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Karlsruhe (jur). Facebook muss Eltern Zugriff auf das Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes geben. Als Erben haben sie grundsätzlich Anspruch auf den digitalen Nachlass ihres Kindes, entschied am Donnerstag, 12. Juli 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil (Az.: III ZR 183/17). Es gebe keinen Grund, die Inhalte des Facebook-Kontos nicht zu vererben, schriftliche Tagebücher und persönliche Briefe aber schon, so die Karlsruher Richter. Hintergrund des Rechtsstreits war der Tod eines 15-jährigen Mädchens im Jahr 2012, welches in einem Berliner U-Bahnhof von einem Zug erfasst wurde. Die Todesumstände sind bislang unklar. Die Eltern vermuteten einen Suizid. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Wie das OLG Naumburg (Beschluss vom 29.03.2012, AZ: 2 Wx 60/11) nun entschied, kann in Einzelfällen auch eine Fotokopie des Testaments ausreichen um die Erbenstellung zu belegen. Aus der Entscheidung des OLG Naumburg ist zu entnehmen, dass in einigen Fällen, in denen das Originaltestament nicht auffindbar ist, auch die Fotokopie eines solchen ausreichen soll um die Erbeneigenschaft erfolgreich nachzuweisen. Nach Auffassung des Gerichtes sei in diesen Fällen wichtig, dass das Original zweifelsfrei vom Erblasser stamme und feststehe, dass das ... weiter lesen
Wenn ein Todesfall eintritt, dann sind meist viele Angelegenheiten zu regeln. Daneben kann es zu der unschönen Situation kommen, dass die Aufteilung der Erbschaft durch den Erblasser nicht eindeutig geregelt wurde und es nunmehr unter den potentiellen Erben zum Streit kommt. Diese Situation war in den allermeisten Fällen auch sicherlich vom Erblasser nicht gewollt. Aber leider kommt es ziemlich häufig vor, dass der Erblasser meint, seinen letzten Willen völlig unmißverständlich formuliert zu haben- tatsächlich ist dies aber keineswegs der Fall. Um einer solchen Situation vorzubeugen und einen potentiellen Streit unter den zukünftigen Erben möglichst zu vermeiden, kann nur empfohlen werden, ... weiter lesen
Mit Urteil vom 29.04.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten nicht vererblich ist (AZ.: VI ZR 246/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Dies gilt nach Auffassung des BGH auch dann, wenn der Anspruch eingeklagt wurde, der Kläger aber vor Abschluss des Gerichtsverfahrens verstirbt. Grundsätzlich gehen Ansprüche nämlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge auf den oder die Erben über. Hier war der Erblasser ein bekannter ... weiter lesen
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat soeben über die Vererblichkeit des Anspruchs auf Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts entschieden. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Erbrecht Henn, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., mit dem Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30.04.2014 zu seinem Urteil vom 29. April 2014 – VI ZR 246/12. Der Kläger ist Erbe eines bekannten, inzwischen verstorbenen Entertainers. Dieser sah sich durch in Zeitschriften der Beklagten erschienene Artikel, die unter anderem seine Trauer um seine verstorbene ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies solle gelten, da in einem solchen Fall keine Vervielfältigung der Pflichtteilslast drohe. Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.06.2012 (AZ: IV ZR 239/10) zum Pflichtteilsanspruch entfernter Abkömmlinge trotz Pflichtteilsverzicht des näheren Abkömmlings, könnte auch ein entfernter Abkömmling in Zukunft einen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem näheren Abkömmling geltend machen, wenn beide Erben einem Stamm gesetzlicher Erben angehören. Der nähere Abkömmling gelte aufgrund des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Erbrechtsreform aus dem Jahre 2010 hat die Verjährungsregeln geändert und könnte nun in diesem Jahr erstmals merklich ihre Kreise ziehen. Auf Grund der zum 01.01.2010 in Kraft getretenen Reform des Erb- und Verjährungsrechts könnte zum 31.12.2012 ein Großteil erbrechtlicher Ansprüche verjähren. Im Zuge dieser Reform ist die dreißigjährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB alte Fassung weggefallen. Seit dem 01.01.2010 fallen erbrechtliche Ansprüche unter die ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 22.07.2014 nahm das Oberlandesgericht (OLG) Hamm Stellung zur Auslegung der Bestimmung einer Erbschaft "gemäß Berliner Testament" in einem privatschriftlichen Testament (AZ.: I-15 W 98/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Hier errichtete der Erblasser ein formgültiges Testament. In diesem bestimmte er unter anderem, dass nach seinem Tod die Erbschaft "gemäß dem Berliner Testament" erfolgen und auch die Wiederverheiratungsklausel angewandt werden soll. Zur Familie des Erblassers gehörten zum Zeitpunkt seines Ablebens seine zweite Ehefrau sowie ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies gelte, da in einem solchen Fall keine Vervielfältigung der Pflichtteilslast drohe. Aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.06.2012 (AZ: IV ZR 239/10) zum Pflichtteilsanspruch entfernter Abkömmlinge trotz Pflichtteilsverzicht des näheren Abkömmlings, könnte auch ein entfernter Abkömmling in Zukunft einen Pflichtteilsanspruch gegenüber dem näheren Abkömmling geltend machen, wenn beide Erben einem Stamm gesetzlicher Erben angehören. Der nähere Abkömmling soll aufgrund des ... weiter lesen
Der “California Court of Appeal, Fourth Appellate District” hat im Fall Beckwith v. Dahl , am 3. Mai 2012 entschieden, dass ein Schadenersatzanspruch wegen absichtlicher Verhinderung einer letztwilligen Verfügung (“IIEI”) bestehen kann, sofern 6 Voraussetzungen erfüllt sind. Sachverhalt Mr. Beckwith war der langjährige Lebensgefährte von Mr. MacGinnis. Nach 10 Jahren gemeinsamer Lebensführung sollte Mr. MacGinnis sich einer schwerwiegenden Operation unterziehen. Mr. MacGinnis hatte vorab ein Testament errichtet, aber nicht unterzeichnet, in welchem er seinen Nachlass Mr. Beckwith und seiner Schwester, Ms. Dahl, zu gleichen Teilen zuwandte. Im Hinblick auf die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com erläutern dazu: Umfassende Rechte und Pflichten können durch eine Erbschaft für Erben einhergehen. Insbesondere sollte der Meldepflicht der Erbschaft in der Steuererklärung Beachtung geschenkt werden. Dies kann Erben zu Beginn nicht ganz bewusst sein. Das Unterlassen kann jedoch eine Straftat in Form der Steuerhinterziehung zur Folge haben. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Erben das erlangte Vermögen dem Finanzamt nicht melden. Es ist keine Seltenheit, dass Erblasser zu ihren Lebzeiten ihr ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies hat zur Folge, dass künftig auch diese Schuld des Verstorbenen, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, vom Wert der Erbschaft abgezogen werden kann und dies bevor das Finanzamt die Erbschaftssteuer berechnen darf. Fest stand bereits, dass Erben gemäß § 1967 Abs. 1 BGB für Schulden, die der Verstorbene hinterlassen hat, haften und dass auch die noch nicht bezahlte Einkommenssteuer zu diesen Schulden zählt. Solche Schulden können gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG vom Wert der Erbschaft ... weiter lesen