Infos zum Rechtsanwalt für Ehevertrag
In einem Ehevertrag treffen Ehepartner spezielle Vereinbarungen für die Ehe, die meist jedoch erst im Falle einer Scheidung zum Tragen kommen. So können in einem Ehevertrag beispielsweise der Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft), der Versorgungsausgleich bei den Rentenanwartschaftsansprüchen oder der Unterhalt im Falle einer Ehescheidung vereinbart werden. Werden die Unterhaltspflichten in einem Ehevertrag geregelt, dürfen diese nicht so verteilt werden, dass es zu einer Gefährdung des Kindeswohls kommt. Ebenso wenig darf der Ehevertrag Regelungen enthalten, die zu einer einseitigen Lastenverteilung und somit zur Benachteiligung eines Vertragspartners im Falle einer Scheidung führen. Der Ehevertrag würde dann aufgrund von Sittenwidrigkeit nichtig sein oder auch gegen Treu und Glauben verstoßen.
Ein Ehevertrag muss nicht zwingend vor der Eheschließung geschlossen werden, sondern kann auch während der Ehe geschlossenen werden. Nach deutscher Rechtsprechung ist ein Ehevertrag nur dann wirksam, wenn er von einem Notar beurkundet wurde. Da ein Ehevertrag Regelungen enthalten kann, die weitreichende und folgenschwere Konsequenzen nach sich ziehen können, ist vor seiner notariellen Beurkundung die unparteiische Beratung durch einen Notar unverzichtbar. Nur so können voreilig getroffene Entscheidungen zwischen den Vertragsparteien vermieden werden.
Auch wenn Ehepartner für den Fall einer Scheidung einen Ehevertrag geschlossen haben, kann es zu Streitigkeiten kommen, da sich im Laufe der Jahre beispielsweise die finanziellen Verhältnisse geändert haben. Ein Rechtsanwalt für Ehevertrag verfügt auch über die entsprechenden Fachkenntnisse aus dem Eherecht und steht seinen Mandanten kompetent zur Seite. Können die Streitigkeiten nicht außergerichtlich gelöst werden, vertritt der Rechtsanwalt zum Ehevertrag die Interessen seiner Mandanten auch im Gerichtsverfahren vor dem zuständigen Familiengericht beim Amtsgericht.