GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Um vorzubeugen, dass im Falle des Anspruchs auf Zugewinnausgleich das Unternehmen, die Unternehmensbeteiligung oder die freiberufliche Praxis Gegenstand des Anspruchs wird, kann ein Ehevertrag zwischen den Ehegatte vereinbart werden, welcher den Zugewinnausgleich ausschließt, und die gesetzliche Gütertrennung vereinbart. Ein Anspruch auf Zugewinnausgleich kann von dem zugewinnberechtigten Ehegatten beispielsweise dann geltend gemacht werden, wenn eine Scheidung erfolgt oder ein Ehegatte verstirbt. Ein solcher ... weiter lesen