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Der Beitrag erläutert, was der Testamentsvollstrecker im Hinblick auf ein Nachlassverzeichnis beachten muss. Muss der Testamentsvollstrecker ein Nachlassverzeichnis vorlegen? Gemäß § 2215 Abs. 1 BGB hat der Testamentsvollstrecker dem Erben unverzüglich nach der Annahme des Amts ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände und der bekannten Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen. Wann muss der Testamentsvollstrecker ein Nachlassverzeichnis vorlegen? Der Testamentsvollstrecker muss das Nachlassverzeichnis unverzüglich vorlegen. Unverzüglich bedeutet, dass er ohne schuldhaftes Zögern tätig werden muss. Er muss es auch dann vorlegen, wenn er ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof (BFH) soll durch Beschluss vom 27.09.2012 (Az. II R 9/11) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erneut die Frage vorgelegt haben, ob das ErbStG in der Fassung von 2009 in einzelnen Vorschriften wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist. Grund für den Klärungsbedarf durch das Bundesverfassungsgericht seien die Steuervergünstigungen, die mit dem neuen ErbStG sogar über das frühere Recht hinausgehen und sogar zu einer völligen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Im Rahmen einer Miterbschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen auch dem pflichtteilsberechtigten Angehörigen ein Recht auf Grundbucheinsicht zustehen. Dieses Recht kann vor allem dann möglicherweise bestehen, wenn Pflichtteilsberechtigten vor dem Erbfall durch den Erblasser ein Grundstück übertragen worden ist. Besteht ein solcher Pflichtteilsergänzungsanspruch, so ist es für den Pflichtteilsberechtigten gegebenenfalls günstiger, das testamentarische Erbe auszuschlagen. In diesem ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied mit Beschluss vom 31.10.2014, dass auch bei nicht zweifelsfreier Annahme der Testierfähigkeit des Erblassers durch mehrere Sachverständige von der Testierfähigkeit auszugehen ist (AZ.: 34 Wx 293/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Damit entschied das OLG, dass das Grundbuchamt trotz bestehender Zweifel an der Testierfähigkeit keinen Erbschein verlangen kann, wenn sich die Erbfolge aus einem notariellen Testament ergibt. Vorliegend ging es um die Aufhebung einer Zwischenverfügung, die das Grundbuchamt erlassen hatte. Das OLG ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 10.07.2013 (Az.: IV ZR 224/12) festgelegt, dass die Begebung keiner gesonderten notariellen Beurkundung bedürfe. Dieser Entscheidung lag ein Fall zugrunde, in welchem die Parteien um die Erbenstellung nach dem im Jahre 2010 verstorbenen Erblasser stritten. Im Jahr 2002 hatte der Erblasser einen Erbvertrag mit seiner ersten Ehefrau zugunsten einer von ihm errichteten Stiftung geschlossen. Nach dem Tod seiner ersten Ehefrau heiratete der Erblasser erneut. Er legte seine ... weiter lesen
Das Erbrecht von Florida wird vom Grundsatz der Testierfreiheit beherrscht und kennt keinen Pflichtteil im Sinne des Deutschen Rechts. Werden Kinder und Ehegatte im Testament nicht bedacht, so müssen sie – auch wenn das Testament wirksam ist und nicht angefochten werden kann - aber nicht unbedingt leer ausgehen. Der Artikel gibt einen Überblick über die Rechte von Kindern und Ehegatten bei einem Erbfall in Florida. Wahlanteil des Ehegatten Der Ehegatte hat einen Anspruch auf einen Anteil am Nachlass, sog. Wahlanteil (elective share), vgl. z.B. 732.201 ff. Florida Statutes. Der Wahlanteil beträgt 30% des zu Grunde zu legenden Nachlasses (elective estate). Übergehen ... weiter lesen
Bei Bezügen eines Erbfalls zu den USA wird von deutschen Nachlassgerichten im Nachlassverfahren oftmals Vorlage eines „Probate“ verlangt. Hiermit ist der Beschluss („ decree “ oder „ decision “) eines US Nachlassgerichtes („ probate court “) gemeint, mit welchem bezeugt wird, dass das Nachlassgericht nach Prüfung des Testaments davon überzeugt ist, dass das vorgelegte Testament echt ist, formwirksam errichtet, nicht widerrufen, von einem testierfähigen Erblasser als sein letzter Wille errichtet und somit insoweit ein wirksames Testament ist. In anderen Zusammenhängen wird unter „Probate“ allerdings auch das gesamte US Nachlassverfahren ... weiter lesen
Was ist bei behinderten Erben zu beachten? Wenn ein behindertes Kind, dass Sozialleistungen bezieht, zur Familie gehört, ist das Ziel der erbrechtlichen Gestaltung, die Lebensführung des beinderten Kindes über den Sozialhilfestandard hinaus zu verbessern und den Kern des Familienvermögens zu erhalten. Die Ziele werden durch ein Beindertentestament erreicht. Durch ein Testament weicht man von der gesetzlichen Erbfolge und den daraus resultierenden unerwünschten sozialhilferechtlichen Auswirkungen ab Konkret werden die Ziele durch zwei zentrale erbrechtliche Maßnahmen erreicht: nur Vorerbschaft des Behinderten und Testamentsvollstreckung für den Erbteil des behinderten Kindes. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Oftmals setzen sich Eheleute in ihren Testamenten wechselseitig als Erben und ihre Kinder zu gleichen Teilen als Schlusserben ein. Dabei wird vielfach nicht bedacht, dass im Todesfall eines Elternteils auch dessen Bruder oder Schwester seinen bzw. ihren Pflichtteil einfordern kann. Dies kann dann im Endeffekt zu großen Problemen führen. Insbesondere der verbleibende Schlusserbe kann sich des verbleibenden Schlusserbteils letztlich nicht sicher sein und somit kann diese Konstellation gerade für ihn negative ... weiter lesen
In Deutschland werden in den nächsten Jahren Billionen vererbt. Leider führt dies häufig zu Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen. Gerade diese Streitigkeiten sind sehr emotionsgeladen und enden manchmal sogar vor Gericht. Denn zusätzlich zu der Tatsache, dass es meist um hohe Beträge geht, streiten hier meist nahe Angehörige um den Nachlass. Es kommt erschwerend hinzu, dass es hier nicht nur um finanzielle Werte geht, sondern auch innerfamiliäre Verbindlichkeiten aufgewühlt werden. Gerade deshalb ist es auch für die rechtliche Betreuung durch den Rechtsanwalt erforderlich, dass dieser sich auf die Besonderheiten richtig einstellt und auch Verständnis für die emotionale ... weiter lesen
Ein Erblasser hat durch Testament eine Anordnung getroffen, die ein Kind, einen Ehegatten oder die Eltern bei der Erbfolge nicht bedenken und somit enterben. In einem solchen Fall stehen zuvorderst den Kindern (auch deren Kindern, also Enkeln), dem enterbten Ehegatten und grundsätzlich auch den Eltern des Erblassers von Gesetztes wegen Pflichtteilsansprüche zu. Häufig besteht aber das Problem in der tatsächlichen Durchsetzung darin, dass der in Betracht kommende Erbe sich weigert, nähere Informationen über den Nachlass zu erteilen. Gem. § 2314 des bürgerlichen Gesetzbuches stehen dem Pflichtteilsberechtigten nunmehr eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, Auskunft ... weiter lesen
Nach dem Wills Act 1837 in der Fassung des Justice Act 1982 ist ein Testament nur wirksam, wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt: (a) es muss schriftlich sein und von dem Testierenden unterzeichnet werden. Es kann auch von einer anderen Person unterschrieben werden, wenn der Testator bei der Unterschriftsleistung dieser Person anwesend ist und diese Person anweist zu unterschreiben. (b) erkennbar ist, dass der Testierende mit seiner Unterschrift dem Testament Wirkung geben wollte. (c) die Unterschrift wurde bei gleichzeitiger Anwesenheit von zwei oder mehr Zeugen anerkannt oder geleistet. (d) Jeder Zeuge bestätigt entweder das Testament oder unterschreibt es in der Gegenwart des Testierenden (nicht ... weiter lesen