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Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung von Versorgungsleistungen, die ein unterhaltsberechtigter Ehegatte gegenüber einem neuen Lebenspartner erbringt
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, wie sich Versorgungsleistungen des unterhaltsberechtigten Ehegatten gegenüber einem neuen Lebenspartner bei der Unterhaltsbemessung auswirken.
Ausgehend vom Gedanken der Gleichwertigkeit von Erwerbstätigkeit einerseits und Familienarbeit andererseits, die beide in gleicher Weise zum Familienunterhalt beitragen und den Lebensstandard der Familie erhöhen, hat der Senat schon im Jahre 2001 unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung entschieden, daß die für ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang Kinder zu Unterhaltsleistungen für ihre betagten Eltern herangezogen werden können. Der Senat hatte vor ca. zehn Jahren über eine ähnliche Fallgestaltung zu entscheiden, die allerdings in seiner Rechtsprechung ein Einzelfall blieb, weil der sogenannte Aszendentenunterhalt damals normalerweise nicht Gegenstand eines Revisionsverfahrens werden konnte. Seit der Erweiterung des Zuständigkeitskatalogs der Familiengerichte durch die Kindschaftsrechtsreform 1998 ist auch der Verwandtenunterhalt in aufsteigender Linie Familiensache und damit revisibel geworden. Die steigenden Heim- und Pflegekosten einerseits ... weiter lesen
Grundsätzlich sind Kinder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) als Verwandte in gerader Linie zum Unterhalt gegenüber ihren Eltern verpflichtet, wenn diese keinen Ehegatten oder Lebenspartner haben.
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Hat ein Elternteil mehrere Kinder, so haften diese anteilig für den Unterhalt ihrer Eltern nach ihren Vermögens- und Erwerbsverhältnissen. Jeder Unterhaltsverpflichtete ist gegenüber den anderen Unterhaltsverpflichteten zur Geltendmachung von Auskunftsansprüchen nach dem Grundsatz von Treue und Glauben berechtigt.
Im BGB sind jedoch die ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Unterhaltspflichtiger, der für seine Mutter Unterhalt leistet, von der Ehefrau seines Bruders, den er ebenfalls für unterhaltspflichtig hält, Auskunft über deren Einkünfte verlangen kann.
Der Kläger und der Beklagte zu 1 sind Brüder, deren Mutter seit 1998 in einem Altenpflegeheim lebt. Für die in Höhe von monatlich 1.036 DM ungedeckten Heimko-sten kommt der Kläger derzeit alleine auf. Hierzu hat er sich gegenüber dem Sozialamt bereiterklärt.
Zur Vorbereitung eines Ausgleichsanspruchs gegen den Bruder machte der Kläger gegen diesen und dessen Ehefrau, die Beklagte zu 2, in deren Betrieb der Bruder ... weiter lesen
In Zeiten zunehmender Lebenserwartung und kleiner Renten nehmen die rechtlichen Probleme rund um das Thema Elternunterhalt spürbar zu. Immer häufiger kommt es dazu, dass die Renten- und Pflegeversicherungsleistungen nicht mehr ausreichen, um den Bedarf älterer Menschen zu decken. Die Kinder dieser Menschen leben "gefährlich". Beantragen die Eltern nämlich am Ende in ihrer Not Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, kommt es nach § 94 SGB XII zu einem Übergang von Ansprüchen der Eltern gegen die Kinder auf Unterhaltszahlungen auf die Behörden. Denn: Kinder schulden ihren in Not geratenen Eltern nach dem BGB direkt Unterhalt. § 1601 BGB bestimmt: Verwandte in gerader Linie sind ... weiter lesen