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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sein. Der Bundesfinanzhof hatte nun über den Ort einer solchen Arbeitsstätte zu entscheiden. Eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit, solle nach den Richtern dann vorzunehmen sein, wenn der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werde. Wenn ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele Steuerpflichtige sollen in den vergangenen Jahren ihr Geld denjenigen Steueroasen anvertraut haben, deren Bankensystem sie zu kennen glaubten. Dies soll beispielsweise für Luxemburg. Liechtenstein, Österreich oder die Schweiz gegolten haben. Banken sollen sogar bei der Steuerflucht in diese Länder geholfen haben. Dem soll nun ein gegenwärtiger Wandel entgegenstehen. Banken sollen sich häufiger dadurch absichern wollen, dass sie eine Rückversicherung durch eine Bestätigung ihrer Kunden ... weiter lesen
München (jur). Auch wenn ein Geschäftswagen zu über 50 Prozent beruflich genutzt wird, können die Kosten des Autos zu 70 Prozent privat zu versteuern sein. Denn die sogenannte Ein-Prozent-Regelung wird nicht bei 50 Prozent gedeckelt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Montag, 20. August 2018, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: X R 28/15). Einziger Ausweg aus dem Dilemma ist danach ein Fahrtenbuch. Im Streitfall wollte ein Immobilienmakler aus Bayern allerdings kein Fahrtenbuch führen, nahm seinen BMW 530d aber dennoch in das Betriebsvermögen auf. Das Auto hatte er 2006 gebraucht gekauft; im Streitjahr 2009 war es fünf Jahre alt und abbezahlt. Daher fielen nur ... weiter lesen
Münster (jur). Der steuerliche Altersentlastungsbetrag bedeutet keine unzulässige Diskriminierung jüngerer Steuerzahler unter 64 Jahren. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 24. Februar 2016 entschieden (Az.: 10 K 1979/15 E). Es wies damit Eheleute ab, die zu Beginn des streitigen Steuerjahres 2013 61 beziehungsweise 54 Jahre alt waren. Sie hatten verlangt, auch bei ihnen den steuerlichen Altersentlastungsbetrag anzurechnen. Dieser gilt laut Gesetz für Steuerpflichtige, die zu Beginn des Steuerjahres mindestens 64 Jahre alt sind. Über Renten und Pensionen hinausgehende Einkünfte werden dann teilweise von der Besteuerung ausgenommen. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Verfassungsrichter kommen in der Entscheidung vom 18.07.2012 (AZ: 1 BvL 16/11) zu dem Schluss, dass die im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer bestehende Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehegatten nicht im Einklang mit der Verfassung steht. Die von dieser Steuer betroffenen Altfälle seit dem Jahr 2001 müssten demnach nachträglich privilegiert werden. Durch eine Neuregelung wurden bei Immobilienübertragungen vor dem Jahr 2010 nur Ehepartner von der Grunderwerbsteuer befreit. Den eingetragenen Lebenspartnern ist ... weiter lesen
Der Zinssatz für Steuerrückzahlungen weiter bei 6%. Mittlerweile macht Geld sparen ja fast schon arm. Und um mal beim Thema Steuerzins zu bleiben: Wer zahlt heute überhaupt noch Steuern? In Zeiten der Steueroptimierung gibt niemand mehr einen Cent mehr, als im Steuerrecht absolut notwendig. Doch wen eine Steuernachzahlung trifft, für den kann es teuer werden. Hohe Zahlungen möglich Das Finanzgericht Münster bestätigte jüngst die einheitliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH): Das Finanzamt darf, unabhängig von aktuellen Schwankungen in der Zinspolitik, weiterhin einen stolzen Steuersatz von 0,5% pro Monat, also 6% Zinsen pro Jahr ... weiter lesen
Ehrenamtliche Betreuer müssen auf eine bloße Aufwandsentschädigung keine Steuern bezahlen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 2. Januar 2013, veröffentlichten Urteil vom 17. Oktober 2012 entschieden (Az.: VIII R 57/09). Seit 2011 ist die Vergünstigung allerdings auf 2.100 Euro im Jahr begrenzt. Die Betreuung ist die Nachfolge der früheren Vormundschaft. Dabei nehmen die Betreuer die Interessen der Betreuten wahr, soweit diese ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Dies kann auch auf einzelne Lebensbereiche begrenzt sein, etwa Geld oder Gesundheit. Angeordnet wird eine Betreuung vom Gericht. Häufig wird eine Betreuung Ehrenamtlich ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer für Millionen von Grundstücken in Deutschland für verfassungswidrig und mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht für vereinbar erklärt. Die von den Kommunen erhobene Grundsteuer basiere auf zu alten Daten über den Wert der Grundstücke, so dass eine dem Gleichheitssatz entsprechende Besteuerung nicht mehr gewährleistet ist, urteilte am Dienstag, 10. April 2018, das Bundesverfassungsgericht (Az.: 1 BvL 11/14 und weitere). Bis zum 31. Dezember 2019 muss der Gesetzgeber daher eine Neuregelung schaffen, die spätestens ab 2025 angewandt werden muss, entschieden die Karlsruher Richter. Für die ... weiter lesen
Kiel (jur). Wohnungseigentümer, die in einer vermieteten Wohnung eine neue Einbauküche einbauen, können nur die Kosten für Herd und Spüle sofort in voller Höhe steuerlich geltend machen. Andere Elektrogeräte sowie die Einbaumöbel sind dagegen über ihre Nutzungsdauer abzuschreiben, wie das Finanzgericht (FG) Schleswig-Holstein in Kiel in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 28. Januar 2015 entschied (Az.: 2 K 101/13). Zur Begründung erklärte das FG, nur Herd und Spüle ständen „in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude“. Sie würden „für die Nutzbarkeit des Gebäudes zu Wohnzwecken ... weiter lesen
München (jur). Rechtsmissbrauch wird steuerlich nicht belohnt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München jedenfalls im Fall einer missbräuchlichen Zwangsversteigerung entschieden. Nach dem am 21. November 2012 veröffentlichten schriftlichen Urteil kann der Eigentümer eine wegen des Missbrauchs fällige Entschädigungszahlung nicht steuermindernd als Werbungskosten geltend machen (Az.: IX R 21/11). Die Kläger hatten 1985 das Erdgeschoss eines Hauses an einen Zahnarzt vermietet. Der Mietzins betrug zunächst 13,50 Mark (6,90 Euro) und durfte höchstens auf 15,38 Mark (7,86 Euro) erhöht werden. Der Mietvertrag entpuppte sich als unwirtschaftlich, war aber frühestens nach ... weiter lesen
München (jur). Eine schienengebundene Rodelbahn stellt kein Personennahverkehr dar. Daher wird bei der Rodelbahn nicht der ermäßigte, sondern der volle Umsatzsteuersatz fällig, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 19. Juni 2013, veröffentlichten Urteil (Az.: XI R 12/11). Die ermäßigte Umsatzsteuer komme nur bei einer „Beförderungsleistung“ infrage. Diese liege jedoch nicht vor, wenn der Rodelschlitten den Fahrgästen überlassen werde, so die Münchener Richter. Konkret ging es um die Hasenhorner „Coasterbahn“ in Todtnau im Schwarzwald. Auf der 2,9 Kilometer langen Strecke können die Nutzer mit bis zu 40 ... weiter lesen
Köln (jur). Steuerpflichtige wahren eine Frist auch durch Einwurf ihrer Steuererklärung in den Briefkasten eines nicht zuständigen Finanzamts. Das hat das Finanzgericht (FG) Köln in zwei kürzlich veröffentlichten Urteilen vom 23. Mai 2017 entschieden (Az.: 1 K 1637/14 und 1 K 1638/14). Arbeitnehmer müssen meist keine Steuererklärung abgeben, weil der Arbeitgeber bereits die Steuern abführt. Häufig führt eine freiwillige Erklärung aber zu einer Erstattung, etwa bei Sonderzahlungen des Arbeitgebers oder wenn Spenden oder höhere Werbungskosten geltend gemacht werden können. Zeit ist hierfür bis vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahrs. Das Finanzamt ... weiter lesen