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Erklärt ein Abkömmling nach dem Tode seines Vaters in einem notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag mit seiner Mutter, er sei mit der Zahlung eines bestimmten Betrages “vom elterlichen Vermögen unter Lebenden und von Todes wegen ein für alle Male abgefunden“, kann das als Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht nach dem Tode der Mutter auszulegen sein. Das hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm unter Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses des Amtsgerichts Kamen am 22.07.2014 entschieden. Der 1991 im Alter von 62 Jahren verstorbene Familienvater aus Bergkamen wurde von seiner 1935 geborenen Ehefrau und seinen beiden Kindern, einer 1960 geborenen Tochter und einem 1972 ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Essen Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Nach dem deutschen und internationalen Recht ist der Anknüpfungspunkt für das anwendbare Erbrecht die Staatsangehörigkeit des Erblassers im Todeszeitpunkt. Hat der Erblasser jedoch mehrere Staatsangehörigkeiten, hilft dieses Kriterium nicht weiter. Daher müssen hier andere Gesichtspunkte, wie sein gewöhnlicher Aufenthaltsort und der Verlauf seines Lebens, berücksichtigt werden. So kommt es zur Anwendung des Rechts desjenigen Staates, mit dem die Person am engsten verbunden ist. ... weiter lesen
Den Testamentsvollstrecker treffen zahlreiche Aufgaben und Pflichten, deren Wahrnehmung in Spanien oftmals mit tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten verbunden ist. Der Beitrag gibt eine kurze Einführung in die besonderen rechtlichen Probleme bei Spanienvermögen. Auf die Testamentsvollstreckung anwendbares Erbrecht War der Erblasser deutscher Staatsangehöriger, so ist sowohl aus deutscher Sicht (Art. 25 Abs. 1 EGBGB) als auch aus spanischer Sicht (Art. 9 Abs. 8 Código Civil) deutsches materielles Erbrecht anzuwenden (nicht zu verwechseln mit dem Steuerrecht, siehe unten). Dies betrifft auch die Testamentsvollstreckung. Pflichten des Testamentsvollstreckers Nach deutschem ... weiter lesen
Der Trust ist ein Instrument der Nachlassplanung („ estate planning “) in Kalifornien. Dieser Beitrag gibt eine Einführung zum Recht des Trust in Kalifornien. Was kennzeichnet einen Trust in Kalifornien? Ein Trust ein treuhänderisches Rechtsverhältnis, bei dem der „Trustor“ (auch „Settlor“ oder „Grantor“ oder „Creator“) einer Person, dem „Trustee“, bestimmte Güter treuhänderisch überträgt, die der Trustee dann für bestimmte vom Trustor benannte Zwecke verwenden soll (vgl. Art. 2 Haager Übereinkommen über die Anerkennung von Trusts). Wird ein Trust zu Lebzeiten des Trust – Errichters ... weiter lesen
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der durch Erbvertrag eingesetzte Erbe von Dritten Geschenke des Erblassers herausverlangen kann Kurzfassung Auch ein Erbvertrag mit seiner Mutter schützt den Alleinerben nicht davor, dass die Erblasserin zu Lebzeiten an Nichterben großzügige Geschenke verteilt. Und handelt sie dabei in sogenanntem lebzeitigen Eigeninteresse, hat die Schenkung auch nach ihrem Tod Bestand – so z. B., wenn sie sich für Pflegeleistungen erkenntlich zeigen wollte. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall, bei dem die Klage eines Vertragserben gegen seine Schwester auf Herausgabe geschenkter rund 6.600 € abgewiesen wurde. Der Erblasserin habe es nämlich an der Absicht gefehlt, ihren ... weiter lesen
Das Erben als Last Zur Frage, wie eine Erbengemeinschaft aufzulösen ist Kurzfassung Wollen Miterben ihre Erbengemeinschaft auflösen, so müssen sie sich entweder einigen oder streng nach den gesetzlichen Regeln vorgehen. Letzteres heißt: Nachlassschulden sind unter Versilberung der Nachlassgegenstände zu begleichen und der verbleibende Erlös ist unter den Erben nach der jeweiligen Erbquote aufzuteilen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor. Dem Begehren einer Erbin, einen Miterben zur Zustimmung zu einem nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Auseinandersetzungsvertrag zu zwingen, wurde deshalb nicht entsprochen. Mit der Konsequenz, dass ein ererbtes Grundstück nicht auf sie übertragen ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Eine in einer katholischen Pflegeeinrichtung lebende pflegebedürftige Frau darf einen von dem Pflegeheim unabhängigen katholischen Verein als Erben einsetzen. Handelt es sich bei dem katholischen Verein um eine unabhängige juristische Person und habe dieser weder tatsächlich noch rechtlich Einfluss darauf, dass die pflegebedürftige Person in einem katholischen Heim gepflegt wird, stellt die Erbeinsetzung keinen Verstoß gegen das Hessische Heim- und Pflegegesetz dar, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag, 6. Januar 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 20 W 301/18). Dies gelte auch dann, wenn die Pflegeeinrichtung selbst korporatives ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Eine sogenannte transmortale Vollmacht liegt vor, wenn der Erblasser eine Vollmacht erteilt, die nach seinem Tod weitergelten soll. Die Erteilung einer solchen transmortalen Vollmacht ist möglich. Der Bevollmächtigte vertritt nach dem Tod des Vollmachtgebers dann die Erben und kann diese also berechtigen oder verpflichten. Laut einem Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Hamm vom 10.01.2013 (Az.: 15 W 79/12) soll eine solche transmortale Vollmacht allerdings dann erlöschen, wenn es sich bei dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Im Rahmen einer Miterbschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen auch dem pflichtteilsberechtigten Angehörigen ein Recht auf Grundbucheinsicht zustehen. Dieses Recht kann vor allem dann möglicherweise bestehen, wenn Pflichtteilsberechtigten vor dem Erbfall durch den Erblasser ein Grundstück übertragen worden ist. Besteht ein solcher Pflichtteilsergänzungsanspruch, so ist es für den Pflichtteilsberechtigten gegebenenfalls günstiger, das testamentarische Erbe auszuschlagen. In diesem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Immer häufiger kommt es zu Erbfällen mit Auslandsbezug. Die Gründe dafür sind beispielsweis in Deutschland lebende Erblasser, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Oder der stetige Anstieg von Vermögen, welches Deutsche im Ausland besitzen. Beim Tod des Erblassers muss dann entschieden werden, welches Erbrecht zur Anwendung kommt. Nach den Regeln des deutschen und des internationalen Erbrechts kommt es grundsätzlich zunächst auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt seines Ablebens an. ... weiter lesen
Zur Möglichkeit des Erblassers, den Pflichtteil eines Erben de facto zu beschränken – und zur Möglichkeit des Erben, sich dagegen zu wehren Kurzfassung Wer im Testament als Erbe eingesetzt ist, sollte sich nicht zu früh freuen – sondern erst einmal nachrechnen. Hat nämlich der Erblasser ein Vermächtnis zu Gunsten eines Dritten angeordnet, kann unter Umständen die Ausschlagung der Erbschaft äußerst lukrativ sein. Das zeigt ein jetzt vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Dort stand eine Erbin unter dem Strich mit deutlich weniger Erbe da, als ihr „Pflichtteil“ (also die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles) gewesen wäre. Hätte sie das Erbe rechtzeitig ausgeschlagen, hätte sie den Pflichtteil bekommen. ... weiter lesen
Erbengemeinschaften sind streitanfällig, dies ist weithin bekannt. Dies beruht u. a. darauf, dass die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaften nur einstimmig beschlossen werden kann und damit jeder Miterbe die Möglichkeit hat, alle gütlichen Einigungen zu blockieren. Dies führt dann in letzter Konsequenz dazu, dass der gesamte Nachlass versteigert werden muss, da nur Geld anschließend durch einen ggf. gerichtlich zu erzwingenden Teilungsplan entsprechend den Erbquoten geteilt werden kann. Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen Erben werden. Verhindern lässt sich daher eine Erbengemeinschaft nur, wenn nur eine Person als Erbe eingesetzt wird und andere Begünstigte ... weiter lesen