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Münster (jur). Liegen dem Finanzamt alle erforderlichen Steuerinformationen in Form elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen vor, stellt die Nichtabgabe einer verpflichtenden Steuererklärung keine vollendete Steuerhinterziehung oder -verkürzung dar. Das Finanzamt darf daher nicht die regelmäßige vierjährige Festsetzungsfrist zur Abgabe der Steuererklärung auf zehn beziehungsweise fünf Jahre verlängern und Einkommensteuer verlangen, entschied das Finanzgericht Münster in einem am Montag, 15. August 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 4 K 135/19 E). Die Münsteraner Richter ließen die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zu. Im konkreten Fall ging es um ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Nicht selten kommt es bei europäischen und weltweit tätigen Konzernen und Firmen vor, dass qualifizierte Mitarbeiter auch bei Tochtergesellschaften des Unternehmens im Ausland eingesetzt werden. Oftmals belassen die zuvor in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter dann ihren Erstwohnsitz in Deutschland. Dem Finanzgericht Düsseldorf soll kürzlich ein ähnlich gelagerter Fall zur Entscheidung vorgelegt worden sein (Urt. v. 14.01.2013; Az.: 11 K 3180 / 11 E). In diesem Fall soll der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Einige Parteien versagten dem Steuerabkommen am 23.11.2012 die Zustimmung. Nun wird im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat über das Abkommen beraten. Ziel des Abkommens war eine Nachversteuerung des von deutschen Staatsangehörigen in der Schweiz angelegten "Schwarzgeldes". Dadurch sollten dem deutschen Staat wohl Steuermehreinnahmen von rund 10 Milliarden Euro zufließen. Nach dem Steuerabkommen sollte das "Schwarzgeld" rückwirkend für die letzten zehn Jahre pauschal mit 21 bis zu 41 Prozent besteuert werden. Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In der Abstimmung haben einige Parteien dem Steuerabkommen wohl nicht zugestimmt. Derweilen wurde das Abkommen in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eingebracht. Dort sollen weitere Beratungen folgen. Grund für dieses Steuerabkommen sollte die Nachversteuerung des in der Schweiz angelegten "Schwarzgeldes" sein. Es war vorgesehen, dass es rückwirkend eine pauschale Besteuerung für den Zeitraum der letzten 10 Jahre mit einem Prozentsatz zu 21 bzw. bis zu 41 Prozent geben solle. In Zahlen sollte das für den deutschen Staat ... weiter lesen
München (jur). Der Steuerabzug für ein häusliches Arbeitszimmer bleibt auf dessen anteilige Fläche beschränkt. Für auch während der Arbeitszeit genutzte Nebenräume wie Küche, Bad und Flur können nicht weitere Flächen hinzugerechnet werden, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 15. Juni 2016, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: X R 26/13). Es wies damit eine selbstständige Lebensberaterin aus dem Rheinland ab. Ein häusliches Arbeitszimmer kann gegebenenfalls steuermindernd als Werbungskosten oder Betreibsausgaben geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass für bestimmte Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz zur ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Grundsätzlich soll auch bei einem längerfristigen Einsatz des Arbeitnehmers am Betrieb des Kunden dieser Ort nicht als regelmäßige Arbeitsstätte zu werten sein. Der Bundesfinanzhof hatte nun über den Ort einer solchen Arbeitsstätte zu entscheiden. Eine Differenzierung zwischen einer Tätigkeit an einer regelmäßigen Arbeitsstätte und einer Auswärtstätigkeit, solle nach den Richtern dann vorzunehmen sein, wenn der Arbeitnehmer außerhalb der Wohnung bzw. des Betriebs beschäftigt werde. Wenn ... weiter lesen
Mit Urteil vom 19. November 2015 (Az. 8 K 3664/11 F) hat das Finanzgericht Düsseldorf die sog. Entstrickungsklausel in § 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 des Einkommensteuergesetzes für europarechtlich und verfassungsrechtlich unbedenklich befunden. Hintergrund des Rechtsstreits ist die langjährige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach die Überführung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem inländischen Stammhaus in eine ausländische Freistellungs-Betriebsstätte zu einer gewinnverwirklichenden Entnahme führt. Diese sog. Theorie der finalen Entnahme hat der Gesetzgeber durch Schaffung eines Entstrickungstatbestands mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2006 erstmals ... weiter lesen
Nachdem der spanische Fiskus zum Jahresanfang angeordnet hatte, dass die Steuernummer für Ausländer (N.I.E.) nur persönlich beantragt werden kann, wurde nunmehr angeordnet, dass doch wieder eine Beantragung über (notariell) Bevollmächtigten möglich ist. Eine NIE benötigt jeder Ausländer, der in Spanien einen steuerlich relevanten Vorgang beurkunden möchte, z.B. den Erwerb einer Immobilie, den Antritt einer Erbschaft oder die Gründung einer Gesellschaft oder ein anderes steuerlich relevantes Geschäft tätigen will (z.B. ein Konto eröffnen möchte). Die Identifikationsnummer für Ausländer („Número de Identificación de ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Anfang Dezember 2011 setzte die Cine Pictures Management GmbH die Anleger des Equity Pictures Medienfonds IV in Kenntnis darüber, dass Anklage gegen den ehemaligen Geschäftsführer erhoben worden sei. Vorgeworfen werde ihm Steuerhinterziehung zugunsten der Medienfondsanlage. Es sollen den Anlegern nun Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Fondsgesellschaft sowie dem Finanzamt drohen. Vor einigen Jahren galten Medienfonds noch als vielgelobtes Steuersparmodell. Equity Pictures legte insgesamt vier verschiedene Medienfonds auf, an denen sich tausende ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 30.03.2017, IV R 13/14 Im Geschäftsalltag stellt es ein alltägliches Phänomen dar: Das Geschenk an einen Geschäftspartner, sei es zu Gewinnung von Neukunden, sei es zur Bindung von bestehenden Kontakten oder schlicht als Zeichen der Wertschätzung. Wer seinem Geschäftspartner ein Geschenk aus Geschäftszwecken macht, sollte dabei die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs beachten. Diese macht das Geschenk an den Geschäftspartner für den Schenkenden in Zukunft deutlich unattraktiver. Denn es wird deutlich teurer als erwartet. Das Geschenk als solches ist zwar grundsätzlich eine betriebliche Aufwendung. Gemäß ... weiter lesen
Der renommierte Fachanwalt für Steuerrecht in Frankfurt - Michael Hepp – verfügt über eine jahrelange Erfahrung in den Bereichen Steuerstrafrecht und Steuerverfahrensrechts sowie im Umgang mit den Finanzbehörden. Michael Hepp ist Partner der Kanzlei H K B Rechtsanwälte Main und hat sich auf die Bearbeitung komplizierter steuerrechtlicher und steuerstrafrechtlicher Verfahren spezialisiert. Angefangen bei den exzellenten Beratungen in allen steuerstrafrechtlichen und steuerlichen Bereichen über das hervorragende Verhandlungsgeschick und die fachliche Expertise bis hin zu gerichtlichen Klärungen, alle Leistungen werden auch höchsten Anforderungen gerecht. Für viele Menschen ist das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele Steuerpflichtige sollen in den vergangenen Jahren ihr Geld denjenigen Steueroasen anvertraut haben, deren Bankensystem sie zu kennen glaubten. Dies soll beispielsweise für Luxemburg. Liechtenstein, Österreich oder die Schweiz gegolten haben. Banken sollen sogar bei der Steuerflucht in diese Länder geholfen haben. Dem soll nun ein gegenwärtiger Wandel entgegenstehen. Banken sollen sich häufiger dadurch absichern wollen, dass sie eine Rückversicherung durch eine Bestätigung ihrer Kunden ... weiter lesen