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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Erblasser hat durch Testament eine Anordnung getroffen, die ein Kind, einen Ehegatten oder die Eltern bei der Erbfolge nicht bedenken und somit enterben. In einem solchen Fall stehen zuvorderst den Kindern (auch deren Kindern, also Enkeln), dem enterbten Ehegatten und grundsätzlich auch den Eltern des Erblassers von Gesetztes wegen Pflichtteilsansprüche zu. Häufig besteht aber das Problem in der tatsächlichen Durchsetzung darin, dass der in Betracht kommende Erbe sich weigert, nähere Informationen über den Nachlass zu erteilen. Gem. § 2314 des bürgerlichen Gesetzbuches stehen dem Pflichtteilsberechtigten nunmehr eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, Auskunft ... weiter lesen
Wenn der Erbfall eintritt sollte in der Regel zunächst ein Rechtsanwalt für Erbrecht für ein Beratungsgespräch konsultiert werden. Was ist überhaupt ein Pflichtteilsanspruch?! Es ist zunächst zu fragen, wer einen Pflichtteilsanspruch überhaupt geltend machen kann. Einen solchen Anspruch haben gemäß § 2303 BGB -die Kinder – sei es ehelich, unehelich oder adoptiert (Minderjährigenadoption) und deren Abkömmlinge. Nicht erbberechtigt sind Stiefkinder und Pflegekinder. -der Ehegatte und die Eltern des Erblassers Dies gilt nicht, wenn auf das Erbe oder den Pflichtteil verzichtet wurde oder sich der Verzicht von einem anderen auswirkt. Zudem ist es ... weiter lesen
Wir werden immer wieder gefragt, wann ein Testament in Kalifornien anerkannt wird. Der Beitrag erläutert die Form des Testaments des kalifornischen Erbrechts und die Anerkennung ausländischer Testamente in Kalifornien.
Form nach dem Erbrecht von Kalifornien
Nach dem Erbrecht von Kalifornien kann ein Testament als „Zwei-Zeugen-Testament“ errichtet werden.
Nach 6110. (a) CPC muss ein Testament schriftlich errichtet werden.
Nach 6110. (b) CPC muss es von einer der folgenden Personen unterschrieben werden:
(1) dem Testator
(2) im Namen des Testators bei einer anderen Person in der Gegenwart und auf Anweisung des Testators
(3) von einem conservator ... weiter lesen
Leitsatz: Die zwischen dem Gläubiger einer Spareinlage und dem Kreditinstitut getroffene Vereinbarung, dass die Rechte aus der Spareinlage mit dem Tode des Gläubigers auf einen Dritten übergehen, kann grundsätzlich auch dann, wenn diese Vereinbarung als unwiderruflich bezeichnet ist und der Dritte sie mitunterzeichnet hat, ohne Beteiligung des Dritten durch eine Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Kreditinstitut aufgehoben werden. Vor dem Tod des Gläubigers hat der Dritte kein Recht, sondern nur eine Chance auf künftigen Rechtserwerb. OLG Saarbrücken: Beschluss vom 13.09.2012 - 8 U 581/10-162
Hintergrund:
In einem Bankvertrag kann vereinbart werden, dass die Rechte aus dem ... weiter lesen
Ist der Erblasser Deutscher, richtet sich die Rechtsnachfolge von Todes wegen gemäß Art. 9 Ziff. 8 CC nach deutschem Recht. Dies gilt auch im Hinblick auf die Wirksamkeit und die Bindungswirkungen eines gemeinschaftlichen Testaments . Haben zwei Deutsche ein gemeinschaftliches Testament errichtet, so ist es daher wirksam und entfaltet Bindungswirkung. Es liegt auch kein Verstoß gegen den spanischen Ordre Public vor (TS vom 8.10.2010, recurso 313/2007).
Beispiel
Die Eheleute H und F, beide deutsche Staatsangehörige, errichten ein gemeinschaftliches Testament und setzen sich gegenseitig auf den Tod des Erstversterbenden als Alleinerben ein. Schlusserbe sollen das gemeinsame Kind K ein. F verstirbt als ... weiter lesen
Der Beitrag erläutert, was der Testamentsvollstrecker im Hinblick auf ein Nachlassverzeichnis beachten muss.
Muss der Testamentsvollstrecker ein Nachlassverzeichnis vorlegen?
Gemäß § 2215 Abs. 1 BGB hat der Testamentsvollstrecker dem Erben unverzüglich nach der Annahme des Amts ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände und der bekannten Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen.
Wann muss der Testamentsvollstrecker ein Nachlassverzeichnis vorlegen?
Der Testamentsvollstrecker muss das Nachlassverzeichnis unverzüglich vorlegen. Unverzüglich bedeutet, dass er ohne schuldhaftes Zögern tätig werden muss. Er muss es auch dann vorlegen, wenn er ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Geht eine Forderung auf einen anderen Gläubiger über, laufen begonnene Verjährungsfristen weiter. Wann der neue Gläubiger Kenntnis von seinen Ansprüchen hatte, spielt keine Rolle, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 16. Mai 2014, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: IV ZR 30/13).
Dabei ging es um einen verworrenen Erbschaftsstreit in Südhessen. Vater und Großvater waren sich offenkundig nicht grün und hatten zudem unterschiedliche Lieblinge in der Enkelgeneration. So setzte der im Oktober 2001 verstorbene Großvater allein seine Enkelin als Erbin ein. Im März 2002 starb auch der Sohn des Großvaters, der seinen Sohn ... weiter lesen
Die Bundesregierung hat den vorgelegten Gesetzentwurf für die Durchführung der ab dem 17.08.2015 geltenden neuen europäischen Erbrechtsverordnung bestätigt, sodass einige Veränderungen auf die Betroffenen zukommen.
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Die Europäische Erbrechtsverordnung betrifft vor allem Erbfälle, die einen grenzüberschreitenden Bezug haben, d.h. wenn sich z.B. das Vermögen in mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) befindet. Grundsätzlich gilt dann, dass in einem solchen Fall das Erbrecht desjenigen Mitgliedstaats anzuwenden ... weiter lesen
Was ist überhaupt der Pflichtteilsanspruch?! Es ist zunächst zu fragen, wer einen Pflichtteilsanspruch überhaupt geltend machen kann. Einen solchen Anspruch haben gemäß § 2303 BGB -die Kinder - sei es ehelich, unehelich oder adoptiert (Minderjährigenadoption) und deren Abkömmlinge. Nicht erbberechtigt sind Stiefkinder und Pflegekinder. -der Ehegatte und die Eltern des Erblassers Dies gilt nicht, wenn auf das Erbe oder den Pflichtteil verzichtet wurde oder sich der Verzicht von einem anderen auswirkt. Zudem ist es möglich, das die Erbschaft ohne Berechtigung ausgeschlagen wurde oder der Pflichtteil wirksam aberkannt wurde. In seltenen Fällen kann auch Erbunwürdigkeit ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 19.06.2013 entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass sich aus höherrangigem Recht keine Pflicht zur Anrechnung ergeben habe (Az.: II R 10/12). Weiter führte der BFH aus, dass diese Doppelbesteuerung aber unter gewissen Umständen aus Billigkeitsgründen gemildert werden müsse. Vorliegend klagte eine Miterbin, welche ihr Kapitalvermögen unter anderem in Frankreich angelegt hatte. Zum Kapitalvermögen gehören das Bankguthaben und festverzinsliche Wertpapiere. In Frankreich ... weiter lesen
Des Erbens unwürdig
Zur vorläufigen Sicherung eines Nachlasses, wenn ein testamentarisch bedachter Erbe wegen Tötung des Erblassers als erbunwürdig anzusehen ist
Kurzfassung
Bringt der Erbe seinen Gönner um, führt dies unter Umständen zum Verlust der Erbschaft . Die Erbunwürdigkeit tritt allerdings nicht automatisch ein, sondern kann nur durch ein Gericht festgestellt werden. Was aber ist zu tun, wenn der Bedachte beabsichtigt, vor der gerichtlichen Feststellung das gesamte Erbe vorzeitig zu verscherbeln? Dann müssen die Verwandten des Getöteten schnell handeln und den Nachlass durch eine einstweilige Verfügung sichern lassen.
Das zeigt ein vom Landgericht Coburg und vom Oberlandesgericht Bamberg nunmehr ... weiter lesen
Stirbt ein Deutscher in Spanien und hinterlässt dort eine Immobilie (z.B. eine Finca, ein Haus, eine Wohnung oder einen Miteigentumsanteil), so stellt sich die Frage, ob das Grundbuch auf die Erben umgeschrieben werden soll und was hierzu zu veranlassen ist. Der Artikel gibt eine Einführung über die erforderlichen Schritte.
Anwendbares Erbrecht
Ein deutscher Staatsangehöriger wird nach deutschem Erbrecht beerbt . Nach § 1922 BGB geht der Nachlass mit dem Erbfall unmittelbar und ohne einen weiteren förmlichen Akt auf die Erben über. Es bedarf daher keiner förmlichen Annahmeerklärung und der Erbe wird unabhängig von einer Eintragung Eigentümer der Immobilie (Finca, ... weiter lesen