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Hamburg (jur). Für Geldspielautomaten müssen die Betreiber zweimal Steuern bezahlen. Die Doppelbelastung durch Umsatz- und Spielvergnügungsteuer hat für die Betreiber keine „erdrosselnde Wirkung“, wie das Finanzgericht (FG) Hamburg in einem am Montag, 29. September 2014, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 2 K 257/13).
Die Spielvergnügungsteuer ist eine Ländersteuer. Sie betrug 2013 in Hamburg fünf Prozent des Spieleinsatzes, für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit je nach Art und Standort 50 bis 250 Euro pro Monat. Gleichzeitig wird in Deutschland 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Berechnungsbasis sind hier aber nicht die gesamten Einsätze, sondern die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Einige Parteien versagten dem Steuerabkommen am 23.11.2012 die Zustimmung. Nun wird im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat über das Abkommen beraten. Ziel des Abkommens war eine Nachversteuerung des von deutschen Staatsangehörigen in der Schweiz angelegten "Schwarzgeldes". Dadurch sollten dem deutschen Staat wohl Steuermehreinnahmen von rund 10 Milliarden Euro zufließen. Nach dem Steuerabkommen sollte das "Schwarzgeld" rückwirkend für die letzten zehn Jahre pauschal mit 21 bis zu 41 Prozent besteuert werden. Die ... weiter lesen
München (jur). Besitzer von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen müssen mit den Papieren erzielte Gewinne ab einem Jahr nach deren Kauf nicht mehr versteuern. Das Papier verbriefe einen Anspruch auf die Herausgabe von Gold und sei daher so zu behandeln wie der Kauf physischen Goldes, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in zwei am Mittwoch, 2. September 2015, veröffentlichten Urteilen entschied (Az.: VIII R 4/15 und VIII R 35/14).
„Xetra-Gold“ wird als Inhaberschuldverschreibung von der Deutsche Börse Commodities GmbH herausgegeben und an der Börse gehandelt. Der Inhaber hat Anspruch auf Auslieferung von einem Gramm Gold innerhalb von zehn Tagen. Die Ansprüche sind durch ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Das Land Nordrhein-Westfalen soll Anfang August diesen Jahres zwei weitere Steuer-CDs aus der Schweiz angekauft haben. Seither seien die Zahlen der Selbstanzeigen in die Höhe geschnellt. Nun gibt es erste Berichte, dass die eigentlich strafbefreiend wirkenden Selbstanzeigen mehrfach von Finanzämtern zurückgewiesen worden seien. Als Grund dafür sei genannt worden, dass die Daten der Steuerhinterzieher in vielen Fällen bereits durch den Ankauf der CD bekannt gewesen seien und für eine strafbefreiende Selbstanzeige daher kein Raum mehr bestehe. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Das Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz, das Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll, sollte den Streit um deutsche Steuerhinterzieher bereinigen. Durch den angeblich erneuten Kauf von zwei CDs mit zahlreichen Bankkundendaten aus der Schweiz hat das Land Nordrhein-Westfalen aktuell den Streit jedoch wieder neu entfacht. Das Land NRW soll neben den Informationen über eine kleinere Schweizer Bank auch eine von den „Großen“ erwischt haben. Auf einer der beiden aktuellen Steuer-CDs sollen sich Angaben von UBS-Kunden befunden ... weiter lesen