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Rechtsanwalt für Elternzeit in Espelkamp

Experten-Ratgeber
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Mainz (jur). Allein die Unsicherheit über den künftigen Bedarf an Arbeitskräften rechtfertigt noch keine Befristung neuer Arbeitsverhältnisse. Diese ist nur zulässig, wenn ein zeitliches Ende des Bedarfs absehbar ist, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 2. März 2017 betont (Az.: 7 Sa 360/16). Damit hob es die Befristung einer Sprachförderlehrerin für Kinder von Asylbewerbern auf.
Die heute 39-jährige Frau arbeitet in einer großen Aufnahmeeinrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für Asylbewerber. Sie wurde dort im Oktober 2012 als zweite Sprachlehrerin für Kinder eingestellt, inzwischen ... weiter lesen
Maximilian Renger , wissenschaftlicher Mitarbeiter, im Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Im Zuge der Globalisierung ist es mittlerweile keine Ungewöhnlichkeit mehr, dass z.B. international tätige Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern vorschreiben, in einer bestimmten Sprache zu sprechen – sei es z.B. mit Kunden oder auch untereinander. Ist das eigentlich zulässig?
Fachanwalt Bredereck: Zunächst einmal besteht natürlich für Arbeitgeber die Möglichkeit, im Arbeitsvertrag bestimmte Sprachen zu vereinbaren. Hier muss man dann prüfen, in welchem Umfang diese Vorgaben jeweils gelten und worauf genau sie sich ... weiter lesen
Hamburg (jur). Ein an einer jüdischen Schule aufgenommenes Totenkopf-Foto muss nicht antisemitisch sein. Das entschied am Mittwoch, 18. September 2013, das Arbeitsgericht Hamburg (Az.: 27 Ca 207/13). Es hob daher die Kündigung eines Hamburger Polizisten auf. Der Polizist war als Objektschützer an einer jüdischen Schule im Stadtteil Rotherbaum eingesetzt. Auf seiner persönlichen Facebook-Seite stellte er ein Foto ein, das vor der Schule einen Totenkopf mit Polizeimütze zeigte. Die Hansestadt Hamburg nahm dies zum Anlass für eine fristlose Kündigung. Der Polizist hat sich inzwischen bei der jüdischen Gemeinde in Hamburg entschuldigt. Es sei ein – freilich unangemessener – ... weiter lesen
• Eine Abmahnung stellt eine missbilligende Äußerung des Arbeitgebers dar und ist daher geeignet, den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen zu beeinträchtigen. • Der Arbeitnehmer muss nicht auf eine Abmahnung reagieren. Die Wirkung einer Abmahnung erlischt mit der Zeit, wenn der Arbeitnehmer keine weiteren Pflichtverstöße begeht. Es ist jedoch zumeist ratsam, bei Erhalt einer Abmahnung aktiv zu werden. Hierbei hat der Arbeitnehmer mehrere Möglichkeiten. • Der Arbeitnehmer hat das Recht sich beim Arbeitgeber zu beschweren. Dieser kann dann entscheiden, ob er die Beschwerde für berechtigt hält und gegebenenfalls die Abmahnung aus der Personalakte ... weiter lesen
(Stuttgart) Die rückwirkende Feststellung der Arbeitsgerichte, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen nicht tariffähig ist und daher keine wirksamen Tarifverträge abschließen kann, ist mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) vereinbar.
Dies, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 29.05.2015 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts 25.04.2015 – Az. 1 BvR 2314/12 - entschieden.
Die Gesetzesauslegung durch ... weiter lesen