwei am Montag, 29. Mai 2017, bekanntgegebenen Beschlüssen (Az.: 4 UFH 1/17 und 4 UF 12/17). Trennen sich Eheleute, kann nach dem Gesetz ein Gericht die gemeinsame Ehewohnung nur einem Elternteil zusprechen, um eine „unbillige Härte“ zu verhindern. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Kinder ebenfalls in der Wohnung leben und ihr Kindeswohl bei einem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Besteht ein Betreuungsbedarf der Kinder - wenn auch nicht vollumfänglich - so soll dem betreuenden Elternteil ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In dem jüngst entschiedenen Fall des BGH soll eine Mutter ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut haben. Zwar seien die Kinder vormittags in der Schule gewesen. Am Nachmittag sollen jedoch regelmäßig Trainings in ... weiter lesen