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Rechtsanwalt in Heidenheim an der Brenz - Insolvenzrecht
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Mit Beschluss vom 01.10.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf, dass eine tatsächliche Vermutung der Masseunzulänglichkeit begründet wird, wenn das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet wird (AZ.: I-12 U 23/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Das OLG bestätigte mit hiesigem Beschluss die Entscheidung des Landgerichts Duisburg (AZ.: 6 O 422/12) und bejahte einen Rückzahlungsanspruch des Insolvenzverwalters aus der Vorsatzanfechtung nach der Insolvenzordnung (InsO). Im Insolvenzverfahren geht die Verwaltungs- und ... weiter lesen
Insolvenzschuldner, deren Insolvenzverfahren kürzlich eröffnet wurde, erhalten aktuell oft eine Kostenrechnung des „Zentralen Registergerichts Braunschweig – PAZ Restschuldbefreiung / Privatinsolvenz“ über EUR 79,00 mit einer Zahlungsfrist von einer Woche und einem vorbereiteten Überweisungsvordruck. In dem Schreiben heißt es u.a.: Die Restschuldbefreiung kann erst mit Erhalt der Zahlung beginnen. Sollten Sie die Zahlungsfrist verstreichen lassen, wird Ihre Privatinsolvenz nicht eingeleitet. Sie haften fortan mit Ihrem gesamten Privatvermögen“. Von der Gestaltung her sieht die Rechnung ähnlich aus wie viele andere Rechnungen, die von den Gerichten verschickt werden. ... weiter lesen
In seinen beiden Urteilen vom 20.07.2010, IX ZR 37/09 und XI ZR 236/09, hatte der Bun-desgerichtshof bereits die Möglichkeiten des Insolvenzverwalters eingeschränkt, Lastschriften zu widerrufen. Beispiele für eine schlüssige Genehmigung von Zahlungen können den im Nachgang ergangenen Entscheidungen entnommen werden: In dem Urteil vom 26. 10. 2010, XI ZR 562/07 führte der BGH aus, dass Lastschriften, die mangels Deckung des Kontos nicht ausgeführt worden waren und erst durch Einzahlungen oder Überweisungen des Schuldners, die das Konto mit der notwendigen Deckung versahen, ermöglicht wurden, bereits schlüssig durch das insolvente Unternehmen genehmigt worden sind, so dass der Widerruf ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 06.02.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass den Steuerberater gegenüber dem Vertreter einer Gesellschaft Aufklärungspflichten hinsichtlich eines Prüfauftrages über die Insolvenzreife treffen, wenn sie sich konkret darüber besprechen (AZ.: IX ZR 53/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert: Hier verlangt die Klägerin, eine GmbH-Geschäftsführerin vom Beklagten, dem Steuerberater der GmbH, Schadenersatz aus einem Steuerberatervertrag. Der Beklagte war vor allem für Jahresabschlüsse und Bilanzen, allerdings nicht mit der Buchführung der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In ihrer Entscheidungsbegründung führten die Richter in Karlsruhe aus, dass es unabdingbar sei, dass der Berichtigungstatbestand der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorangehe. Nur dann könne von einer Aufrechnung im Insolvenzverfahren ausgegangen werden, die sich als völlig bedenkenlos darstellt. Ferner legte der BFH fest, dass die Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung (InsO) nicht heranzuziehen seien, wenn Forderung und Gegenforderung in gleicher zeitlicher Abfolge entstehen würden. Dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Essen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Der BFH führte in seiner Entscheidungsbegründung aus, dass vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits der Berichtigungstatbestand eingetreten sein müsse. Nur dann bestünden nach Ansicht der Karlsruher Richter keine Bedenken hinsichtlich einer Aufrechnung im Insolvenzverfahren. Sollten darüber hinaus die Forderung und die Gegenforderung im selben Zeitraum der Besteuerung entstanden sein, seien zudem Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung (InsO) nicht zu berücksichtigen (Az. VII R 44/10). ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Essen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Karlsruher Richter gaben in ihrer Entscheidungsbegründung (Az.: VII R 29/11) bekannt, dass es notwendig sei, dass der Berichtigungstatbestand der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorangehe. Es könne nur in diesem Fall von einer Bedenkenlosigkeit hinsichtlich der Aufrechnung im Insolvenzverfahren ausgegangen werden. Bei Entstehung der Forderung und Gegenforderung in gleicher zeitlicher Periode seien außerdem die Aufrechnungsverbote der Insolvenzordnung (InsO) nicht zu beachten. Für den Fall, dass ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der BGH hat in seinem Urteil (14.06.2012 – IX ZR 145/11) zuungunsten von Steuerberatern entschieden, die Kapitalgesellschaften in Insolvenzfragen beraten. Dies soll dann gelten, wenn der Vertrag die Prüfung einer möglichen Insolvenzreife der GmbH zum Gegenstand hat. Mit dieser aktuellen Rechtsprechung hat der BGH die Haftung von Steuerberatern erheblich ausgeweitet und so für erfreuliche Neuigkeiten für Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH gesorgt, die sich durch bei Insolvenzfragen schlecht beraten fühlen. Nachdem ... weiter lesen
Die Wirkungen der Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens in Deutschland erstrecken sich auf Grund der Vorgaben der EG-InsO (EG-VO 1346/2000) ohne Weiteres auf Vermögenswerte des Schuldners in Spanien. Zu den Aufgaben des Insolvenzverwalters gehört es nach § 148 InsO, die zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstände in Besitz und Verwaltung zu nehmen. Insbesondere ist der Insolvenzverwalter auch verpflichtet, den Bestand der Insolvenzmasse gegen mögliche Verfügungen des Schuldners über Massegegenstände abzusichern. Schwierigkeiten bereitet dies insbesondere bei im Ausland belegenen Vermögenswerten wie Bankguthaben und Immobilien. 1) Grundbesitz in Spanien Es sollte ... weiter lesen
Gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist die Restschuldbefreiung zu versagen, wenn der Schuldner wegen einer Straftat gemäß §§ 283 bis 283 c StGB rechtskräftig verurteilt worden ist. Gemeint sind hiermit die Insolvenzstraftaten Bankrott, Verletzung der Buchführungspflicht und Gläubigerbegünstigung. Hierbei ist nach einer Entscheidung des BGH vom 18.12.2002, XI ZB 121/02, anerkannt, dass diese Straftat nicht im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren stehen muss, in dem Restschuldbefreiung beantragt wurde. Verurteilungen sind jedenfalls innerhalb der fünfjährigen Tilgungsfrist des § 46 Abs. 1 Nr. 1 BZRG zu berücksichtigen. Umstritten war aber, wie mit Eintragungen ... weiter lesen
Immer mehr Unternehmer, gerade im Bereich der KMU, kennen das: Erst wird bestellte Ware geliefert und ggf. eingebaut, dann wird vom Kunden nur schleppend, etwa nach vorheriger Mahnung oder Ratenzahlungsvereinbarung gezahlt, und zum Schluss besteht noch die Gefahr, alles an einen Insolvenzverwalter zurückbezahlen zu müssen. Der Lieferant hat dann das Nachsehen. Er musste Vorleistungen für Material, Löhne, Vertrieb etc. verauslagen und wird nach Insolvenz des Schuldners anschließend selbst auf Rückzahlung des Erhaltenen in Anspruch genommen. Was vielen bislang nicht bekannt war: Gerade Ratenzahlungsvereinbarungen konnten bislang schon als Indiz dafür gesehen werden, dass der Lieferant von der ... weiter lesen
Viele Beteiligte eines Insolvenzverfahrens haben es bereits erlebt: Der Insolvenzverwalter erhebt Klage und beantragt die sog. Prozesskostenhilfe, früher als Armenrecht bekannt. Diese wird ihm oft gewährt, so dass die Staatskasse die Gebühren für den Anwalt des Insolvenz-verwalters, der oft aus der gleichen Kanzlei stammt, und die Gerichtskosten trägt. Aber auch hierfür gibt es Grenzen. Eine solche wurde vom BGH in seiner Entscheidung vom 06.12.2010, AZ II ZB 13/09 jetzt aufgezeigt. In dem entschiedenen Fall ging der Insolvenzverwalter aus § 64 Abs. 2 GmbHG a.F. gegen die Geschäftsführer einer insolventen GmbH vor und verlangte die Rückerstattung von Zahlungen, die nach Eintritt der ... weiter lesen