Einfuhrpapiere
Einfuhrpapiere sind bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der EU notwendig. Es kann zu unterschiedlichen Dokumentenanforderungen kommen. Dies ist abhängig von der Art der Waren, deren Ursprung sowie dem Exportland. Generell werden diese Unterlagen vollständig bzw. auf Anweisung des Importeurs durch den Exporteur ausgestellt und dem Importeur rechtzeitig zur Einfuhr zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich ist ab einem Warenwert von € 1.000,00 neben der Warenrechnung eine Einfuhranmeldung notwendig. Je nach Warenart und Ursprungsland können folgende Dokumente ebenfalls von der Einfuhrbehörde angefordert werden: Ursprungszeugnis, Einfuhrgenehmigung, Einfuhrlizenz u.a. Diese werden ebenfalls vom Exporteur ausgestellt. Zusätzlich gibt es Einfuhrdokumente, die Zollsatzermäßigungen nach sich ziehen. Hierzu sind unbedingt die erforderlichen Voraussetzungen zu beachten. Waren, die weiter exportiert werden sollen, bedürfen zusätzlicher Zolldokumente. Um einen korrekten Satz Dokumente beim Zoll vorlegen zu können, sind die Vorgaben hinsichtlich der Aufmachung zu beachten. Sind die Angaben nicht stimmig oder entsprechen nicht den Vorschriften, wird eine Korrektur notwendig. Da Originaldokumente erforderlich sind, kann dies Zeitverzögerungen mit sich bringen. Im Zweifelsfalle oder bei Verstößen gegen die Importbestimmungen kann die Einfuhr durch die Zollbehörde verweigert werden.
Für gewöhnlich sind die Probleme, die bei der Einfuhr von Waren entstehen können, recht einfach zu klären. Die Zusammenarbeit zwischen den Spediteuren, Importeuren und den Zollbehörden ist in den meisten Fällen sehr gut. Kommt es aufgrund von Falschangaben, Missachtung der Importvorschriften o.ä. zu schwerwiegenden Problemen, kann der Rat eines Rechtsanwalts für Einfuhrpapiere sehr nützlich sein. Neben den herkömmlichen Vorschriften ist er auch über die rechtlichen Folgen derartiger Verstöße bestens informiert. Ein Rechtsanwalt für Einfuhrpapiere kann für jeden Spediteur und Importeur eine sinnvolle Unterstützung bieten.