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In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Emely oder Emily – in den ersten zwei Instanzen, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.). Grundsätzlich gilt, dass Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen können. Wie sehr es hier aber immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts ... weiter lesen
In einem von Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeiteten Fall wurde dem Mandanten telefonisch die Entfristung des Arbeitsvertrages zugesagt und angekündigt, dass dies auch zeitnah schriftlich bestätigt wird . Der Mandant plante entsprechend, die schriftliche Bestätigung der Entfristung blieb sodann aber aus . Der Mandant fragte mehrfach nach und erhielt sodann die schriftliche Mitteilung, dass der Arbeitsvertrag nun doch nicht entfristet würde. Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC klagte ... weiter lesen
• Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Dienstwagen gibt es nicht. Ein Anspruch auf einen Dienstwagen kann aber auf Grund einer einzelvertraglichen Regelung bestehen. • Ist die private Nutzung des Dienstwagens vorgesehen, stellt die Überlassung des Dienstwagens eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung dar. Sie ist somit wie Arbeitsentgelt zu behandeln. • Wird der Dienstwagen lediglich zu dienstlichen Zwecken überlassen, so kann der Arbeitgeber den Dienstwagen herausverlangen, wenn der dienstliche Zweck entfällt. • Sind dem Arbeitnehmer Privatfahrten mit dem Dienstwagen gestattet, ist ihm das Fahrzeug auch dann zu überlassen, wenn er aus ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 21. März 2018 - 10 AZR 560/16) hat eine interessante neue Entscheidung getroffen, in der es um eine häufige Konstellation bei einer Kündigungsschutzklage geht. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung gestellt und gewinnt erstinstanzlich. Geht der Arbeitgeber nun in Berufung, ist das Interesse des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer nicht nur bis zum rechtskräftigen Abschluss (oder Vergleich ) zu bezahlen, sondern zusätzlich auch noch zu beschäftigen, äußerst gering. Dass der Arbeitnehmer wieder im Betrieb auftaucht ist meist nicht gewünscht. gerade für Führungskräfte und Leitende Angestellte ist ... weiter lesen
Erfurt (jur). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat den Kündigungsschutz für Frauen nach einer künstlichen Befruchtung gestärkt. Das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot greift bereits ab dem Einsetzen der befruchteten Eizelle und nicht erst, wenn sich diese in der Gebärmutter eingenistet hat, urteilte das BAG am Donnerstag, 26. März 2015, in Erfurt (Az.: 2 AZR 237/14). Laut Mutterschutzgesetz ist die Kündigung einer Frau während ihrer Schwangerschaft grundsätzlich unzulässig. Der Schutz greift, wenn die Schwangerschaft dem Arbeitgeber bekannt war oder wenn die Frau ihn innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung darüber informiert, dass sie im ... weiter lesen
Ausgangslage Wenn in einem Betrieb ein Arbeitszeitkonto geführt wird, ergibt sich häufig zum Ende von Abrechnungsperioden, spätestens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Schwierigkeit, dass das Arbeitszeitkonto ein Minus aufweist und aufgrund der Beendigung diese Stunden tatsächlich nicht mehr nachgeholt werden können. Es stellt sich dann die Frage, inwieweit die Verrechnung mit der Vergütung für die nicht geleisteten Arbeitsstunden zulässig ist. Voraussetzung: der Eingriff in das Arbeitszeitkonto muss erlaubt sein Dem Arbeitgeber muss es grundsätzlich erlaubt sein, in das Arbeitszeitkonto einzugreifen. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Arbeitsvertrag, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ein Arbeitnehmer ist über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben, beim Arbeitgeber kommt zunehmend der Verdacht durch, die Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters ist tatsächlich nur vorgetäuscht. Arbeitgeber denken in einer solchen Situation naturgemäß an eine Kündigung. Welche Möglichkeiten kommen konkret in Betracht? Kündigungsschutz des Mitarbeiters: Die erste entscheidende Frage, die Arbeitgeber überprüfen müssen, wenn sie an eine Kündigung denken, ist die nach dem etwaigen Kündigungsschutz des Arbeitnehmers. Wenn dieser länger als ein ... weiter lesen
(Stuttgart) Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn sie von dem Arbeitgeber als Reaktion auf eine Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohnes ausgesprochen wurde. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Arbeitsgerichts Berlin vom 29.04.2015 zu seinem Urteil vom 17.04.2015 – 28 Ca 2405/15. Der Arbeitnehmer wurde als Hausmeister mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 14 Stunden bei einer Vergütung von monatlich 315,00 EUR beschäftigt, was einen Stundenlohn von 5,19 EUR ergab. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Enttäuschung überwinden: Gut verständlich, dass Arbeitnehmer bei Erhalt einer Kündigung enttäuscht und auch wütend sind. Das gilt besonders dann, wenn sie über längere Zeit für den Arbeitgeber tätig waren und sich dabei nach ihrem Dafürhalten immer ins Zeug gelegt haben. Trotzdem ist Emotionalität in dieser Situation hinderlich. Arbeitgeber sehen Kündigung allein wirtschaftlich: Man muss sich klarmachen, dass Arbeitgeber die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in aller Regel rein wirtschaftlich betrachten. Deshalb sind sie auch darauf aus, dabei so günstig ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 17.01.2020 zum Aktenzeichen 9 Sa 434/19 entschieden, dass die nach § 241 Abs. 2 BGB bestehende Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen beinhaltet für ranghohe Vertriebsmitarbeiter, bei dienstlichen Veranstaltungen mit potentiellen Kunden auf Äußerungen zu verzichten, die nationalsozialistische Verbrechen gegenüber der jüdischen Bevölkerung in Frage stellen oder verharmlosen. Dies gilt unabhängig davon, welche Äußerungen außerhalb dienstlicher Veranstaltungen von der allgemeinen Meinungsfreiheit gedeckt wären. Eine Verletzung dieser Rücksichtnahmepflichten kann ein ... weiter lesen
Berlin (jur). In einem Arbeitsvertrag darf die Freistellung eines Mitarbeiters im Falle einer Kündigung festgelegt werden, auch wenn über die Wirksamkeit der Kündigung noch nicht entschieden wurde. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin am Mittwoch, 31. August 2016, in einem Eilverfahren im Fall eines Beschäftigten der Turkish Airlines entschieden (Az.: 29 Ga 10636/16). Die Fluglinie hatte dem als Sales Representative beschäftigten Kläger im August 2016 zum 31. Dezember 2016 gekündigt und ihn bis dahin von der Arbeit unter Fortzahlung seines Gehalts freigestellt. Gegen die Kündigung klagte der Beschäftigte. Diese sei nur erfolgt, weil er vermeintlich den Putschversuch gegen den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unbedingt durchführen: Eine krankheitsbedingte Kündigung ist bei fehlendem betrieblichem Eingliederungsmanagement zwar nicht unwirksam, sofern es sich nicht um einen schwerbehinderten Mitarbeiter handelt. Trotzdem sollten Arbeitgeber nicht darauf verzichten, auch wenn es keinen Betriebsrat im Betrieb gibt. Auswirkungen auf Darlegungs- und Beweislast bei fehlendem betrieblichen Eingliederungsmanagement: Führt der Arbeitgeber kein betriebliches Eingliederungsmanagement durch, darf er sich später nicht bloß darauf beschränken zu bestreiten, dass es ... weiter lesen