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München (jur). Studenten können ihre Unterkunftskosten unter Umständen als „vorab entstandene Werbungskosten" steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist nach einem am Mittwoch, 21. November 2012, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München vom 19. September 2012, dass das Studium nicht die erste Ausbildung ist und dass der Studienort „nicht der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen ist" (Az.: VI R 78/10). Als Werbungskosten gelten Ausgaben, die in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Einkünften stehen, die also, so die ständige BFH-Rechtsprechung, „beruflich veranlasst sind". Das kann auch dann gelten, wenn derzeit noch keine beruflichen ... weiter lesen
München (jur). Besitzer von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen müssen mit den Papieren erzielte Gewinne ab einem Jahr nach deren Kauf nicht mehr versteuern. Das Papier verbriefe einen Anspruch auf die Herausgabe von Gold und sei daher so zu behandeln wie der Kauf physischen Goldes, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in zwei am Mittwoch, 2. September 2015, veröffentlichten Urteilen entschied (Az.: VIII R 4/15 und VIII R 35/14).
„Xetra-Gold“ wird als Inhaberschuldverschreibung von der Deutsche Börse Commodities GmbH herausgegeben und an der Börse gehandelt. Der Inhaber hat Anspruch auf Auslieferung von einem Gramm Gold innerhalb von zehn Tagen. Die Ansprüche sind durch ... weiter lesen
Neustadt/Weinstraße (jur). Nicht jeder Selbstständige muss die Steuererklärung in elektronischer Form abgeben. Denn ist die Abgabe „wirtschaftlich unzumutbar“, kann die Erklärung ausnahmsweise auch handschriftlich mit den amtlichen Papier-Formularen verfasst werden, entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem kürzlich bekanntgegebenen Urteil vom 12. Oktober 2016 (Az.: 2 K 2352/15).
Damit bekam ein selbstständiger Zeitungszusteller von den Finanzrichtern recht. Seine Einkommensteuererklärung gab er ausgefüllt auf den amtlichen Papiervordrucken ab. In den Jahren 2013 und 2014 erzielte er danach Einnahmen von jeweils knapp 6.000 Euro. ... weiter lesen
München (jur). Auch ästhetische Operationen können zu einer umsatzsteuerfreien Heilbehandlung gehören. Kliniken und Ärzte müssen in solchen Fällen nicht den Namen des Patienten herausgeben, um die Steuerfreiheit zu erreichen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in zwei am Mittwoch. 18. Februar 2015, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: V R 16/12 und V R 33/12). Sie müssen dann aber detaillierte anonymisierte Angaben machen.
Nach ständiger Rechtsprechung sind Schönheitsoperationen in der Regel umsatzsteuerpflichtig (so BFH-Urteil vom 7. Oktober 2010, Az.: V R 17/09, JurAgentur-Meldung vom 9. März 2011).
Im ersten der beiden neuen Fälle unterwarf ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sein. Der Bundesfinanzhof hatte nun über den Ort einer solchen Arbeitsstätte zu entscheiden. Eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit, solle nach den Richtern dann vorzunehmen sein, wenn der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werde. Wenn ... weiter lesen