Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Ravensburg - Erbrecht
Rechtsanwälte für Erbrecht im Umkreis von 50 km
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Bei Bezügen eines Erbfalls zu den USA wird von deutschen Nachlassgerichten im Nachlassverfahren oftmals Vorlage eines „Probate“ verlangt. Hiermit ist der Beschluss („ decree “ oder „ decision “) eines US Nachlassgerichtes („ probate court “) gemeint, mit welchem bezeugt wird, dass das Nachlassgericht nach Prüfung des Testaments davon überzeugt ist, dass das vorgelegte Testament echt ist, formwirksam errichtet, nicht widerrufen, von einem testierfähigen Erblasser als sein letzter Wille errichtet und somit insoweit ein wirksames Testament ist. In anderen Zusammenhängen wird unter „Probate“ allerdings auch das gesamte US Nachlassverfahren ... weiter lesen
Ein mehrsprachiger Auszug aus dem Sterbeverzeichnis („internationale Sterbeurkunde“), der nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen vom 08.09.1976 (CIEC) ausgestellt wurde, ist in den anderen Vertragsstaaten von jeder Förmlichkeit befreit. Eine internationale Sterbeurkunde erleichtert daher die Nachlassabwicklung in Spanien . Ebenfalls von allen Förmlichkeiten befreit sind mehrsprachige Geburts- und Heiratsurkunden nach dem CIEC. Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens sind Belgien; Bosnien-Herzegowina; Deutschland ; Estland (seit 24.12.2011); Frankreich; Italien; Kroatien; Litauen; Luxemburg; ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 22.07.2014 nahm das Oberlandesgericht (OLG) Hamm Stellung zur Auslegung der Bestimmung einer Erbschaft "gemäß Berliner Testament" in einem privatschriftlichen Testament (AZ.: I-15 W 98/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Hier errichtete der Erblasser ein formgültiges Testament. In diesem bestimmte er unter anderem, dass nach seinem Tod die Erbschaft "gemäß dem Berliner Testament" erfolgen und auch die Wiederverheiratungsklausel angewandt werden soll. Zur Familie des Erblassers gehörten zum Zeitpunkt seines Ablebens seine zweite Ehefrau sowie ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied mit Beschluss vom 31.10.2014, dass auch bei nicht zweifelsfreier Annahme der Testierfähigkeit des Erblassers durch mehrere Sachverständige von der Testierfähigkeit auszugehen ist (AZ.: 34 Wx 293/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Damit entschied das OLG, dass das Grundbuchamt trotz bestehender Zweifel an der Testierfähigkeit keinen Erbschein verlangen kann, wenn sich die Erbfolge aus einem notariellen Testament ergibt. Vorliegend ging es um die Aufhebung einer Zwischenverfügung, die das Grundbuchamt erlassen hatte. Das OLG ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com erläutern dazu: Tritt der Erbfall ein, so befinden sich die Erben nicht nur emotional in einer Ausnahmesituation, auch juristisch gesehen gestalten sich erbrechtliche Angelegenheiten oft sehr schwierig. So verhält es sich auch, wenn ein Mietverhältnis des Erblassers besteht. Dieses geht im Normalfall auf den Erben über, welcher das Mietverhältnis dann fristgerecht kündigen kann. Somit wandeln sich dann die nach dem Tod des Erblassers entstandenen Forderungen aus dem Mietverhältnis in reine ... weiter lesen
In seinem Beschluss vom 01.10.2014 äußerte sich das Oberlandesgericht (OLG) München zu den Anforderungen an den Erbschein, insbesondere dessen Inhalt, für den Nacherben (AZ.: 31 Wx 314/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Das OLG führte aus, dass der nach Eintritt der Nacherbefolge erteilte Erbschein positiv oder negativ angeben muss, dass sich das Erbrecht des Nacherben nicht auf die Gegenstände erstreckt, welche der Vorerbe durch Vorausvermächtnis erhalten hat, beispielsweise der bewegliche Nachlass und ein Teil des Grundbesitzes. Hier hatte das OLG zu entschieden, ... weiter lesen
Hohe Freibeträge bei Erbschaften und Immobilienverkäufen Von Burckhardt Löber, Fernando Lozano und Dr. Alexander Steinmetz Wer als Schwerbehinderter vom Schicksal hart getroffen ist, für den haben die Gesellschaft und ihre Steuergesetzgebung Vergünstigungen geschaffen. Gewissermaßen als Ausgleich für alltäglich erlittene Nachteile gegenüber „gesunden“ Mitbürgern. Ein moderner Sozialstaat wie Spanien erkennt als EU-Mitgliedsstaat ausländische Qualifikationen der Schwerbehinderung an. Dies gilt insbesondere bei der Versteuerung von Erbschaften wie auch beim Verkauf von Immobilien. Bei Schenkungen und Erbschaften gelten steuerliche ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein Erblasser hatte testamentarisch verfügt, dass der Großteil der Erbmasse in seinem Todesfall an die Person geht, welche sich bis zu seinem Tode um ihn kümmert. Nach dem Tod des Erblassers waren sich die Hinterbliebenen nun nicht einig, wer sich wirklich und in welchem Umfang um den Verstorbenen gekümmert hat und damit Erbe wird. Mit der Frage mussten sich im Anschluss die Gerichte beschäftigen. Zuletzt das Oberlandesgericht (OLG) München (Az.: 31 Wx 55/13), welches mit Beschluss vom 22.05.2013 ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies solle gelten, da in einem solchen Fall keine Vervielfältigung der Pflichtteilslast drohe. Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.06.2012 (AZ: IV ZR 239/10) zum Pflichtteilsanspruch entfernter Abkömmlinge trotz Pflichtteilsverzicht des näheren Abkömmlings, könnte auch ein entfernter Abkömmling in Zukunft einen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem näheren Abkömmling geltend machen, wenn beide Erben einem Stamm gesetzlicher Erben angehören. Der nähere Abkömmling gelte aufgrund des ... weiter lesen
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat soeben eine Entscheidung zum Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks getroffen. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Erbrecht Henn, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., mit dem Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu seinem Urteil vom 25. März 2014 – X ZR 94/12. Die Kläger verlangen als Erben der vormaligen Klägerin von deren Sohn die Rückübereignung eines bebauten Grundstücks nach dem Widerruf der zugrunde liegenden Schenkung. Die Mutter des Beklagten schenkte diesem das Grundstück im Jahr 2004, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Eine sogenannte transmortale Vollmacht liegt vor, wenn der Erblasser eine Vollmacht erteilt, die nach seinem Tod weitergelten soll. Die Erteilung einer solchen transmortalen Vollmacht ist möglich. Der Bevollmächtigte vertritt nach dem Tod des Vollmachtgebers dann die Erben und kann diese also berechtigen oder verpflichten. Laut einem Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Hamm vom 10.01.2013 (Az.: 15 W 79/12) soll eine solche transmortale Vollmacht allerdings dann erlöschen, wenn es sich bei dem ... weiter lesen
Ist der Erblasser Deutscher, richtet sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen gemäß Art. 9 Ziff. 8 CC nach deutschem Recht. Dies gilt auch im Hinblick auf die Wirksamkeit und die Bindungswirkungen eines gemeinschaftlichen Testaments . Haben zwei Deutsche ein gemeinschaftliches Testament errichtet, so ist es daher wirksam und entfaltet Bindungswirkung. Es liegt auch kein Verstoß gegen den spanischen Ordre Public vor (TS vom 8.10.2010, recurso 313/2007). Beispiel Die Eheleute H und F, beide deutsche Staatsangehörige, errichten ein gemeinschaftliches Testament und setzen sich gegenseitig auf den Tod des Erstversterbenden als Alleinerben ein. Schlusserbe sollen das gemeinsame Kind K ein. F verstirbt als ... weiter lesen