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Stirbt ein Deutscher in Spanien und hinterlässt dort eine Immobilie (z.B. eine Finca, ein Haus, eine Wohnung oder einen Miteigentumsanteil), so stellt sich die Frage, ob das Grundbuch auf die Erben umgeschrieben werden soll und was hierzu zu veranlassen ist. Der Artikel gibt eine Einführung über die erforderlichen Schritte. Anwendbares Erbrecht Ein deutscher Staatsangehöriger wird nach deutschem Erbrecht beerbt . Nach § 1922 BGB geht der Nachlass mit dem Erbfall unmittelbar und ohne einen weiteren förmlichen Akt auf die Erben über. Es bedarf daher keiner förmlichen Annahmeerklärung und der Erbe wird unabhängig von einer Eintragung Eigentümer der Immobilie (Finca, ... weiter lesen
Ist der Erblasser Deutscher, richtet sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen gemäß Art. 9 Ziff. 8 CC nach deutschem Recht. Dies gilt auch im Hinblick auf die Wirksamkeit und die Bindungswirkungen eines gemeinschaftlichen Testaments . Haben zwei Deutsche ein gemeinschaftliches Testament errichtet, so ist es daher wirksam und entfaltet Bindungswirkung. Es liegt auch kein Verstoß gegen den spanischen Ordre Public vor (TS vom 8.10.2010, recurso 313/2007). Beispiel Die Eheleute H und F, beide deutsche Staatsangehörige, errichten ein gemeinschaftliches Testament und setzen sich gegenseitig auf den Tod des Erstversterbenden als Alleinerben ein. Schlusserbe sollen das gemeinsame Kind K ein. F verstirbt als ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. ist in seinem Beschluss vom 11.02.2013 (Az.: 20 W 542/11) auf die Voraussetzungen eines eigenhändig geschriebenen Testaments eingegangen. Demnach sei ein Pfeildiagramm nicht geeignet um diese Voraussetzungen zu erfüllen. Es könne im Sinne der allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzung bei der Formwirksamkeit eines Testaments nicht nur darauf ankommen, ob das Diagramm wirklich vom Erblasser erstellt wurde. Es liege hierbei schon grundsätzlich ein Mangel dergestalt vor, dass ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Immer häufiger kommt es zu Erbfällen mit Auslandsbezug. Die Gründe dafür sind beispielsweis in Deutschland lebende Erblasser, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Oder der stetige Anstieg von Vermögen, welches Deutsche im Ausland besitzen. Beim Tod des Erblassers muss dann entschieden werden, welches Erbrecht zur Anwendung kommt. Nach den Regeln des deutschen und des internationalen Erbrechts kommt es grundsätzlich zunächst auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt seines Ablebens an. ... weiter lesen
Die EU-Erbrecht-VO (EU) No 650/2012 des Europäischen Parlament und des Rates wurde am Freitag, den 27.07.2012 in dem offiziellen Anzeiger der Europäischen Union veröffentlicht und wird am 17. August 2012 in Kraft treten. Vollumfänglich anzuwenden ist es ab dem 17. August 2015. Vorsicht: Für Deutsche, die zeitweise oder ganz in Spanien leben, kann die Erbrechts-VO überraschende Folgen haben. Wir verweisen auf unseren Beitrag zur Erbrechts-VO im Verhältnis zu Spanien . weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein Erblasser hatte testamentarisch verfügt, dass der Großteil der Erbmasse in seinem Todesfall an die Person geht, welche sich bis zu seinem Tode um ihn kümmert. Nach dem Tod des Erblassers waren sich die Hinterbliebenen nun nicht einig, wer sich wirklich und in welchem Umfang um den Verstorbenen gekümmert hat und damit Erbe wird. Mit der Frage mussten sich im Anschluss die Gerichte beschäftigen. Zuletzt das Oberlandesgericht (OLG) München (Az.: 31 Wx 55/13), welches mit Beschluss vom 22.05.2013 ... weiter lesen
Zur Möglichkeit des Erblassers, den Pflichtteil eines Erben de facto zu beschränken – und zur Möglichkeit des Erben, sich dagegen zu wehren Kurzfassung Wer im Testament als Erbe eingesetzt ist, sollte sich nicht zu früh freuen – sondern erst einmal nachrechnen. Hat nämlich der Erblasser ein Vermächtnis zu Gunsten eines Dritten angeordnet, kann unter Umständen die Ausschlagung der Erbschaft äußerst lukrativ sein. Das zeigt ein jetzt vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Dort stand eine Erbin unter dem Strich mit deutlich weniger Erbe da, als ihr „Pflichtteil“ (also die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles) gewesen wäre. Hätte sie das Erbe rechtzeitig ausgeschlagen, hätte sie den Pflichtteil bekommen. ... weiter lesen
Frankfurt am Main (jur). Sollen Mitarbeiter oder die Leitung ambulanter Pflegedienste beim Erbe eines Betreuten bedacht werden, ist dies nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Nur wenn das Pflegedienstpersonal nachweisen kann, dass die Erbeinsetzung nichts mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Pflegevertrag zu tun hat, kann das Erbe später angetreten werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag, 29. Mai 2015, veröffentlichten Beschluss (Az.: 21 W 67/14). Zumindest nach den hessischen Vorschriften muss bewiesen werden, dass kein Zusammenhang zwischen Erbvertrag und den Pflegeleistungen bestanden hat. Im konkreten Fall hatte die Geschäftsführerin eines ... weiter lesen
Die Übertragung von Anteilen an einer allein mit der Verwaltung von Vermögen befassten Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Familienhand innerhalb der Familie kann nach den Umständen des Einzelfalls eine (ggf. gemischte) Schenkung sein und somit einen Anspruch auf Pflichtteilsergänzung begründen. OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.03.2012 - 3 U 39/11 Anmerkung: Nach der (umstrittenen) BGH-Rechtsprechung stellt die Übertragung von Gesellschaftsanteilen auch dann, wenn der neue Gesellschafter keine Einlage erbringe, grundsätzlich - mit Ausnahme von Missbrauchsfällen - keine Schenkung dar, so dass im Hinblick auf die Übertragung ein ... weiter lesen
Der Trust ist ein Instrument der Nachlassplanung („ estate planning “) in Kalifornien. Dieser Beitrag gibt eine Einführung zum Recht des Trust in Kalifornien. Was kennzeichnet einen Trust in Kalifornien? Ein Trust ein treuhänderisches Rechtsverhältnis, bei dem der „Trustor“ (auch „Settlor“ oder „Grantor“ oder „Creator“) einer Person, dem „Trustee“, bestimmte Güter treuhänderisch überträgt, die der Trustee dann für bestimmte vom Trustor benannte Zwecke verwenden soll (vgl. Art. 2 Haager Übereinkommen über die Anerkennung von Trusts). Wird ein Trust zu Lebzeiten des Trust – Errichters ... weiter lesen
Nach dem Wills Act 1837 in der Fassung des Justice Act 1982 ist ein Testament nur wirksam, wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt: (a) es muss schriftlich sein und von dem Testierenden unterzeichnet werden. Es kann auch von einer anderen Person unterschrieben werden, wenn der Testator bei der Unterschriftsleistung dieser Person anwesend ist und diese Person anweist zu unterschreiben. (b) erkennbar ist, dass der Testierende mit seiner Unterschrift dem Testament Wirkung geben wollte. (c) die Unterschrift wurde bei gleichzeitiger Anwesenheit von zwei oder mehr Zeugen anerkannt oder geleistet. (d) Jeder Zeuge bestätigt entweder das Testament oder unterschreibt es in der Gegenwart des Testierenden (nicht ... weiter lesen
Wenn der Erbfall eintritt sollte in der Regel zunächst ein Rechtsanwalt für Erbrecht für ein Beratungsgespräch konsultiert werden. Was ist überhaupt ein Pflichtteilsanspruch?! Es ist zunächst zu fragen, wer einen Pflichtteilsanspruch überhaupt geltend machen kann. Einen solchen Anspruch haben gemäß § 2303 BGB -die Kinder – sei es ehelich, unehelich oder adoptiert (Minderjährigenadoption) und deren Abkömmlinge. -der Ehegatte und die Eltern des Erblassers Dies gilt nicht, wenn auf das Erbe oder den Pflichtteil verzichtet wurde oder sich der Verzicht von einem anderen auswirkt. Zudem ist es möglich, das die Erbschaft ohne Berechtigung ausgeschlagen ... weiter lesen