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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Im Falle des Eintrittes eines Erbfalles können den Erben neben der emotionalen Ausnahmesituation oft auch juristische Angelegenheiten Schwierigkeiten bereiten. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Erblasser ein Mietverhältnis eingegangen ist. Das Mietverhältnis geht dann im Normalfall mit dem Erbfall auf den Erben über. Dieser kann das Mietverhältnis dann fristgerecht kündigen. Bei den nach dem Tod des Erblassers entstandenen Forderungen aus dem Mietverhältnis handelt es sich ... weiter lesen
An einen Testamentswiderruf stellt das Erbrecht viele Anforderungen. Schon ein wirksames und gültiges Testament zu errichten, ist für viele nicht ganz einfach. Insbesondere muss das Testament eigenhändig geschrieben oder notariell beurkundet werden. Doch ist es erst einmal wirksam errichtet, lässt sich ein Testament nicht ohne weiteres wieder aus der Welt schaffen. Ein neues Testament errichten Zunächst gibt es die Möglichkeit, ein neues Testament zu errichten. Sofern dieses dem älteren Testament widerspricht, wird jenes ungültig. Soweit ein Widerspruch aber nicht festzustellen ist, bleibt die alte Verfügung in Kraft. Die Bestimmungen des neuen Testaments gelten dann ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Hiervon könne es nach Ansicht des OLG auch keine Abweichung geben, sofern dies mit Willen und nach den Weisungen des Erblassers erfolge und die hergestellte Niederschrift von ihm unterschrieben worden sei. Es könne nur von einer Formgültigkeit des Testaments ausgegangen werden, wenn dieses ohne fremde Einwirkung und eigenhändig geschrieben worden sei. In dem zu entscheidenden Fall des OLG Hamm ging es um einen Erblasser, der im Alter von 71 Jahren verstorben ist. Die Antragstellerinnen beantragten ... weiter lesen
Der Beitrag erläutert, was der Testamentsvollstrecker im Hinblick auf ein Nachlassverzeichnis beachten muss. Muss der Testamentsvollstrecker ein Nachlassverzeichnis vorlegen? Gemäß § 2215 Abs. 1 BGB hat der Testamentsvollstrecker dem Erben unverzüglich nach der Annahme des Amts ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände und der bekannten Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen. Wann muss der Testamentsvollstrecker ein Nachlassverzeichnis vorlegen? Der Testamentsvollstrecker muss das Nachlassverzeichnis unverzüglich vorlegen. Unverzüglich bedeutet, dass er ohne schuldhaftes Zögern tätig werden muss. Er muss es auch dann vorlegen, wenn er ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Um den Nachweis erbringen zu können, dass jemand Erbe ist, muss üblicherweise das Testament im Original vorliegen. Der Entscheidung des OLG Naumburg (Beschluss vom 29.03.2012, AZ: 2 Wx 60/11) entsprechend kann der Wille des Erblassers im Falle eines verschwundenen Testaments auch noch anders nachgewiesen werden. Ist das Originaltestament nicht auffindbar, kann auch eine Kopie ausreichend sein, um das Erbrecht erfolgreich nachzuweisen. Dazu müsse das Original zweifelsfrei vom Erblasser stammen und nicht bewusst durch ihn vernichtet worden sein, um es zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 10.01.2013 (Az. 15 W 79/12) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass eine Vollmacht, die der Erblasser erteilt hat und die nach seinem Tode weiter gelten soll, dann erlöschen soll, wenn der Bevollmächtigte den Erblasser allein beerbt. Grundsätzlich braucht bei einer transmortalen Vollmacht, die auch über den Tod hinaus Geltung entfaltet, das Grundbuchamt nur die Wirksamkeit der Vollmacht zu prüfen, so dass ein Erbfolgennachweis nicht mehr erforderlich ist. Etwas anderes ... weiter lesen
Um ein Testament zu schreiben, bedarf es grundsätzlich nicht viel. Stift und Papier reichen als Erstes aus, um den letzten Willen niederzuschreiben. Es sind jedoch einige Dinge zu beachten, damit das Geschriebene auch wirksam ist. Die Handschriftlichkeit Das Testament kann entweder vor einem Notar oder aber eigenhändig handschriftlich verfasst werden. Sollte Letzteres der Fall sein, muss die Verfügung vom Erblasser selbst mit der Hand geschrieben werden- von der ersten bis zur letzten Zeile. Dabei darf kein Computer oder Smartphone benutzt werden. Auch Tonträger dürfen nicht verwendet werden. Ein ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Geht eine Forderung auf einen anderen Gläubiger über, laufen begonnene Verjährungsfristen weiter. Wann der neue Gläubiger Kenntnis von seinen Ansprüchen hatte, spielt keine Rolle, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 16. Mai 2014, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: IV ZR 30/13). Dabei ging es um einen verworrenen Erbschaftsstreit in Südhessen. Vater und Großvater waren sich offenkundig nicht grün und hatten zudem unterschiedliche Lieblinge in der Enkelgeneration. So setzte der im Oktober 2001 verstorbene Großvater allein seine Enkelin als Erbin ein. Im März 2002 starb auch der Sohn des Großvaters, der seinen Sohn ... weiter lesen
Was ist überhaupt der Pflichtteilsanspruch?! Es ist zunächst zu fragen, wer einen Pflichtteilsanspruch überhaupt geltend machen kann. Einen solchen Anspruch haben gemäß § 2303 BGB -die Kinder - sei es ehelich, unehelich oder adoptiert (Minderjährigenadoption) und deren Abkömmlinge. Nicht erbberechtigt sind Stiefkinder und Pflegekinder. -der Ehegatte und die Eltern des Erblassers Dies gilt nicht, wenn auf das Erbe oder den Pflichtteil verzichtet wurde oder sich der Verzicht von einem anderen auswirkt. Zudem ist es möglich, das die Erbschaft ohne Berechtigung ausgeschlagen wurde oder der Pflichtteil wirksam aberkannt wurde. In seltenen Fällen kann auch Erbunwürdigkeit ... weiter lesen
TÜRKİSCHES ERBRECHT Immer mehr Europäer erwerben Immbilien oder niederlassen sich oder gründen Firmen in der Türkei. Nach dem Ausleben der Erblasser, entstehen internationale Erbfälle. Dadurch gewinnt das türkische Erbrecht und internationales Privat in Berührung mit Erbrecht noch mehr Bedeutung. Deswegen wollen wir die Grundzüge des türkischen Erbrecht mit internationaler Berührung und praktische Probleme und Hinweise erörtern: Wichtig ist, nach türkischem internationalen Privatrecht, gilt für bewegliche Vermögen das nationale Erbrecht des Erblassers, für unbewegliche Sachen, die sich innerhalb der türkischen ... weiter lesen
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der durch Erbvertrag eingesetzte Erbe von Dritten Geschenke des Erblassers herausverlangen kann Kurzfassung Auch ein Erbvertrag mit seiner Mutter schützt den Alleinerben nicht davor, dass die Erblasserin zu Lebzeiten an Nichterben großzügige Geschenke verteilt. Und handelt sie dabei in sogenanntem lebzeitigen Eigeninteresse, hat die Schenkung auch nach ihrem Tod Bestand – so z. B., wenn sie sich für Pflegeleistungen erkenntlich zeigen wollte. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall, bei dem die Klage eines Vertragserben gegen seine Schwester auf Herausgabe geschenkter rund 6.600 € abgewiesen wurde. Der Erblasserin habe es nämlich an der Absicht gefehlt, ihren ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 10.07.2013 (Az.: IV ZR 224/12) festgelegt, dass die Begebung keiner gesonderten notariellen Beurkundung bedürfe. Dieser Entscheidung lag ein Fall zugrunde, in welchem die Parteien um die Erbenstellung nach dem im Jahre 2010 verstorbenen Erblasser stritten. Im Jahr 2002 hatte der Erblasser einen Erbvertrag mit seiner ersten Ehefrau zugunsten einer von ihm errichteten Stiftung geschlossen. Nach dem Tod seiner ersten Ehefrau heiratete der Erblasser erneut. Er legte seine ... weiter lesen