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Rechtsanwalt in Kirchheim b. München - Steuerrecht
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Mit Urteil vom 06.08.2014 entschied das Finanzgericht (FG) Düsseldorf, dass bei der Veräußerung sog. Lock-in-Bull-Zertifikate nicht der gesamte Verlust steuerrechtlich anerkannt werden kann (AZ.: 4 K 1072/13 E). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Im vorliegenden Verfahren erwarb der Kläger im Jahr 2007 fünf Lock-in-Bull-Zertifikate mit einer Laufzeit vom 31.05.2007 bis zum 01.10.2008. Bis zum Observation Date (28.07.2008) sollte der Kläger je Zertifikat eine Verzinsung von 333 Euro erhalten. Aufgrund der schlechten Entwicklung und der Erreichung des Unterwerts des Zertifikats ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Grundlegend ist im Rahmen von Grunderwerb dabei zu unterscheiden, ob Grundstücke gänzlich neu erworben werden oder sich diese bereits im Besitz der Gesellschaft befanden. Im letzteren Fall könne es sich bei der Grunderwerbsteuer anscheinend um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben handeln, so jedenfalls sahen es die Richter des Finanzgerichtes Münster in ihrem Urteil vom 14. Februar 2013 (Az.: 2 K 2838/10). Dem Gericht lag dabei ein Fall zugrunde, in dem die Klägerin wohl die gesamten ... weiter lesen
FG Düsseldorf EuGH Vorlagebeschluss 09.08.2017 - 4 K 1404/17 Z Seit Mai 2016 gilt europaweit der neue Unionszollkodex. Die Zollbehörden sind gerade dabei, sich ausgiebig mit diesem auseinanderzusetzen. Typischerweise bestehen in den Anfangsphasen neuer unionrechtlicher Regelungen noch Unklarheiten. So verhält es sich auch hier. Der Unionszollkodex enthält eine Reihe von Fragen, die die Zollbehörde zur Beantwortung an die betroffenen Unternehmen weiterleitet: Der sogenannte Fragenkatalog zur Selbstbewertung. Dieser betrifft in erster Linie Unternehmen, die über zollrechtliche Bewilligungen verfügen, wodurch sie die Ein- und Ausfuhr von Gütern in der Regel schneller und kostengünstiger ... weiter lesen
Wenn ein Steuerbescheid gegen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ergeht, hat nur diese - und nicht der einzelne Gesellschafter - das Recht und die Möglichkeit, hiergegen Einspruch einzulegen. Wird dieser Umstand verkannt, wird der Steuerbescheid bestandskräftig, auch wenn die Gesellschafter irrtümlicherweise davon ausgehen, sie hätten wirksam Rechtsmittel gegen den belastenden Bescheid erhoben. Soll ein Steuerbescheid gegen die GbR "angegriffen" werden, muss der Einspruch im Namen der Gesellschaft nach §§ 709 Abs. 1, 714 BGB und zudem durch alle Gesellschafter gemeinschaftlich erhoben werden. Dies gilt gemäß § 730 Abs. 2 Satz 2 BGB selbst ... weiter lesen
München (jur). Rechtsmissbrauch wird steuerlich nicht belohnt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München jedenfalls im Fall einer missbräuchlichen Zwangsversteigerung entschieden. Nach dem am 21. November 2012 veröffentlichten schriftlichen Urteil kann der Eigentümer eine wegen des Missbrauchs fällige Entschädigungszahlung nicht steuermindernd als Werbungskosten geltend machen (Az.: IX R 21/11). Die Kläger hatten 1985 das Erdgeschoss eines Hauses an einen Zahnarzt vermietet. Der Mietzins betrug zunächst 13,50 Mark (6,90 Euro) und durfte höchstens auf 15,38 Mark (7,86 Euro) erhöht werden. Der Mietvertrag entpuppte sich als unwirtschaftlich, war aber frühestens nach ... weiter lesen
Als Freelancer sind Sie nicht nur für eine florierende Auftragslage und zufriedene Kunden zuständig. Sie unterliegen in Deutschland auch der Steuerpflicht. Bereits vor der Gründung sollten sich Freelancer daher mit dem komplexen Steuerrecht auseinandersetzen. Denn Fehler und Verspätungen werden vom Finanzamt nicht gerne gesehen und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Laufende Kosten sparen: Der Steuerberater ist keine Pflicht Für viele Unternehmer sind die Steuern ein leidiges Thema. Wenn Sie sich nicht direkt mit dem Finanzamt beschäftigen möchten, ist ein Steuerberater die erste Anlaufstelle. Die Kosten für Beratung und laufende Bearbeitung Ihrer Buchführung können jedoch schnell teuer werden. Vor allem in den ersten ... weiter lesen
Zur Anwendung des neuen § 2 Abs. 3 ErbStG ist am 15.03.202 ein Anwendungserlass der obersten Finanzbehörden der Länder ergangen. Im Ländererlass werden Zweifelsfragen zu der Antragstellung, Umfang des zu erfassenden Vermögensanfalls, Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG, Gewährung der Freibeträge, Anrechnung der ausländischen Steuer, Zuständigkeit, Mitwirkungspflichten und Anwendbarkeit der Neuregelung geklärt. Grootens weist auf S. 181 des aktuellen Erbschaftsteuerberaters darauf hin, dass durch erneute Schenkung innerhalb des 10-Jahreszeitraums von Inlandsvermögen der Anwendungsbereich von Art. 2 Abs. 3 ErbStG auch auf Fälle noch nicht bestandskräftiger ... weiter lesen
Köln (jur). Sagen Kollegen die Teilnahme an einer Betriebsfeier kurzfristig ab, darf dies steuerlich nicht zulasten der feiernden Arbeitnehmer gehen. Zur Berechnung der Lohnsteuer müssen die Aufwendungen auf alle ursprünglich angemeldeten Arbeitnehmer und nicht auf die tatsächlich Feiernden umgelegt werden, entschied das Finanzgericht Köln in einem am Montag, 3. September 2018, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 3 K 870/17). Die Kölner Richter stellten sich damit ausdrücklich gegen eine bundeseinheitliche Anweisung des Bundesfinanzministeriums an die Finanzrichter. Im entschiedenen Rechtsstreit hatte ein Arbeitgeber für seine Beschäftigten im Jahr 2016 einen Kochkurs als betriebliche ... weiter lesen
Weltweiter Informationsaustausch im Kampf gegen Steuerbetrug kommt! Es geht voran im Steuerrecht! Seit der Druck der Öffentlichkeit auf die Politik wächst und die Dimensionen der Steuerhinterziehung auch in Deutschland ins Bewusstsein der Bevölkerung dringen, läuft nun eine weltweite Kooperation zur Verhinderung von Steuerbetrug an. Das Ende der Steueroasen Insgesamt fünfzig Staaten, darunter Deutschland, haben sich im gemeinsamen Kampf gegen Steuerhinterziehung auf einen Informationsaustausch der Bankdaten nach gemeinsamen Regeln geeinigt. Mit im Boot sitzen auch einstige Steueroasen und Inselstaaten, deren unzählige Briefkastenfirmen für viele Jahre als Geheimtipp ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Mit dem Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) soll der BGH das Urteil des Landgerichts Augsburg wegen Rechtsfehlern bei der Strafzumessung aufgehoben haben. Dort sei der Angeklagte trotz des Vorliegens von besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe nur zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt worden. Die Rechtssache sei daraufhin durch den BGH zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen worden. Begründet hat der BGH sein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch dieses Urteil vom 26.09.2012 soll die Abzugsbeschränkung auf zwei Drittel der Aufwendungen und den Höchstbetrag von 4.000 € verfassungsgemäß sein. Das Gericht hat seine Auffassung damit begründet, dass eine Schwangerschaft keine Krankheit im Sinne des Einkommensteuergesetzes sei. Nach der Auffassung des BFH handelt es sich bei einer Schwangerschaft nicht um eine Krankheit, da kein regelwidriger körperlicher Zustand vorliege. Krank sei eine Frau nicht, wenn sie schwanger wird, sondern nur dann, wenn sie nicht schwanger werden ... weiter lesen
München (jur). Ein leichtfertiger Fehler eines Steuerberaters führt nicht zu einer längeren Korrekturfrist für das Finanzamt. Nach vier Jahren kann der Steuerpflichtige auf den Bescheid vertrauen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 11. Dezember 2013, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII R 27/10). Laut Gesetz kann das Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid in der Regel vier Jahre lang korrigieren. Diese sogenannte Festsetzungsfrist verlängert sich aber auf „zehn Jahre, soweit eine Steuer hinterzogen, und fünf Jahre, soweit sie leichtfertig verkürzt worden ist“. Im Streitfall war ein Arzt an einem Labor beteiligt, das aber Verluste ... weiter lesen